Zum Umgang mit der AfD
Beschluss des LSVD+ - Verbandstags 2025

© LSVD+/ Caro Kadatz
Die AfD gilt in Teilen als gesichert rechtsextrem. Dies zeigt sich unter anderem in ihrer massiv LSBTIQ*-feindlichen Rhetorik und ihrer Programmatik, wie der LSVD ausführlich dokumentiert. Der Bundesverbandstag beschließt daher, dass der Bundesvorstand die weitere Entwicklung rund um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei verfolgt, sich hierzu insbesondere mit den Landesverbänden austauscht und nunmehr das Mandat hat, ggf. zu entscheiden, ob der LSVD sich der Forderung nach einem Antrag an das Bundesverfassungsgericht anschließt, gemäß Art. 21 Abs. 2 und 4 GG die Verfassungswidrigkeit der Partei feststellen zu lassen.