Volkstrauertag: Erstes Gedenken an LSBTIQ*
LSVD⁺ begrüßt Erweiterung des Totengedenkens

Berlin, 17.11.2025. Beim gestrigen Totengedenken am Volkstrauertag wurde zum ersten Mal auch ausdrücklich an Menschen erinnert, die wegen ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität während des Nationalsozialismus verfolgt und getötet wurden. Dazu erklärt Henny Engels für den Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt:
Wir begrüßen ausdrücklich, dass beim Totengedenken am Volkstrauertag erstmals auch der während des Nationalsozialismus verfolgten queeren Menschen gedacht wurde. Es war lange überfällig, dass auch die lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie weitere queere (LSBTIQ*) Opfer des NS hier einbezogen werden. Aus dem Gedenken an die staatliche Verfolgung von LSBTIQ* erwächst jedoch auch eine politische Verantwortung für ihren wirksamen Schutz in Gegenwart und Zukunft.
Damit so ein Unrecht nie wieder geschehen kann, fordern wir die demokratischen Fraktionen im Bundestag auf, gemeinsam den Antidiskriminierungsparagraphen im Grundgesetz um den expliziten Schutz aller LSBTIQ* zu ergänzen. Mit Art. 3 Abs. 3 sollten 1949 die Lehren aus dem NS-Regime gezogen werden, aber LSBTIQ* wurden dort bewusst nicht aufgenommen. Das Unrecht schrieb sich fort: Gleichgeschlechtlich liebende Männer waren auch in der Bundesrepublik noch jahrzehntelang der oft lebenszerstörenden Verfolgung durch den § 175 StGB unterworfen. Lesbischen Müttern wurde das Sorgerecht entzogen. Ein expliziter grundgesetzlicher Schutz von LSBTIQ* ist nicht nur ein Gebot historischer Verantwortung, sondern auch ein Gewinn für die gesamte demokratische Gesellschaft!
Weiterlesen:
- Bundestag debattiert über Grundgesetzergänzung für LSBTIQ*
- Kampagne zur Grundgesetzergänzung: https://www.zusammen-fuer-gerechtigkeit.de/
- Der Bundespräsident - Pressemitteilungen - Bundespräsident erweitert Totengedenken am Volkstrauertag
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