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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Bundestagswahl 2025 – LSVD⁺-Wahlprüfsteine: Was wollen die Parteien für LSBTIQ* in Deutschland tun?

Forderungen des LSVD⁺ zu den Bundestagswahlen und Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine

Anlässlich der Bundestagswahlen 2025 hat der LSVD seine Forderungen als Wahlprüfsteine an die zur Wahl stehenden Parteien, die im Bundestag vertreten sind, gesandt und die Antworten ausgewertet.

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Die Reihenfolge der dargestellten Ergebnisse orientiert sich an der Größe der Stimmenanteile der Parteien bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2021 (Ergebnisse - Die Bundeswahlleiterin). Hier zur Grafik für Social Media.

(Hier direkt springen zu den Antworten der Parteien.)
  1. Demokratie und queere Strukturen stärken

Die Akzeptanz von Pluralität und die Prävention vor extremistischen Ideologien sind Teil des Schutzes unserer Demokratie. Dabei steht die liberale Demokratie weltweit unter Druck – auch in Deutschland. Mit der gegenwärtigen politischen Bildungsarbeit, Leuchtturmprojekten und zeitlich begrenzter Projektförderung allein kann dieser Situation nicht begegnet werden. Ein Gesetz zur Förderung unserer Demokratie kann das ändern und der Zivilgesellschaft den Rücken stärken. In jedem Fall muss eine neue Bundesregierung auskömmliche Mittel bereitstellen, um zivilgesellschaftliche Arbeit für Demokratie und Menschenrechte zu gewährleisten. Wenn sich der politische Wind in Kommunen und Ländern weiter dreht, werden diese ihrer Verantwortung allein kaum noch nachkommen können. Die unter der letzten Bundesregierung im Rahmen des Aktionsplans für die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt entstandenen Empfehlungen und Handlungspläne müssen auch von einer neuen Bundesregierung abgesichert und als Querschnittsaufgabe aller Bundesressorts mit finanziellen Mitteln hinterlegt werden. Das Amt des Queer-Beauftragten sollte verstetigt werden.

Wir wollen von den Parteien wissen

Wird sich Ihre Partei für eine Fortführung des "Aktionsplans Queer Leben" und für eine Verstetigung des*r Queerbeauftragten einsetzen? Inwieweit werden Sie sich für ein Gesetz zur Stärkung unserer Demokratie einsetzen und hierbei auch die queere Zivilgesellschaft strukturell fördern?

  1. LSBTIQ* vor Diskriminierung schützen

Aus den Schrecken der NS-Zeit haben die Eltern des Grundgesetzes eine Lehre gezogen. Auch wenn Artikel 1 GG eigentlich jede Form von Diskriminierung ausschließen soll, erfolgt ein spezifiziertes Diskriminierungsverbot in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. LSBTIQ* sind bis heute als eine große NS-Opfergruppe nicht in Art. 3, Abs. 3 aufgenommen worden. Ein Anfangsfehler, der die Fortschreibung des Unrechts ermöglichte. Auch in der Bundesrepublik wurden zigtausende queere Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt und diskriminiert. Es muss unstreitig klargestellt werden, dass alle LSBTIQ* unter dem vollen Schutz des Grundgesetzes stehen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006 schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffenen, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche und die Durchsetzung des Rechts ist für viele und in vielen Fällen kaum möglich. LSBTIQ* müssen zudem auch auf EU-Ebene durch eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie geschützt werden, die alle Lebensbereiche und nicht nur die Arbeitswelt umfasst.

Wir wollen von den Parteien wissen

Wie wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Art. 3, Abs. 3 GG so erweitert wird, dass er die gesamte queere Community explizit vor Diskriminierung schützt? Wie werden Sie die Rechte von Diskriminierung Betroffener auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und auf EU-Ebene stärken?

  1. LSBTIQ*-feindliche Gewalt verfolgen

LSBTIQ*-feindliche Hasskriminalität steigt wieder dramatisch an. Gleichzeitig bleibt der überwiegende Teil der Straftaten im Dunkelfeld. Deshalb fordern wir eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten und die Umsetzung der Empfehlungen des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“, die im Auftrag der Innenminister*innenkonferenz erstellt wurden. Die Ergänzung des Strafgesetzbuches um LSBTIQ*-feindliche Straftaten als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe war ein wesentlicher Meilenstein zum Schutz queerer Menschen. Nun muss auch die Rechtsanwendung dementsprechend angepasst werden, namentlich die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren sowie die Strafprozessordnung, denen die Beamt*innen bei ihrer täglichen Dienstausführung verpflichtet sind. Dort muss nun festgelegt werden, dass LSBTIQ*-Feindlichkeit als Motiv untersucht und in der Strafzumessung angemessen berücksichtigt werden muss. Außerdem fehlt es weiterhin an einem bundesweiten Meldesystem für LSBTIQ*-feindliche Gewalt, damit Personen bundesweit eine Anlaufstelle haben, um queerfeindliche Gewalt erfassen und sichtbar werden zu lassen. 

Wir wollen von den Parteien wissen

Wie werden Sie sich für ein bundesweites Meldesystem für LSBTIQ*-feindliche Gewalt einsetzen? Wie werden Sie die Strafprozessordnung anpassen? Wie planen Sie die Lücken im Schutz vor Konversionsmaßnahmen und beim Schutz intergeschlechtlicher Kinder zu schließen?

  1. Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht anerkennen

Nach wie vor besteht die gravierende Diskriminierung queerer Familien im Abstammungsrecht. Ein Kind, das in die Ehe von einer Frau und einem Mann hineingeboren wird, hat automatisch und unabhängig von der genetischen Verwandtschaft zum rechtlichen Vater zwei rechtliche Elternteile. Dies gilt nicht für Kinder queerer Eltern. Immer noch hat ein Kind, das in die Ehe von zwei Frauen hineingeboren wird, zunächst einmal nur einen rechtlichen Elternteil. Die erforderliche Stiefkindadoption diskriminiert queere Elternkonstellationen und die Kinder, die in ihnen aufwachsen. Trans*, nicht-binäre und intergeschlechtliche Eltern werden nicht oder nur unter Verletzung ihrer geschlechtlichen Identität als rechtliche Eltern anerkannt. Die Diskriminierung von Regenbogenfamilien muss endlich ein Ende haben, gerade auch wegen des Wohlergehens der in ihnen aufwachsenden Kinder..

Wir wollen von den Parteien wissen

Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Zwei-Mütter-Familien und Familien, deren zweiter Elternteil nicht männlich ist, von Geburt an rechtlich anerkannt werden? Wie werden Sie dafür sorgen, dass Personen nach Änderung von Geschlechtseintrag/Namen korrekt ins Geburtenregister eingetragen werden?

  1. Gründung von Regenbogenfamilien rechtlich ermöglichen

Die geltenden Verbote von Eizellspende und Leihmutterschaft müssen überprüft werden. Für die Eizellabgabe muss zügig ein Gesetzesentwurf vorgelegt und ein klarer rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der die reproduktive Selbstbestimmung und den notwendigen Schutz der abgebenden Personen und die Rechte der Kinder sicherstellt. Leihmutterschaft kann insbesondere für zwei cisgeschlechtliche Männer einen Weg zur Familiengründung darstellen. Der LSVD⁺ spricht sich daher für die Zulassung der altruistischen Leihmutterschaft und für die Möglichkeit aus, die Rahmenbedingungen in einer Kinderwunschvereinbarung rechtsverbindlich zu regeln. Als Menschenrechtsverband stellen wir dabei hohe Anforderungen an Aufklärung, Beratung und Verrechtlichung des Verhältnisses zwischen austragender Person und Wunscheltern, um den oft herrschendem Machtgefälle entgegenzuwirken. Wir fordern zudem, dass ein rechtliches Institut unterhalb der Elternschaft eingeführt wird, mit dem Familienkonstellationen, in denen mehr als zwei Personen Sorgearbeit leisten, rechtlich abgesichert werden. Darüber hinaus sollte in der kommenden Legislatur die Elternschaft für bis zu vier Personen geöffnet wird.

Wir wollen von den Parteien wissen

Wie wird sich Ihre Partei für die Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft einsetzen? Wie werden Sie überdies Familien mit mehr als zwei Sorge-Personen anerkennen und rechtlich absichern, und werden Sie hierbei auch die Elternschaft für bis zu vier Personen öffnen?

  1. Verfolgte LSBTIQ* in Deutschland aufnehmen

Die Menschenrechtslage für LSBTIQ* hat sich in Afghanistan, Georgien, Iran, Irak, Russland und Teilen Afrikas dramatisch zugespitzt. Der LSVD⁺ strebt daher an, dass ein eigenes Bundesaufnahmeprogramm für die besonders verwundbare Gruppe der LSBTIQ* einrichtet wird. Vor dem Hintergrund der deutschen Verfolgung von LSBTIQ* würde Deutschland so seiner historischen Verantwortung gerecht. Ein Aufnahmeprogramm für LSBTIQ* würde verdeutlichen, dass wir Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern nicht hinnehmen, sondern den verfolgten LSBTIQ* helfen.

Als Bürgerrechtsverband verteidigt der LSVD⁺ mit Nachdruck das Grundrecht auf Asyl und die Schutzrechte, die in der Genfer Flüchtlingskonvention verbrieft sind. Laut Bundesverfassungsgericht dürfen nur Staaten als sicher eingestuft werden, in denen alle Personen- und Bevölkerungsgruppen vor Verfolgung sicher sind. Mit dem verfassungswidrigen Festhalten an der Listung der LSBTIQ*-Verfolgerstaaten Ghana und Senegal sowie von Georgien wird dem Druck rechtsradikaler Kräfte nachgegeben, anstatt ein Konzept für eine menschenrechtskonforme Asylpolitik zu verfolgen. 

Wir wollen von den Parteien wissen

Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass LSBTIQ* Schutzsuchende per Resettlement und einem gesonderten Bundesprogramm angemessen aufgenommen werden? Inwieweit werden Sie dafür sorgen, dass LSBTIQ* Verfolgerstaaten nicht als "sichere Herkunftsländer" oder "sichere Drittstaaten" gelistet werden?

  1. LSBTIQ*-Communitys im Ausland unterstützen

Wir erleben national und international Angriffe auf die demokratischen Grundordnungen. Besonders davon betroffen sind Minderheiten wie die LSBTIQ* Community. LSBTIQ*-Rechte sind Menschenrechte und stehen nicht zur Disposition. Dies gilt auch für die Verantwortung Deutschlands in der Welt. Deshalb muss Deutschland in seiner auswärtigen Politik und der Entwicklungszusammenarbeit die Menschenrechte verteidigen und stärken.

Das Kabinett hat 2021 das “LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit” verabschiedet. Damit wird ausdrücklich die Tatsache anerkannt, dass die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit eine Schutzverpflichtung auch gegenüber LSBTI* in den Partnerländern haben. Leider ist das Konzept nicht rechtlich bindend. Mindestens 0,5 % der Gelder in der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sollten in LSBTIQ*-spezifische Projekte fließen.

Wir wollen von den Parteien wissen

Wie werden Sie das "LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit" fortführen? Wie werden Sie dafür sorgen, dass mindestens 0,5 % der Gelder für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit in LSBTIQ* spezifische Projekte fließen?

  1. Rechte von trans*, inter und nicht-binären Personen wahren

Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein menschenrechtlicher Fortschritt, der jahrzehntelange Bevormundung beendet und das verfassungsmäßige Recht auf Selbstbestimmung stärkt. Gleichzeitig muss es an einigen Stellen nachgebessert werden, an denen der Bundestag transfeindlichen Narrativen nachgegeben hat, anstatt Selbstbestimmung konsequent umzusetzen. Das Selbstbestimmungsgesetz in seiner jetzigen Form gewährt nur unzureichende Selbstbestimmung von nicht-männlichen Elternteilen und für besonders vulnerable Personen wie Minderjährige, Geschäftsunfähige und Staatenlose, beinhaltet unnötige Fristen, behandelt trans* Frauen und nicht-binäre Menschen beim Spannungs- und Verteidigungsfall anders und nicht alle beim Passgesetz gleich. Die Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Maßnahmen durch gesetzliche Krankenversicherungen muss gestärkt werden. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.10.2023, das zur Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Operationen von nicht-binären Personen eine neue Richtlinie bzw. Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss voraussetzt, verstärkt an dieser Stelle den Handlungsdruck.

Wir wollen von den Parteien wissen

Wie werden Sie das Selbstbestimmungsgesetz nachbessern und bestehende Diskriminierungen (z. B. Wehrdienst, Hausrecht, Sperrfrist) beseitigen? Wie werden Sie eine angemessene gesundheitliche Versorgung und Kostenübernahme geschlechtsangleichender Maßnahmen durch die Krankenkassen sicherstellen?

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Was haben die Parteien geantwortet?

Trotz Anfrage haben die folgenden Parteien auch nach vier Wochen keine Antworten auf die Wahlprüfsteine gegeben: AfD und BSW. Zur Positionierung der Parteien BSW und AfD, die unsere Wahlprüfsteine unbeantwortet ließen, lohnt sich der Blick in die Wahlprogramme der beiden Parteien. Unsere Einschätzungen finden sich jeweils unter Wahlprüfstein 1.

  • Wahlprüfstein 1: Demokratie und queere Strukturen stärken

    Wird sich Ihre Partei für eine Fortführung des "Aktionsplans Queer Leben" und für eine Verstetigung des*r Queerbeauftragten einsetzen? Inwieweit werden Sie sich für ein Gesetz zur Stärkung unserer Demokratie einsetzen und hierbei auch die queere Zivilgesellschaft strukturell fördern?

    • SPD: sehr gut

      Ja, wir werden den Aktionsplan „Queer Leben“ der Bundesregierung fortschreiben und dabei eng mit der queeren Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, um die Lebensrealität queerer Menschen stärker zu berücksichtigen. 
      Für die SPD ist klar: Der Queerbeauftragte der Bundesregierung hat eine zentrale Rolle in der Koordinierung des Regierungshandelns, und wir werden dieses Amt weiterhin unterstützen. Auch in künftigen Regierungen unter SPD-Führung oder -Beteiligung setzen wir uns dafür ein, das Amt einzurichten und eng mit dem Aktionsplan zu verknüpfen. 
      Mit unserem Demokratiefördergesetz wollen wir die demokratische Kraft unserer vielfältigen Zivilgesellschaft stärken. Dazu zählen für uns selbstverständlich auch queere Projekte. Angesichts des Erstarkens queer- und demokratiefeindlicher Kräfte bedauern wir, dass zuletzt die FDP ihre Mitwirkung verweigert hat. Wir bleiben dran, um zivilgesellschaftliche Initiativen dauerhaft zu fördern und zu stärken.

    • CDU/ CSU: schlecht

      CDU und CSU erkennen die Bedeutung der Förderung von Akzeptanz und Gleichberechtigung für die LGBTIQ+ Community an. Wir setzen uns für Respekt und Toleranz ein und wollen Diskriminierung konsequent bekämpfen. Da wir den Staat wieder schneller, schlanker und effizienter machen wollen, stellen wir die hohe Anzahl der Regierungsbeauftragten grundsätzlich auf den Prüfstand. Ein festgeschriebenes Gesetz zur Demokratieförderung würde das Budgetrecht des Deutschen Bundestages beträchtlich einschränken. Das Parlament muss sich aber die Entscheidung vorbehalten, im Einzelfall bestimmte Maßnahmen fördern oder auch nicht fördern zu können. Im Vordergrund muss nun die Frage stehen: Erreichen wir die Gruppen, die wir erreichen wollen? Was wir brauchen, ist vor allem eine gute Qualitätskontrolle, die die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen überprüft, sichert und stärkt.

    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: sehr gut

      Mit dem Aktionsplan „Queer leben“ haben wir in der Bundesregierung einen Plan zur Stärkung von queerem Leben vorgelegt. Diesen wollen wir verstetigen. Die Zunahme von Hass und Hetze, von queerfeindlichen Gewalttaten, von Angriffen auf CSDs und queere Einrichtungen zeigen, dass wir unsere Anstrengungen verstärken müssen. Zur weiteren Umsetzung wollen wir mit einem Bundesförderprogramm die nötigen Mittel bereitstellen. So stärken wir queere Beratungs- und Projektstrukturen.
      Die neu geschaffenen Beauftragten für Queeres Leben, Antidiskriminierung, Antirassismus und Antiziganismus wollen wir verstetigen und ihre Arbeit sowie die der weiteren Beauftragten für gesellschaftliche Vielfalt weiter stärken.
      Der Schutz und die Förderung der Zivilgesellschaft sind zentrale Anliegen Grüner Politik. Wir setzen uns weiter für ein Demokratiefördergesetz und für Programme wie „Demokratie leben!“ ein, mit denen selbstverständlich auch die Arbeit queerer Zivilgesellschaft gefördert wird.

    • FDP: unpräzise

      In der Regierungszeit der FDP wurde der Aktionsplan „Queer leben“ beschlossen. Diesen wollen wir Freie Demokraten fortsetzen. Die Förderung queerer Zivilgesellschaft soll konsistent über diesen Aktionsplan finanziert werden. Beratungs- und Selbsthilfeangebote sowie die Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt wollen wir stärken. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die vor mehr als zehn Jahren von der FDP initiiert wurde, soll finanziell besser ausgestattet und dauerhaft im Bundeshaushalt abgesichert werden.

    • AfD

      Die AfD hat auf unsere Anfrage gar nicht geantwortet.

      Im Wahlprogramm der AfD (https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf) findet sich relativ wenig zu queerpolitischen Themen, und was sich findet, ist homosexuellen- und trans*feindlich. Gleich zu Beginn des Kapitels "Familie und Demografie" definiert sie Familie als "Vater, Mutter und Kinder" – eine Definition, die sie an keiner Stelle um etwa Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern ergänzt. Unter der Überschrift "Die zwei Geschlechter sind eine biologische Tatsache" setzt die AfD ganz auf Trans*-Feindlichkeit, wettert gegen "Indoktrination", "Trans-Kult, Frühsexualisierung und Genderideologie" und fordert die vollumfängliche Rücknahme des Selbstbestimmungsgesetzes. Die asylpolitischen Forderungen der AfD sind wohl hinlänglich bekannt. Sollte sie diese umsetzen können, wäre dies gerade auch für queere Geflüchtete ein Desaster.

    • DIE LINKE: sehr gut

      Ja, Die Linke will den Aktionsplan fortführen und ausweiten. Die soziale Situation queerer Menschen wird ungenügend berücksichtigt (z. B. Wohnungslosigkeit von queeren Jugendlichen, Altersarmut von lesbischen Frauen). Den Aktionsplan wollen wir mit eigenen Geldern ausstatten, bislang müssen die Ressorts dafür an anderer Stelle sparen. Die Linke setzt sich für eine*n unabhängige*n Queerbeauftragte*n ein - demokratisch gewählt nach dem Vorbild der*des Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes. Zudem wollen wir die Selbstorganisation und Interessenvertretung queerer Menschen stärken, indem Räume und Initiativen der queeren Communities besser und dauerhaft gefördert werden. Die Linke will ein Demokratiefördergesetz, das die Ampel-Koalition nur versprochen hat. Das Demokratiefördergesetz muss ausreichend finanziert werden. Die kontinuierlich arbeitenden Strukturen gegen Queerfeindlichkeit sollen daraus gefördert werden.

    • BSW

      Jeder Bezug zur Queerpolitik des BSW finden sich im Wahlprogramm (https://bsw-vg.de/wp-content/themes/bsw/assets/downloads/BSW%20Wahlprogramm%202025.pdf) unter der Überschrift "Frauen statt Gender-Ideologie": Das BSW lehnt das erst kürzlich in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz ab, fordert dafür eine Einführung ärztlicher Gutachten für den Wechsel der Identität, möchte offenkundig trans* Frauen aus dem Frauensport verbannen und suggeriert überdies einen nicht-existenten Zusammenhang von trans* Personen mit Sexualstraftätern. Fluchtmöglichkeiten nach Deutschland sollen massiv begrenzt werden, ohne dass hierbei aufgezeigt wird, wie tatsächlich Schutzsuchende, hierunter verfolgte LSBTIQ*, durch gezielte Bundesprogramme aufgenommen werden könnten.

      BSW hat die folgende Absage geschickt: "[V]ielen Dank für Ihre Anfrage. Durch die vorgezogene Bundestagwahl ist es unserer noch jungen Partei nicht möglich, zeitnah und v.a. umfassend auf Ihre Fragen einzugehen. Unser Wahlprogramm wurde am Sonntag auf unserem Parteitag beschlossen und ist nun öffentlich verfügbar. Dieses Programm wurde leider nicht, wie eigentlich geplant, umfassend auch durch die Ergebnisse der Expertenräte, die wir als einzige Partei ins Leben gerufen haben, unterfüttert und stellt deshalb lediglich ein Grundgerüst dar. Es tut uns leid, dass wir Ihre wichtigen Fragen in der Kürze der Zeit nicht beantworten können." 

  • Wahlprüfstein 2: LSBTIQ* vor Diskriminierung schützen

    Wie wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Art. 3 Abs. 3 GG so erweitert wird, dass er die gesamte queere Community explizit vor Diskriminierung schützt? Wie werden Sie die Rechte von Diskriminierung Betroffener auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und auf EU-Ebene stärken?

    • SPD: sehr gut

      Ja, wir wollen queere Lebensentwürfe noch stärker vor Diskriminierung schützen und den Diskriminierungsschutz im Grundgesetz explizit auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität ausweiten. Dafür wollen wir Artikel 3 Abs. 3 GG entsprechend ergänzen.
      Diskriminierung verletzt die Würde der Betroffenen, gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt und untergräbt das Vertrauen in eine gerechte Gesellschaft. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen in Deutschland frei und gleich an Würde und Rechten leben können.
      Ein Nationaler Aktionsplan Antidiskriminierung wird helfen, Diskriminierung in allen Lebensbereichen wirksam zu bekämpfen. Wir werden die Antidiskriminierungsstelle stärken und zivilgesellschaftliche Beratungsangebote ausbauen, um Betroffene gezielt zu unterstützen.
      Zudem werden wir das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz modernisieren und die deutsche Blockade der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie auf EU-Ebene aufheben.

    • CDU/ CSU: schlecht

      CDU und CSU setzen sich für die Rechte aller Menschen ein, unabhängig von ihrer sexuellen Identität oder Orientierung. Einer Diskriminierung stellen wir uns entschieden entgegen. Um den Grundrechtekatalog, also die Herzkammer unserer Verfassung, anzutasten, bedarf es jedoch ganz besonderer Gründe. In diesem Fall ist der Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung bereits in Artikel 3 des Grundgesetzes verwirklicht. Auch die europäische Menschenrechtskommission, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbieten Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Mit der Aufnahme des Merkmals sexuelle Orientierung in das Grundgesetz würde somit ein Sondergrundrecht geschaffen. Das Grundgesetz kennt aber grundsätzlich keine speziellen Grundrechte für einzelne Teile der Gesellschaft. 

    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: sehr gut

      Wir wollen, dass alle queere Menschen den vollen grundgesetzlichen Schutz vor Diskriminierung haben. Deshalb wollen wir ein explizites Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität in Art. 3 Abs. 3 GG ergänzen. Damit Menschen, die Diskriminierung erfahren, den Rechtsstaat auf ihrer Seite wissen, reformieren wir das AGG und weiten den Anwendungsbereich aus. Dazu gehört auch der Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen. Deutschland soll die 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie mit aller Kraft unterstützen und seinen Vorbehalt aufgeben. Wir werden Beratungsstellen langfristig absichern und ausbauen sowie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken. Mit einem „Nationalen Aktionsplan Antidiskriminierung“ setzen wir eine wirksame Antidiskriminierungspolitik um.

    • FDP: gut

      Wir Freie Demokraten setzen uns weiter dafür ein, den Art. 3 Abs. 3 GG um den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität zu erweitern. Dies schützt die gesamte queere Community, da die Formulierung sowohl die sexuelle Orientierung als auch die geschlechtliche Identität umfasst.
      Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beinhaltet bereits die Diskriminierung aufgrund sexueller Identität. In der EU gibt es dagegen Schutzlücken. Aus Sicht der Freien Demokraten müssen Rechtsakte der EU, die gegen Diskriminierung aufgrund von Rassismus gelten, künftig auch Homophobie und andere Diskriminierung umfassen. Die Bundesregierung sollte daher das entsprechende Richtlinienvorhaben positiv begleiten.
      Auch auf EU-Ebene treten wir aktiv für den Schutz von LSBTIQ-Rechten ein – über rechtliche Antidiskriminierungspolitik hinaus. Wir fordern, dass Demonstrationen von LSBTIQ unionsweit ungehindert und sicher stattfinden können. Einschränkungen, über das Leben von LSBTIQ sachlich aufzuklären, darf es nirgends in der EU geben. Weder für Mitgliedstaaten noch für Beitrittskandidaten darf es einen Rabatt bei der Achtung der Bürgerrechte von LSBTIQ geben. Mittel der EU an die betroffenen Länder sind bei Verstößen einzufrieren. 

    • DIE LINKE: sehr gut

      Ja, Die Linke will Art. 3 3 GG um die Merkmale "sexuelle Orientierung" und "geschlechtliche Identität" erweitern. Im AGG wollen wir bestehende Schutzlücken - wie z. B. die Sonderregelung für Religionsgemeinschaften, denen Diskriminierungen erlaubt werden - beseitigen. Mit einem Verbandsklagerecht, verlängerten Klagefristen (v. a. im Arbeitsrecht) und dem Schutz auch vor staatlicher Diskriminierung (z. B. durch Behörden, Polizei) wollen wir die Rechte diskriminierter Personen und Gruppen stärken. Dafür fordern wir ein Bundesantidiskrimierungsgesetz nach Vorbild des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes und ein Klagerecht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Diskriminierungsmerkmale im AGG wollen wir um "sozialen Status" und "chronische Erkrankungen" erweitern. Die Linke wird sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, den Diskriminierungsschutz mit einen horizontalen Ansatz zu erweitern. Weiterhin muss gelten, dass queerfeindliche Bestrebungen in der EU nicht geduldet werden dürfen und mit Entzug von Fördermitteln geahndet werden müssen.

  • Wahlprüfstein 3: LSBTIQ*-feindliche Gewalt verfolgen

    Wie werden Sie sich für ein bundesweites Meldesystem für LSBTIQ*-feindliche Gewalt einsetzen? Wie werden Sie die Strafprozessordnung anpassen? Wie planen Sie die Lücken im Schutz vor Konversionsmaßnahmen und beim Schutz intergeschlechtlicher Kinder zu schließen?

    • SPD: gut

      Wir setzen uns gemeinsam mit den Ländern für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Opferberatungsstellen, gezielte Fortbildungen zu geschlechtsbezogener und queerfeindlicher Gewalt sowie mehr Ansprechstellen für Betroffene ein.
      Da viele queerfeindliche Straftaten aus Angst vor Stigmatisierung nicht gemeldet werden, wollen wir Betroffene ermutigen und uns solidarisch zeigen, damit jede*r Schutz und Hilfe erhält, die nötig sind.
      Zudem wollen wir den Datenschutz bei Betroffenen von Hassdelikten stärken, etwa durch den Schutz der Wohnadresse im Strafverfahren.
      Wir wollen geschlechtsspezifische Gewalt EU-weit als Straftatbestand verankern und Standards für Schutz und Strafverfolgung in allen Mitgliedstaaten schaffen. Im Rat der EU setzen wir uns konstruktiv für ein Verbot von Konversionsmaßnahmen ein. Zudem werden wir das „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ evaluieren und die Einführung eines Zentralregisters vorantreiben.

    • CDU/ CSU: schlecht

      Es ist erschreckend, dass Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Diskriminierung, Hass und Gewalt erfahren müssen. In unserem Land sollen sich alle Menschen sicher fühlen, egal wen sie lieben, woher sie kommen oder an was sie glauben. Wir begrüßen daher die Einführung von Beauftragten innerhalb der Polizei für die Verfolgung von Hasskriminalität.

    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: sehr gut

      In Regierungsverantwortung haben wir u.a. queerfeindliche Tatmotive explizit in die Regelung zur Hasskriminalität im Strafgesetzbuch aufgenommen. Um die Erfassung LSBTIQ*-feindliche (sic!) Straftaten zu verbessern, braucht es ein bundesweites durch Bund und Länder unterstütztes Meldesystem. In den Richtlinien für das Straf- und das Bußgeldverfahren muss zudem klargestellt werden, dass bei LSBTIQ*-feindlicher Hasskriminalität die Staatsanwaltschaften von Amts wegen ermitteln.
      Die Strafausnahmen in § 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen werden wir aufheben und auch Konversionsbehandlungen an Erwachsenen bis zum 26. Lebensjahr verbieten.
      Wir schreiben fest, dass alle nicht notwendigen Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern verboten werden. Operationen, die als medizinisch notwendig durchgeführt wurden, sollen, unter Berücksichtigung eines strengen Datenschutzes, zentral erfasst werden, um eine bessere Nachvollziehbarkeit für Betroffene und eine bessere Datengrundlage zu erreichen.

    • FDP: gut

      Auf Initiative der FDP wurde § 46 StGB zur Strafzumessung bei Hasskriminalität auf solche Straftaten ausgeweitet, die sich gegen die sexuelle Orientierung oder das Geschlecht richten. Die Umsetzung in der Rechtspraxis erfolgt durch die Anwendung der Beamtinnen und Beamten des Polizeidienstes und auch der Staatsanwaltschaften. Die zum 1. Oktober 2023 in Kraft getretene Gesetzesänderung wollen wir auf ihre Wirkung und Anwendung prüfen. Aus Sicht der Freien Demokraten soll die Polizei LSBTIQ-feindliche Hasskriminalität bundesweit einheitlich erfassen und verfolgen. Die Anpassung der polizeilichen Statistik ist überfällig. Schutzlücken bei Konversionsmaßnahmen und bei Operationen intergeschlechtlicher Kinder wollen wir schließen.

    • DIE LINKE: sehr gut

      Die Linke setzt sich weiterhin dafür ein, dass LSBTIQ*-feindliche Straftaten von den Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften als solche erkannt und trennscharf in die polizeilichen Meldedienste einbezogen werden. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit muss bei Strafanzeigen und -anträgen erfragt und dokumentiert werden (auch bei den Ermittlungen). Vieles ist im StGB enthalten, doch es mangelt an der Umsetzung. Die Linke will die Staatsanwaltschaften verpflichten, queerfeindliche Motive genauer und einheitlich zu ermitteln. Dazu fordern wir Queer-Beauftragte bei den Staatsanwaltschaften und eine Schulung der Polizei. Die Linke will den Schutz intergeschlechtlicher Kinder verbessern, indem das OP-Verbot nicht im Rahmen der Diagnosestellung umgangen werden kann und die Beratung der Sorgeberechtigten verpflichtend wird. Die Verjährungsfrist bei Körperverletzungen wollen wir hier verlängern. Die Linke will die Strafausnahmen in § 5 2 KonvBehSchG aufheben. Wir fordern ein ausnahmsloses Verbot von Konversionsbehandlungen auch bei Erwachsenen.

  • Wahlprüfstein 4: Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht anerkennen

    Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Zwei-Mütter-Familien und Familien, deren zweiter Elternteil nicht männlich ist, von Geburt an rechtlich anerkannt werden? Wie werden Sie dafür sorgen, dass Personen nach Änderung von Geschlechtseintrag/Namen korrekt ins Geburtenregister eingetragen werden?

    • SPD: sehr gut

      Ja, wir fordern eine Reform des Abstammungsrecht. Es ist Zeit, die vom Grundgesetz geschützten Familien in all ihrer Vielfalt auch rechtlich anzuerkennen und alle Kinder von Geburt an abzusichern.
      Dazu zählt insbesondere, die automatische rechtliche Elternschaft durch Geburt in eine bestehende Ehe auch auf Zwei-Mütter-Familien und Familien, deren zweiter Elternteil nicht männlich ist, zu erweitern. Den im Diskussionsentwurf des Justizministeriums gemachten Vorschlägen zur Elternschaftsvereinbarung stehen wir offen gegenüber.

    • CDU/ CSU: schlecht

      Die Einführung eines neuen Instituts der „Verantwortungsgemeinschaft“ von bis zu sechs Personen lehnen wir ab. Alle zur Begründung genannten Rechtswirkungen können entweder bereits durch individuelle Vereinbarungen geregelt werden, oder ermöglichen einen Missbrauch, wie etwa im Beispielsfall einer Organspende.

    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: sehr gut

      Familie ist, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Das gilt auch für Regenbogenfamilien. Wir passen deshalb das Familienrecht an, beenden endlich die Diskriminierung von Regenbogenfamilien, insbesondere von Zwei-Mütter-Familien, im Abstammungsrecht, und berücksichtigen dabei die Elternschaft von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen. Regenbogenfamilien sollen nicht mehr durch das Stiefkindadoptionsverfahren müssen. Darum streben wir an, das Abstammungsrecht zu reformieren, sodass das zweite Elternteil - analog zu Vätern in Ehen zwischen einem Mann und einer Frau - automatisch als zweites rechtliches Elternteil gilt. Das Abstammungsrecht muss zudem die Elternschaft von Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ berücksichtigen. Bei der Reform sorgen wir dafür, dass Personen nach einer Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen korrekt ins Geburtenregister eingetragen werden.

    • FDP: unpräzise

      Wir Freie Demokraten wollen nicht nur Zwei-Mütter-Familien, sondern allen Formen von Regenbogenfamilien einen fairen Rechtsrahmen geben. Dazu wollen wir Freie Demokraten rechtswirksame Elternschaftsvereinbarungen bereits vor der Empfängnis ermöglichen. Fehlt eine solche Vereinbarung, soll die Ehefrau der Mutter rechtliches Elternteil werden, wobei Väterrechte zu wahren sind. 

    • DIE LINKE: sehr gut

      Die Linke will das Abstammungsrecht so reformieren, dass es Regenbogenfamilien nicht mehr diskriminiert. Statt quälend langer Adoptionsprozesse wollen wir die Anerkennung der gemeinsamen Elternschaft auch von Zwei-Mütter-Familien und von Familien, deren zweiter Elternteil nicht männlich ist, von Geburt an. Die unzureichene (sic!) Regelung zum Eltern-Kind-Verhältnis im Selbstbestimmungsgesetz wollen wir ändern. Trans*, intergeschlechtliche und nichtbinäre Eltern müssen in den Geburtenregistern der Kinder entsprechend ihres aktuellen Geschlechtseintrags registriert werden.

  • Wahlprüfstein 5: Gründung von Regenbogenfamilien rechtlich ermöglichen

    Wie wird sich Ihre Partei für die Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft einsetzen? Wie werden Sie überdies Familien mit mehr als zwei Sorge-Personen anerkennen und rechtlich absichern, und werden Sie hierbei auch die Elternschaft für bis zu vier Personen öffnen?

    • SPD: gut

      Wir wollen dafür sorgen, dass alle Diskriminierungen queerer Familien im Familien- und Abstammungsrecht aufgehoben werden: Queere Familien sollen im Familien- und Abstammungsrecht vollständig gleichgestellt werden. Wenn zwei lesbische Frauen Mütter werden, sollen beide automatisch die Eltern sein. Das ist im Moment nicht so. Unsere Abstammungsrechtsreform ist zuletzt an der FDP gescheitert
      Die SPD setzt sich auch für die Stärkung reproduktiver Rechte ein und prüft derzeit die Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft. Dabei stehen der Schutz der Frauen vor Ausbeutung und das Kindeswohl im Mittelpunkt. 
      Zudem plant die SPD, das Familienrecht zu reformieren, um die Vielfalt moderner Familienkonstellationen besser abzubilden. Allerdings bleibt es beim Zwei-Eltern-Prinzip, sodass eine rechtliche Elternschaft für bis zu vier Personen nicht vorgesehen ist.

    • CDU/ CSU: schlecht

      Neue Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin messen wir an der Menschenwürde der beteiligten Frauen und der Kinder. Ein „Recht auf ein Kind“ gibt es nicht. Sowohl die Eizellspende als auch das Austragen eines Kindes für eine andere Person bergen ein hohes Potenzial der geschlechtsspezifischen körperlichen Ausbeutung von Frauen. Der elektive Single Embryo Transfer (eSET) führt dazu, dass Embryonen in Überzahl künstlich gezeugt werden, um anschließend nach Selektion verworfen zu werden. Der grundsätzlich verständliche Wunsch nach einem biologisch verwandten Kind kann diese Konsequenz nicht rechtfertigen. Gleiches gilt für die Eizellspende und Leihmutterschaft, auch in der Form einer altruistischen Hilfe aus dem persönlichen Umfeld der Wunscheltern. Eine Kommerzialisierung kann nicht ausgeschlossen werden, vielmehr besteht eine hohe Missbrauchsgefahr, für die wir keinen Markt schaffen dürfen.

    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: gut

      Das Familienrecht muss die Vielfalt der Familien abbilden. Soziale Eltern übernehmen oft Verantwortung. Mit der Weiterentwicklung des „kleinen Sorgerechts“ hin zu einer elterlichen Mitverantwortung, die auf Antrag beim Jugendamt auf bis zu zwei weiteren Erwachsenen übertragen werden kann, schaffen wir hier Sicherheit. Außerdem ermöglichen wir es Menschen, jenseits einer Ehe rechtlich verbindlich füreinander sorgen zu können.
      Zudem ermöglichen wir den diskriminierungsfreien Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen für alle. Die von der Bundesregierung berufene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat sich intensiv mit Fragen zur Fortpflanzungsmedizin beschäftigt. Ihre Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs.

    • FDP: sehr gut

      Wir Freie Demokraten fordern die Legalisierung der Eizellspende und wollen außerdem die nicht-kommerzielle Leihmutterschaft ermöglichen. Hierzu fordern wir einen klaren Rechtsrahmen. Die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin sollen allen Menschen unabhängig vom Familienstand und der sexuellen Orientierung zugänglich sein.
      Wir wollen zudem ein modernes Familienrecht schaffen, das den heute vielfältigen Familienkonstellationen wie Patchwork- und Regenbogenfamilien gerecht wird. Dazu wollen wir auch Mehrelternschaften rechtlich anerkennen.

    • DIE LINKE: gut

      Die Linke fordert, dass die künstliche Befruchtung allen zur Verfügung steht, unabhängig von sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Ehe oder Beziehungsstatus (auch Ledigen). Sie (sic!) durch die gesetzlichen Krankenkassen zumindest anteilig finanziert werden. Dies gilt auch für die assistierte Reproduktion, die staatlich gefördert werden muss. Die Linke lehnt eine Kommerzialisierung vom Eizellspenden genauso ab wie das reproduktive Klonen. Eine Lockerung des Verbots für nicht-kommerzielle Leihmutterschaften lehnen wir ebenso ab wie kommerzielle Leihmutterschaften. Schwangerschaften dürfen kein Markt werden. Die Linke will das Sorgerecht so gestalten, dass Mehrelternschaften für bis zu vier Personen möglich sind. Die Lebensrealität muss sich endlich auch im Familien- und Sorgerecht niederschlagen.

  • Wahlprüfstein 6: Verfolgte LSBTIQ* in Deutschland aufnehmen

    Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass LSBTIQ* Schutzsuchende per Resettlement und einem gesonderten Bundesprogramm angemessen aufgenommen werden? Inwieweit werden Sie dafür sorgen, dass LSBTIQ* Verfolgerstaaten nicht als "sichere Herkunftsländer" oder "sichere Drittstaaten" gelistet werden?

    • SPD: schlecht

      Wir haben uns bereits für eine Änderung in der Praxis eingesetzt, wonach künftig bei der Einschätzung der Gefährdung im Herkunftsstaat immer davon auszugehen ist, dass Schutzsuchende ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität offen leben. So werden die Bedarfe queerer Geflüchteter im Asylverfahren durch uns bereits besser berücksichtigt.
      Auf Betreiben der SPD-Bundesinnenministerin schult und sensibilisiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlingelt (sic!) die Entscheiderinnen und Entscheider auch unter Einbindung von Nichtregierungsorganisationen fortlaufend; bei geschlechtsspezifischer und gegen die sexuelle Orientierung gerichteter Verfolgung werden besonders geschulte Entscheiderinnen und Entscheider beteiligt. Eigens aufgelegte Aufnahmeprogramme für bestimmte Schutzgruppen sehen wir derzeit nicht vor.

    • CDU/ CSU: gefährlich

      Alle freiwilligen Aufnahmeprogramme wollen wir stoppen, bis wir eine grundlegende Reform der EU-Asylpolitik erreicht haben. Wir wollen, dass Personen, die in der EU Asyl beantragen, ihr Verfahren künftig in einem sicheren Drittstaat durchlaufen und dort bei Schutzberechtigung auch Schutz erhalten. Sobald das umgesetzt ist, werden wir im Rahmen von Kontingenten besonders schutzbedürftige Personen, zum Beispiel aus marginalisierten Gruppen, direkt aus dem Ausland in Deutschland aufnehmen. Wir stehen zu unserer humanitären Verpflichtung. Bei sicheren Herkunftsländern gilt die Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt. Dennoch gilt auch bei sicheren Herkunftsländern: Wer aus diesen Ländern kommt und persönlich dennoch verfolgt ist, kann in Deutschland Schutz bekommen.

    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: gut

      Wir wollen, dass besonders gefährdete Gruppen wie LSBTIQ* Schutz finden, ohne lebensgefährliche Fluchtrouten wählen zu müssen. Dazu wollen wir humanitäre Aufnahme- und Resettlementprogramme unterstützen, in die LSBTIQ*-Schutzsuchende angemessen einbezogen sein müssen und sichere und geordnete Migrationswege ermöglichen. Dabei braucht es eine kooperative Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden. Zudem wollen wir, dass im Asylverfahren die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe vor der Anhörung erfolgt. Beschäftigte des BAMF müssen stärker durch Fortbildungen für die besonderen Bedarfe von LSBTIQ* sensibilisiert werden. Menschen dürfen nicht in Staaten abgeschoben werden, bei denen menschenrechtliche oder völkerrechtliche Gründe entgegenstehen. Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete verbieten sich. Staaten, in denen marginalisierte Gruppen wie queere Menschen systematisch verfolgt werden, sind nicht sicher. Die Situation in eingestuften Ländern muss fortlaufend beobachtet und Änderungen berücksichtigt werden. Die besonderen Bedarfe von LSBTIQ* müssen auch bei der Unterbringung besser berücksichtigt und Schutzräume geschaffen werden.

    • FDP: gut

      Die Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität ist ein anerkannter individueller Asylgrund nach deutschem und europäischem Recht. Zu diesem individuellen Grundrecht stehen die Freien Demokraten.
      Die Menschenrechtslage für LSBTIQ hat sich in Russland, Afghanistan, Iran, Irak und Teilen Afrikas dramatisch zugespitzt. Wir sprechen uns daher dafür aus, weiterhin humanitäre Visa für verfolgte LSBTIQ Aktivistinnen und -Aktivisten zu vergeben und insbesondere keine LSBTIQ-Flüchtlinge zurückzulassen, die sich im Zuge des bestehenden Aufnahmeprogramms Afghanistan bereits in Pakistan befinden.
      Wir wollen ein geregeltes Verfahren zur Identifizierung und Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten. Hierbei muss geprüft werden, ob LSBTIQ-Personen systematisch verfolgt werden oder von unmenschlicher Bestrafung oder Behandlung bedroht sind. Auch Asylantragsteller, die aus einem sicheren Herkunftsstaat flüchten, haben weiterhin die Möglichkeit, im Einzelfall Asyl zu beantragen und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch zu erhalten.

    • DIE LINKE: sehr gut

      Die Linke setzt sich dafür ein, dass die Auswahlkriterien des BAMF beim Resettlement-Verfahren auch LSBTIQ* als schutzbedürftige Gruppen anerkennen. LSBTIQ* werden in besonderer Weise ignoriert, wenn es um die Einstufung von „sicheren Herkunftsländern“ und „sicheren Drittstaaten“ geht. Die Linke lehnt die Rechtskonstruktion der „sicheren“ Herkunftsländer und Drittstatten (sic!) ab, da diese auf die Beschneidung des individuellen Rechts auf Schutz ausgerichtet sind. Wir fordern die faire Prüfung eines Schutzgesuchs in jedem Einzelfall. In diesem Zusammenhang betonen wir auch unsere grundlegende Ablehnung der GEAS „Reform“. Die Linke fordert spezifische Aufnahmeprogramme für bedrohte LSBTIQ*Schutzsuchende. Zuletzt haben wir das für queere Menschen aus Russland gefordert. Unbedingt fortgeführt werden muss das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan. Wir wollen flächendeckend Fachstellen für LSBTIQ* Geflüchtete einrichten. Dort können sich queere Geflüchtete zum Asylverfahren sowie zum Aufenthalts- und Migrationsrecht beraten lassen. Außerdem braucht es Möglichkeiten der psychologischen Beratung für LSBTIQ* Geflüchtete.

  • Wahlprüfstein 7: LSBTIQ*-Communitys im Ausland unterstützen

    Wie werden Sie das "LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit" fortführen? Wie werden Sie dafür sorgen, dass mindestens 0,5 % der Gelder für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit in LSBTIQ*-spezifische Projekte fließen?

    • SPD: gut

      Die Rechte von queeren Menschen geraten zunehmend unter Druck oder werden ganz abgeschafft. Für uns ist die Umsetzung des LSBTIQ+-Inklusionskonzepts – auch vor dem Hintergrund der deutschen feministischen Außen- und Entwicklungspolitik – zentral.
      Das „LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit" wird gegenwärtig evaluiert. Mithilfe der Ergebnisse soll es dann fortentwickelt und weiterhin Teil deutschen Regierungshandelns im Ausland sein.
      Bei der Finanzierung ist es entscheidend LSBTIQ*-Projekte gezielt und direkt fördern zu können. SPD-Ministerin Svenja Schulze ist es gelungen, in Abstimmung mit der Zivilgesellschaft die Finanzierung von Fonds zur Direktförderung einen entscheidenden Schritt voranzukommen. Diese Möglichkeit zur direkten Finanzierung der Zivilgesellschaft wollen wir ausbauen und verstetigen. Dabei soll der Anteil für LSBTIQ*-spezifische Projekte weiter erhöht werden.

    • CDU/ CSU: schlecht

      CDU und CSU wenden sich innen- wie außenpolitisch klar gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Ausrichtung oder Geschlechtsidentität. Gerade in einer Zeit, in der vielerorts die Rechte von LSBTIQ*-Personen wieder in Frage gestellt werden, werden wir im Rahmen deutscher Außenpolitik Menschenrechtsverletzungen gegenüber diesem Personenkreis klar ansprechen sowie uns für verfolgte und bedrängte LSBTIQ*-Personen einsetzen. Bestehende Partnerschaften und Kooperationen mit den Mitgliedstaaten der EU wollen wir hierfür nutzen. Konkrete Finanzierungszusagen können jedoch zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund des Finanzierungsvorbehalts nicht gegeben werden.

    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: gut

      BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Einsatz für die Menschenrechte von LSBTIQ*-Personen ein sehr wichtiges Anliegen. Das unterstreicht auch die Integration des Themas in die feministische Außenpolitik. Auf Grundlage des „LSBTI-Inklusionskonzepts“ haben wir in der Regierungsverantwortung die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen verstärkt, die sich gegen Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität einsetzen. Das wollen wir fortführen und ausbauen. Im bilateralen und multilateralen Dialog zu LSBTIQ*-Personen wollen wir, dass Deutschland eine Führungsrolle einnimmt. Um das LSBTI-Inklusionskonzept wirksam zu gestalten, braucht es eine ausreichende Finanzierung, die wir auch durch Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit weiter ausbauen.

    • FDP: unpräzise

      Wir Freie Demokraten setzen uns für Freiheit und Menschenrechte weltweit ein. Wir wollen die Rechte von LSBTIQ-Personen stärken. Wir bekennen uns zu einer gesicherten Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit, wollen diese Mittel aber effizienter einsetzen. Das bedeutet, dass wir die Mittel unabhängig von einer bestimmten Quote für LSBTIQ-Projekte an den Stellen und in dem Umfang einsetzen wollen, wo konkrete Bedarfe für die LSBTIQ-Gemeinschaft bestehen und eine nachhaltige Wirkung erzielt werden kann.
      Im Falle von Strafverschärfungen gegen die LSBTIQ-Gemeinschaft sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger wollen wir die Entwicklungszusammenarbeit so anpassen, dass sie die betreffenden Minderheiten und Gruppen weiter erreicht. Dazu muss Deutschland auch mit regierungsfernen Partnern arbeiten und notfalls die Streichung von Budgethilfen prüfen oder die Zusammenarbeit mit staatlichen Einrichtungen beenden.

    • DIE LINKE: sehr gut

      Die Linke will, dass deutsche Außen- und Entwicklungspolitik weltweit queere Rechte und Geschlechtergerechtigkeit voranbringt. Dazu wollen wir LSBTIQ*Organisationen durch ausreichende Finanzierung stärken und die Berücksichtigung von LSBTIQ*Rechten im Gesamtbereich der internationalen Zusammenarbeit umfassend etablieren. Die besonderen Lebensbedingungen von LSBTIQ*Personen müssen überall in der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich lokal, regional, national oder international für die Menschenrechte von LSBTIQ* und gegen die Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität einsetzen, müssen unterstützt werden. Die Linke will dafür die Gelder der Entwicklungszusammenarbeit insgesamt erhöhen. Für LSBTIQ*-spezifische Projekte fordern wir eine verbindliche Quote von mindestens 0,5 % der Gelder im Haushaltsplan der jeweiligen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit.  Eine verpflichtende Berichterstattung soll sicherstellen, dass die LSBTIQ*-spezifischen Projekte transparent finanziert werden und effektiv arbeiten.

  • Wahlprüfstein 8: Rechte von trans*, inter und nicht-binären Personen wahren

    Wie werden Sie das Selbstbestimmungsgesetz nachbessern und bestehende Diskriminierungen (z. B. Wehrdienst, Hausrecht, Sperrfrist) beseitigen? Wie werden Sie eine angemessene gesundheitliche Versorgung und Kostenübernahmegeschlechtsangleichender Maßnahmen durch die Krankenkassen sicherstellen?

    • SPD: gut

      Die SPD steht hinter dem Selbstbestimmungsgesetz und den bisherigen queerpolitischen Errungenschaften. Ein Zurück wird es mit uns nicht geben! Wir halten das Selbstbestimmungsgesetz für eine große Errungenschaft, die ohne das jahrzehntelange Engagement der Zivilgesellschaft nicht möglich gewesen wäre.
      Wir wollen für alle klarstellen: Trans*geschlechtlichkeit ist keine Krankheit. Diese simple Erkenntnis hat auch die Weltgesundheitsorganisation mit der neuen ICD 11 anerkannt und den problematischen Begriff „Transsexualismus“ aus der Liste der psychischen Störungen gestrichen. 
      Zur Abwendung psychischen Leidens in Form einer Geschlechtsdysphorie benötigen jedoch einige trans* und nicht-binäre Menschen medizinische Maßnahmen. Dazu hat das Bundessozialgericht dem Gesetzgeber im Oktober 2023 den deutlichen Auftrag erteilt, eine gesetzliche Grundlage für die Kostenübernahme solcher Leistungen zu schaffen. Wir nehmen diesen Auftrag an.

    • CDU/ CSU: gefährlich

      Die Neufassung des Gesetzes zum Wechsel des rechtlichen Geschlechts lehnen wir ab. Mit Respekt vor den Anliegen von Personen, die einen Leidensdruck aufgrund ihrer biologischen Geschlechtszuordnung empfinden, wollen wir das Verfahren des Geschlechtswechsels wieder so gestalten, dass es keine Beliebigkeit zulässt und der rechtlichen Bedeutung des Geschlechts wieder Rechnung trägt, mögliche vorschnelle und letztlich nicht tragfähige Entscheidungen mit ihren oft weitreichenden Folgen vermieden werden, und dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen wieder gewährleistet wird und Schutzräume insbesondere für Frauen nicht länger gefährdet oder entwertet werden. Deshalb wollen wir für Erwachsene die Pflicht zu einer psychologischen ärztlichen Beratung vor einem Personenstandswechsel einführen. Für Minderjährige soll in jedem Fall ein bestätigendes fachärztliches Gutachten erforderlich sein und eine gerichtliche Ersetzung der elterlichen Zustimmung wie in anderen Fällen nur möglich sein, wenn der Nachweis einer Kindeswohlgefährdung erbracht werden konnte. Eine Anhörung des Kindes muss gewährleistet sein. Operative Maßnahmen zur Angleichung beim Wechsel des Geschlechts werden wir bis zur Volljährigkeit – mit Ausnahme weniger, medizinisch besonders indizierter Fälle - ausdrücklich ausschließen. Bei Erwachsenen muss dem eine ausführliche unabhängige Zweitberatung vorausgehen. Nachfolgende Wechsel „zurück“ in das ursprüngliche Geschlecht wollen wir auch bereits vor Ablauf eines Jahres ermöglichen, weitere Wechsel jedoch grundsätzlich ausschließen.
      Wir treten für einen klar geregelten Vorrang des Hausrechts und die Achtung von Schutzräumen bzw. exklusiv Frauen zugänglicher Gruppen gegenüber dem Antidiskriminierungsrecht ein. Ein besonders sanktioniertes Offenbarungsverbot halten wir für falsch

    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: sehr gut

      Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein Meilenstein für Grundrechte von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen, aber es ist noch nicht perfekt. Um für das Gesetz Mehrheiten zu bekommen, waren Kompromisse nötig. Regelungen, die diskriminierend wirken, gehören auf den Prüfstand und müssen beseitigt werden. Dazu zählen insbesondere Regelungen zum Hausrecht, Sperrfrist und Wehrdienst. Auch die Regelungen zum Offenbarungsverbot sowie im Passrecht sollen nachgebessert werden.
      Queere Menschen haben ein Recht auf gute und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung. Deshalb soll es im Sozialgesetzbuch V unter anderem einen Anspruch auf bei einer Transition notwendige medizinische Maßnahmen geben und die Kosten von den Krankenkassen übernommen sowie Beratungsangebote ausgebaut werden.

    • FDP: unpräzise

      Wir Freie Demokraten werden auf Grundlage der im Selbstbestimmungsgesetz vorgesehenen Evaluierung prüfen, ob Anpassungen sinnvoll sind.
      Die vollständige Übernahme der Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung unterstützen wir. Wir treten für eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und effiziente medizinische Versorgung ein. Dazu gehört für uns, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten medizinisch erforderlicher Eingriffe und Behandlungen ihrer Versicherten übernimmt, unabhängig von deren geschlechtlicher Identität.

    • DIE LINKE: sehr gut

      Die Linke will das Selbstbestimmungsgesetz nachbessern. Wir fordern dafür, die Hausrechts-Regelung aufzuheben, auf die Sperrfrist/Wartezeit zu verzichten und das Gesetz auch im Spannungs- und Verteidigungsfall gelten zu lassen. Auch die diskriminierenden Regelungen gegenüber Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen aus dem Selbstbestimmungsgesetz gestrichen werden. Die Linke hat bereits lange vor dem BSGUrteil darauf hingewiesen, dass es ein Gesetz zur umfassenden gesundheitlichen Versorgung (inkl. Kostenübernahme durch die Krankenkassen) von trans* Personen geben muss und bedauert, dass die Ampel-Regierung hierzu nicht tätig geworden ist. Notwendig ist zudem eine Aufklärungskampagne zum Selbstbestimmungsgesetz, mit dem der breiten Öffentlichkeit die Bedeutung dieser Regelungen vermittelt und mit der den Falschbehauptungen zum Selbstbestimmungsgesetz entgegengetreten wird.