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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Menschenunwürdige Haftbedingungen für nicht-binäre Person in Ungarn

LSVD⁺ fordert zügige Rücküberstellung nach Deutschland

Pressemitteilung vom 20.06.2025

Berlin, 20.06.2025. Maja T. ist nicht-binär, wurde trotz einer gegenteiligen Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert und befindet sich seit fast einem Jahr faktisch in Isolationshaft in Budapest. Aufgrund der unmenschlichen Haftbedingungen hat sich T. seit dem 5. Juni in den Hungerstreik begeben. Heute soll im Verfahren über den Antrag auf Überstellung in Hausarrest entschieden werden. Dazu kommentiert Alva Träbert für den Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt:

Ungarn treibt seit Jahren aktiv queer- und transfeindliche Gesetzgebung voran. Mitte März stimmte das ungarische Parlament mehrheitlich für das vom Autokraten Viktor Orbán seit längerem angestrebte Verbot der Pride-Veranstaltung in der ungarischen Hauptstadt. Nicht-binären Menschen wurde durch eine Verfassungsänderung ihre rechtliche Existenz aberkannt. Nach Auffassung der EU-Kommission verstößt der ungarische Staat damit klar gegen die europäische Grundrechtecharta, insbesondere die Menschenwürde, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, das Recht auf Achtung des Privatlebens und das Recht auf Nichtdiskriminierung. Die Verstöße wiegen dabei so schwer, dass die queerfeindliche Gesetzgebung aus Sicht der Kommission die grundlegenden Werte der Europäischen Union verletzt. 

Wir wissen längst, dass gerade transgeschlechtliche und nicht-binäre Personen in den Händen autokratischer Regime in Haft oft massive Gewalt und sogar Folter erleben, die auf ihre Identität abzielt. Isolationshaft wird als Form der weißen Folter eingestuft und kann - vor allem, wenn sie lang andauert - schwerwiegende psychische und physische Folgen haben. Eine Person über viele Monate in Isolation, mit Fußfesseln und Videoüberwachung unterzubringen, ist nicht nur unverhältnismäßig, es verletzt zentrale Grund- und Menschenrechte. Wenn dies die Bedingungen sind, unter denen queere und trans Personen in Ungarn bereits ihre Untersuchungshaft durchlaufen, können wir uns ausmalen, was Pride-Aktivist*innen in den nächsten Jahren bevorsteht. 

Das Bundesverfassungsgericht hat T.s Auslieferung nach Ungarn als Verstoß gegen Artikel 4 der europäischen Grundrechtecharta, dem Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung, und damit als rechtswidrig bewertet. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich aktiv für eine sofortige Verbesserung der Haftbedingungen und eine Rücküberstellung Maja T.s nach Deutschland einzusetzen. 

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Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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