Bundesratsinitiative zu Artikel 3 verabschiedet
LSVD⁺: Jetzt muss Bundestag Verantwortung für LSBTIQ* wahrnehmen

Berlin, 26.09.2025. Heute hat der Bundesrat den Antrag der Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auf die Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) positiv beschieden, dem auch andere Bundesländer beigetreten sind. Dazu erklärt Alexander Vogt aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt:
Die heutige Bundesratsinitiative zu Artikel 3 GG ist ein historischer Schritt. Sie sendet ein klares Signal des Zusammenhalts an alle lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) in Deutschland. Gerade jetzt, wo Queerfeindlichkeit nachweislich steigt, ist dieses Zeichen des Bundesrates für LSBTIQ* von besonderer Bedeutung. Jetzt liegt es am Bundestag, die politische Verantwortung zu übernehmen. Die Demokratie zu schützen, muss auch den expliziten Schutz von LSBTIQ* einschließen.
Bei der Einführung des Grundgesetzes wurden LSBTIQ* in Art. 3 als verfolgte Gruppe im Nationalsozialismus bewusst ausgelassen. Diese rechtliche Lücke schuf Boden für eine jahrzehntelange Kriminalisierung und Verfolgung queeren Lebens in der Bundesrepublik. Dieser historische Fehler muss nach 76 Jahren endlich korrigiert werden, um queeres Leben jetzt und in der Zukunft zu schützen. Die Grundgesetzergänzung ist seit Jahrzehnten ein zentrales queerpolitisches Anliegen, für das die Community gemeinsam mit starken Verbündeten wie das Deutsche Institut für Menschenrechte oder pro familia aus der Zivilgesellschaft und die Kirchen eintritt. Es ist an der Zeit, dass die Bundesrepublik unmissverständlich klarstellt: Die gesamte queere Community steht unter dem Schutz des Grundgesetzes.
Besonders von CDU/CSU auf Bundesebene wünschen wir uns einen offenen Austausch zu diesem Thema. Heute haben sich mehrere Landesregierungen der Union im Bundesrat explizit für die Grundgesetzergänzung ausgesprochen. Wir laden alle Demokrat*innen ein, gemeinsam für Respekt, Vielfalt und Gleichberechtigung im Grundgesetz einzutreten. Die Grundgesetzergänzung für LSBTIQ* ist kein Nischenthema, sie ist im Kern die Verteidigung unserer demokratischen Werte.
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