Bericht vom IDAHOBITA 2025 in Frankfurt
Kranzniederlegung am Mahnmal Homosexuellenverfolgung „Frankfurter Engel“ des LSVD⁺ Hessen in Zusammenarbeit mit ERMIS-Frankfurt

Frankfurt 17.05.2025. Am Internationalen Tag gegen Queerfeindlichkeit (IDAHOBITA) haben wir den Opfern queerfeindlicher Gewalt gedacht. Dazu erklärte Georgios Kazilas, aus dem Hessischen Landesverband des LSVD⁺– Verband Queere Vielfalt:
Mit der Befreiung vom Nationalsozialismus war die Verfolgung queerer Menschen in Deutschland nicht zu Ende. Selbst nach der Beendigung der strafrechtlichen Verfolgung im Jahr 1994 (§175 StGB), erleben queere Menschen in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin tagtäglich Anfeindungen, Bedrohung und Gewalt - im öffentlichen Raum, im Netz, in der Schule oder in medizinischen Einrichtungen.
Obwohl die Innenministerkonferenz (IMK) 2023 Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt beschloss, zeigt eine erste bundesweite Erhebung des LSVD⁺ zum Umsetzungsstand, deren unzureichende Umsetzung.
In Hessen wurden zwar Fortschritte erzielt, z.B. mit dem Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt (APAV 2.0), der Thematisierung im Rahmen von „Hessen – aktiv für Vielfalt“, der Designierung von Ansprechpersonen in sieben Polizeipräsidien, beim Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) und Hochschule sowie der Teilnahme an Dunkelfeldstudien. Wir sind jedoch noch nicht am Ziel, exemplarisch verweisen wir in den Bereich Bildung und Schule. Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen muss an dieser Stelle aktiver werden.
Es bedarf weiteren Anstrengungen, denn in Hessen registrieren wir steigende Fallzahlen queerfeindlicher Gewalt in der Polizeistatistik und ein großes Dunkelfeld bleibt weiterhin bestehen.
In Frankfurt hat der Magistrat die Stabstelle Antidiskriminierung im Dezernat II etabliert. Zum Thema Geschlecht und geschlechtliche Identität wurde ein Austauschformat zwischen der Community und der Stadtverwaltung, dem Polizeipräsidium Frankfurt und dem LSBTIQ*-Beauftragten der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt etabliert. Handlungsempfehlungen wurden erarbeitet. Diese müssen jedoch zügig implementiert und der Austausch kontinuierlich fortgeführt werden. Wir fordern alle hessischen Kommunen auf sich dem guten Beispiel der Stadt Frankfurt anzuschließen.
Die zentrale queerpolitische Forderung des LSVD⁺ bleibt jedoch weiterhin die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte queerer Menschen durch eine Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz. Außerdem fehlt die explizite Erwähnung queerer Menschen im Diskriminierungsschutz der hessischen Landesverfassung.
Deshalb fordere ich euch auf, werdet aktiv, geht ins Gespräch mit euren Landtags- und Bundestagsabgeordneten, damit die verfassungsrechtliche Absicherung erfolgt, die ein diskriminierungs- und gewaltfreies Leben für alle queeren Menschen in Deutschland ermöglichen soll.