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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Frei und sicher leben: Queerfeindliche Hasskriminalität entschieden bekämpfen

Antrag an den 38. LSVD⁺-Verbandstags am 18./19. April 2026

Dieser Antrag ist noch nicht verabschiedet und steht am 18./19.4.2026 auf dem Verbandstag zur Abstimmung.

Antragstellende: Bundesvorstand

Der Verbandstag möge beschließen: 

Tagtäglich werden in Deutschland Menschen angepöbelt, bedroht und körperlich angegriffen, weil die Täter*innen ihre Ablehnung von oder ihren Hass auf lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche sowie weitere queere Menschen (LSBTIQ*) in Gewalt ausleben. 

Tagtäglich werden in Deutschland Menschen angepöbelt, bedroht und körperlich angegriffen, weil die Täter*innen ihre Ablehnung von oder ihren Hass auf lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche sowie weitere queere Menschen (LSBTIQ*) in Gewalt ausleben. Trotz vieler rechtlicher und gesellschaftlicher Fortschritte kann es sehr gefährlich werden, im öffentlichen Raum als LSBTIQ* erkannt oder dafür gehalten zu werden. Allein der Anblick einer trans* Person oder eines lesbischen oder schwulen Paares kann Gewalttäter*innen motivieren, brutal zuzuschlagen. Eine demokratische Gesellschaft darf das nicht achselzuckend hinnehmen. Frei und sicher leben – das muss auch für LSBTIQ* gelten. 

Die dritte große LSBTIQ*-Befragung der EU-Grundrechteagentur, die im Januar 2025 veröffentlicht wurde, ergab, dass jede zweite Person der LSBTI-Community aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität bereits Belästigungen und im schlimmsten Fall Gewalt erfahren hat. Die durch das Bundeskriminalamt erhobenen Zahlen queerfeindlicher Hasskriminalität haben sich zwischen 2014 und 2024 verzehnfacht. Besonders groß wird die Bedrohung durch Anfeindungen auf der Straße und im Öffentlichen Nahverkehr erlebt. Wenn vor jedem verliebten Blick, vor einer Umarmung, vor einem Kuss im öffentlichen Raum zuerst die Umgebung überprüft werden muss, ob jemand Wildfremdes, Personen womöglich beleidigt, bedroht, anspuckt, ins Gesicht schlägt oder in den Magen tritt, ist das eine erhebliche Einschränkung der Freiheit der Person und einer sehr großen Bevölkerungsgruppe. 

Doch auch im digitalen Raum nimmt die Gewalt gegen LSBTIQ* zu. Fast zwei Drittel der Befragten gaben bei der Umfrage (Survey LGBTIQ Equality at a Crossroads – Progress and Challenges) des FRA-Berichtes 2024 an, dass sie häufig oder immer auf Online-Äußerungen stoßen, die Aufrufe zu Gewalt gegen LSBTIQ*-Personen enthalten, „LGBTIQ-Propaganda“ oder „Gender-Ideologie“ erwähnen, LSBTIQ*-Personen als sexuelle Bedrohung oder Bedrohung für „traditionelle Werte“ darstellen, LSBTIQ*-Personen als „unnatürlich“ oder psychisch krank betrachten oder andere Formen des Hasses ausdrücken. Etwa jede*r Zehnte der Befragten erhält online personenbezogene Kommentare und Drohungen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur queeren Community. Im EU-Survey (2024) berichten 16 % der Befragten aus Deutschland, dass sie in den letzten fünf Jahren gewalttätig angegriffen wurden, weil sie queer sind. Diese Zahlen werden von der LeSuBiA-Studie (2026) bestätigt. 

Angesichts solcher Zahlen ist die Ignoranz der Politik unfassbar. Nicht nur Gewalt, auch Schweigen kann verletzen. Das muss ein Ende haben. 

Benennungen der queerfeindlichen Hasskriminalität und Solidaritätsbekundungen bleiben in der verfassten Politik leider weitgehend aus. Das spiegelt sich auch in der vorzeitigen Beendigung des Aktionsplans „Queer Leben“ wider.  

Im Juni 2023 befasste sich auf Antrag des Landes Berlin die Innenminister*innenkonferenz (IMK) erstmals seit ihrem Bestehen mit dem Thema queerfeindlicher Gewalt. Sie beauftragte das Bundesinnenministerium (BMI), einen Arbeitskreis einzurichten, in dem unter Beteiligung queerer Organisationen, einschließlich Vertretungen aus der Polizei, Empfehlungen für die Bekämpfung entsprechender Gewalt erarbeitet werden sollten. Der Bericht der Arbeitsgruppe wurde der IMK im März 2023 vorgelegt. Die IMK stellte in ihrer Sitzung im Juni 2023 fest, dass die Polizeien des Bundes und der Länder bereits zahlreiche Maßnahmen getroffen haben, um gegen LSBTIQ*-feindliche Straftaten vorzugehen, sie aber gleichwohl weiteren Handlungsbedarf zur kontinuierlichen Verbesserung sehe. Sie bat daher die Länder und den Bund, zu prüfen, ob und wie die im Abschlussbericht enthaltenen Handlungsempfehlungen umgesetzt werden können, und stellte fest, dass die konsequente Strafverfolgung von gegen LSBTIQ*-gerichteten Gewalttaten ein wichtiger Baustein im Rahmen gesamtgesellschaftlicher Anstrengungen für ein diskriminierungsfreies Zusammenleben sei. Der für die Herbstsitzung 2025 erbetene Bericht des BMI über den Umsetzungsstand konnte nicht vorgelegt werden. Eine Anfrage des LSVD bei den Bundesländern und der Bundespolizei ergab, dass die Umsetzung eher unzureichend erfolgt ist. 

Aus LSBTIQ*-feindlicher Gewalt spricht Hass. Die Täter*innen sehen sich oft als Vollstrecker eines von ihnen fantasierten Volkswillens. LSBTIQ* gelten ihnen als minderwertig und vogelfrei. Sie wollen LSBTIQ* aus dem öffentlichen Raum in die Unsichtbarkeit treiben. Wer über die queerfeindlichen Ausprägungen von Hasskriminalität konsequent schweigt, betreibt das gleiche Geschäft, mit anderen Mitteln. 

Queerfeindlichkeit ist politisch motivierte Hasskriminalität und ist verwoben mit weiteren menschenfeindlichen Einstellungen. Der LSVD – Verband Queere Vielfalt steht an der Seite all derjenigen, die sich in unserer Gesellschaft gegen jede Form von Rassismus, Antisemitismus und Sexismus einsetzen und ebenfalls Opfer von politisch motivierter Hasskriminalität sind. 

Die Haltung ändern: Empathie statt Ignoranz 

Es ist ein zentrales Muster von Queerfeindlichkeit, Diskriminierungen und Bedrohungen von LSBTIQ* unsichtbar zu machen und zu bagatellisieren. Deswegen muss sich als Erstes die Haltung in Politik, Behörden und auch Medien ändern. LSBTIQ*-feindliche Gewalt ist keine Randerscheinung. Sie bedroht mitten in unserer Gesellschaft tagtäglich Menschen. Insbesondere darf queerfeindliche Hetze darf niemals bagatellisiert und unter den Tisch gekehrt werden, denn aus Worten folgen Taten. 2024 registrierte die Amadeu Antonio Stiftung 55 Angriffe auf CSD-Demonstrationen in ganz Deutschland. Die zunehmende Gewalt gegen queere Menschen zeugt von einem sicherheitspolitischen Staatsversagen. Die Zahlen der BKA-Berichte sowie des Bundesministeriums des Innern zeigen klar die Zunahme queerfeindlicher Hasskriminalität und Gewalt aus dem rechtsextremen, politischen Spektrum. Sie steht auf Platz 1 und ist somit die größte Bedrohung in Deutschland, auch für queere Menschen, während die Zahlen für andere Gründe und Gruppierungen darunter liegen. 

Jede Tat ist eine zu viel, unabhängig vom Tatmotiv. Queerfeindliche Gewalt darf jedoch nicht zur Diskriminierung und Spaltung anderer, marginalisierter Gruppen instrumentalisiert werden. Dies schadet allen betroffenen Gruppen und bagatellisiert die Gewalt.  

Stattdessen muss queerfeindliche Gewalt klar benannt und in den polizeilichen Statistiken genauer dokumentiert werden. Der Einsatz gegen LSBTIQ*-feindliche Gewalt muss endlich den ihm gebührenden Stellenwert in der deutschen Sicherheitspolitik, bei der Erfassung, der Prävention und Strafverfolgung queerfeindlicher Gewalt erhalten. 

Dazu gibt es längst gute, jedoch noch wenige Beispiele: In einigen Bundesländern werden seit einigen Jahren mutmaßlich queerfeindliche Hintergründe von Straftaten ausdrücklich in den Polizeiberichten und -statistiken genannt. LSBTI*-feindliche Hasskriminalität wird damit gesellschaftlich sichtbar gemacht. Das ist von zentraler Bedeutung.  

Die geringe Anzeigenbereitschaft von unter 8 % und somit ein hohes Dunkelfeld von 90 % gründet vor allem in der Scham über das Geschehene, wie auch der Annahme mangelnder juristischer Konsequenzen für Täter*innen, einem immer noch vorhandenen Misstrauen gegenüber der Polizei und der Angst vor queerfeindlichen Reaktionen der Polizeibeamt*innen vor Ort (FRA-Bericht 2024). Über zwei Drittel der Betroffenen, die aufgrund queerfeindlicher Gewalt und Hasskriminalität Anzeige erstatteten, waren mit dem Umgang der Polizei mit ihnen und den Delikten nicht zufrieden. Derartige Erfahrungen hemmen Betroffene, weiter tatsächlich Anzeige zu erstatten.  

Wir begrüßen daher die Angebote, wie die interaktive Landkarte zu polizeilichen Angeboten und Ansprechstellen zu gegen LSBTIQ* gerichteten Straftaten, jedoch ist das tatsächliche Angebot gering und wird fast ausschließlich von Bundes- oder (in Teilen) Landespolizeien gestellt. Die Aufklärung und Sensibilisierung müssen jedoch alle Ebenen staatlicher Sicherheitsbehörden, Ministerien und -kräfte erreichen.  

Zusätzlich muss in Präventionskampagnen und -projekte sowie Bildungspläne investiert werden, um Menschen frühzeitig zu erreichen, so dass sie gar nicht erst zu Täter*innen von Hasskriminalität gegen LSBTIQ* und andere marginalisierte Gruppen werden, und Sicherheitskräfte entsprechend fortzubilden. Der LSVD steht den entsprechenden Stellen dafür gerne beratend zur Verfügung.  

Prävention wie auch besser ausgebildete Sicherheits- und Einsatzkräfte können dazu beitragen, Hasskriminalität besser vorzubeugen, zu erkennen und die Anzeigebereitschaft zu erhöhen. Zusätzliche Dunkelfeldstudien zum Thema Hasskriminalität und Queerfeindlichkeit können zudem dazu beitragen, gezielte Präventions- sowie Interventionsstrategien im Bildungs- wie auch dem Sicherheitsbereich zu entwickeln. 

Vor diesem Hintergrund fordert der LSVD: 

Umsetzung des umfassenden Konzepts gegen LSBTIQ*-Feindlichkeit 

Der LSVD fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich eine unabhängige Expert*innen-Kommission einzusetzen, die eine systematische Bestandsaufnahme aller Erscheinungsformen von LSBTIQ*-Feindlichkeit und damit verbundener Hasskriminalität erarbeitet und der Bundesregierung sowie dem Bundestag einen Lagebericht mit Handlungsempfehlungen vorlegt. Solche Kommissionen wurden bereits zu Antisemitismus und Antiziganismus eingesetzt und haben sich bewährt. 

Der Expert*innen-Kommission sollen Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, insbesondere LSBTIQ*-Organisationen, Wissenschaft, Justiz und Sicherheitsbehörden angehören, darunter auch erfahrene Praktiker*innen aus dem Kreis der Ansprechpersonen für LSBTIQ*, Zentralen Landeskoordinierungen bei Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften. 

  • Maßnahmen aus dem Aktionsplan „Queer leben“ in die Tat umsetzen: Nach Einsatz der Community hat die Bundesregierung 2022 endlich einen Beteiligungsprozess zum Aktionsplan „Queer Leben“ ins Leben gerufen. Bund, Länder und die Community haben so 138 Maßnahmen zusammengefasst, die queeres Leben in Deutschland sicherer machen würden. Im Zwischenbericht wurde deutlich, dass noch lange nicht alle Maßnahmen in den verschiedenen Bundesressorts umgesetzt wurden und vor allem das finanzielle Engagement noch fehlte. Die schwarz-rote Bundesregierung darf den Prozess nicht als abgeschlossen begreifen, sondern muss ihn weiterführen, die Ressorts entsprechend finanziell ausstatten und die Maßnahmen in die Tat umsetzen! 
  • Bestandteil dieses Aktionsplans muss ein Bund-Länder-Programm gegen LSBTIQ*-feindliche Gewalt sein. Die eklatanten Forschungslücken im Hinblick auf queerfeindliche Hasskriminalität müssen endlich angegangen werden. Es braucht mehr empirische Daten über Ausmaß, Erscheinungsformen und Hintergründe sowie Erkenntnisse über den Umgang von Sicherheitsbehörden und Justiz mit diesen Ausprägungen von Hasskriminalität. Ebenso braucht es zielgenaue Konzepte zur Prävention, zur Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz sowie zur ausreichenden Unterstützung von Opferhilfe-Einrichtungen. 

Der LSVD fordert die Innenministerien der Länder und die Bundespolizei auf, die Handlungsempfehlungen der IMK nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern konsequent und messbar umzusetzen. Dazu gehören die vollständige Umsetzung der IMK-Handlungsempfehlungen durch Polizei, Justiz, Bildungs- und Sozialbehörden:  

  • die Einrichtung von qualifizierten und hauptamtlich ausgestatteten LSBTIQ*-Ansprechpersonen und zentralen Landeskoordinationen bei allen Polizeibehörden  
  • die Entwicklung und Finanzierung flächendeckender Präventionsangebote  
  • sicherheitsbehördliche Konzepte für Pride-Veranstaltungen, die Schutz und Empowerment garantieren – nicht nur Risikoabwägung 
  • Schließen der eklatanten Forschungslücken im Hinblick auf queerfeindliche Hasskriminalität:  Es braucht mehr empirische Daten über Ausmaß, Erscheinungsformen und Hintergründe sowie Erkenntnisse über den Umgang von Sicherheitsbehörden und Justiz mit diesen Ausprägungen von Hasskriminalität, unter anderem muss auch ein täterzentrierter Ansatz in Betracht gezogen werden. 

Sofortmaßnahmen im staatlichen Handeln 

Viele praktische Verbesserungen könnten sofort umgesetzt werden, ohne dass hier auf die Ergebnisse der geforderten Kommission abgewartet werden müssten: 

  • Bessere Erfassungsmethoden: Eine Reform der polizeilichen Erfassungsmethoden ist notwendig, um ein realistisches Lagebild über LSBTIQ*-feindliche Hasskriminalität zu erhalten. Derzeit wird nur ein Bruchteil dieser Hasskriminalität angemessen registriert und klassifiziert oder in der Öffentlichkeit durch unterschiedliche Medien sichtbar gemacht. Die bisherige Einstufung als „politisch motivierte Kriminalität“ ist methodisch unzureichend und verstellt häufig den Blick. Zweifelsohne gehört Queerfeindlichkeit zum Kernbestand menschenfeindlicher Ideologien wie Rechtsextremismus oder Islamismus. Hasskriminalität geschieht jedoch weit über den Bereich des politischen Extremismus hinaus. Entsprechend sind alle Formen der Hasskriminalität in den Blick zu nehmen. Daher wird empfohlen, die Kriminalpolizeien von Bund und Ländern mit der Erarbeitung und meldedienstlichen Bereitstellung von konkreten Fallbeispielen für LSBTIQ*-feindliche Hasskriminalität zu beauftragen. Diese Fallbeispiele sollen das Verständnis für LSBTIQ*-feindliche Phänomene verbessern und somit zu einer besseren Erfassung entsprechender Straftaten beitragen. 
  • Eine Überarbeitung der der digitalen Tools der Onlinewachen der Länder, die queerfeindliche Taten klar als Hasskriminalität (auch außerhalb des digitalen Raums) erfassen, kann dazu beitragen, die Anzeigenbereitschaft zu erhöhen und zur Aufklärung der Tatmotive beitragen.   
  • Zusammenarbeit mit LSBTIQ*-Organisationen: Die Behörden, auch die Staatsanwaltschaften, müssen bei der Bekämpfung queerfeindlicher Gewalt verstärkt und verpflichtend mit LSBTIQ*-Organisationen zusammenarbeiten, um Vertrauen zu schaffen, Opfern angemessen zu helfen und somit die Anzeigebereitschaft zu steigern. Es müssen in deutlich mehr Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften Ansprechpersonen für LSBTIQ* bestellt werden, wie dies in einigen Städten längst erfolgreich praktiziert wird. Speziell geschulte und queere Polizist*innen sowie polizeiliche Beratungsangebote können auch bei CSDs in Absprache und Einklang mit den Veranstalter*innen die Sicherheit vor Ort erhöhen, den Wissensschatz von Polizist*innen erweitern und das gegenseitige Vertrauen stärken. 
  • Wirksame Schutzkonzepte für Aufnahmeeinrichtungen: Überall dort, wo Menschen von Staats wegen in besonderen Einrichtungen leben (müssen), muss der Schutz vor Anfeindungen und LSBTIQ*-feindlicher Hasskriminalität gewährleistet werden. Es gibt zahlreiche Berichte, dass LSBTIQ*-Geflüchtete in Aufnahmeeinrichtungen eingeschüchtert, drangsaliert und bedroht werden. Behörden und Träger müssen alle Anstrengungen unternehmen, damit Geflüchtete keine Gewalt erfahren, weder außerhalb noch innerhalb der Unterkünfte. Hier braucht es verbindliche Gewaltschutzmaßnahmen und Präventionskonzepte. 
  • Schutz vor Gewalt in der Familie und Partner*innenschaften: Viele LSBTIQ*, insbesondere junge Menschen, erfahren Anfeindungen und Gewalt in der eigenen Familie. Schule und Jugendhilfe müssen stärker für die Bedrohungen von LSBTIQ* durch häusliche Gewalt in Familien sensibilisiert werden. Die dort Beschäftigten müssen qualifiziert sein, diese Bedrohungen zu erkennen, um die Betroffenen angemessen zu schützen und zu unterstützen. Gewaltschutzangebote müssen für queere Personen offen sein und ihre Bedarfe berücksichtigen, denn LSBTIQ* sind überdurchschnittlich von Partner*innenschaftsgewalt betroffen. 

Sofortmaßnahmen in der Gesetzgebung 

Auch in der Gesetzgebung sind sofortige Schritte möglich und nötig: 

  • Ergänzung der Strafvorschriften zur Hasskriminalität: Die Community hat jahrelang gemahnt: Solange queerfeindliche Hasskriminalität nicht ausdrücklich im Gesetz benannt ist, werden diese Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und damit auch bei der Strafzumessung wenig Beachtung finden. Am 22. Juni 2023 wurde endlich § 46 Abs. 2 StGB (Strafzumessung / Hasskriminalität) ergänzt. Allerdings fehlt heute immer noch eine entsprechende Anpassung der Strafprozessordnung, die notwendig wäre. § 130 StGB (Volksverhetzung), Abs. 1 (1), muss um die Formulierung „ihr Geschlecht oder ihre sexuelle Orientierung, bestimmte Gruppe“ ergänzt werden.  
  • Wirksamer Diskriminierungsschutz: Der Diskriminierungsschutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss ausgebaut und wirksamer gestaltet werden. So muss auch staatliches Handeln umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) muss in ihren Befugnissen, ihrer unabhängigen Stellung und ihrer finanziellen Ausstattung gestärkt werden, damit sie effektiv Anfeindungen entgegentreten und vor allem vorbeugen kann. Zahlreiche Ausnahmeregelungen im AGG müssen beseitigt und ein echtes Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände eingeführt werden. 
  • Wahrung geschlechtlicher Selbstbestimmung bei Durchsuchungen: In den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder müssen Lösungen gefunden werden, die der geschlechtlichen Selbstbestimmung von LSBTIQ* gerecht werden. Der Schutz von TIN*-Personen wird hierbei nicht bundeseinheitlich berücksichtigt, da manche Bundesländer bereits Maßnahmen getroffen haben und dienstliche Handlungsanweisungen erstellt haben. Die Belange und der Schutz von trans*, inter* und nicht-binären Personen bei Durchsuchungen sollten in der Strafprozessordnung (StPO), den Polizeigesetzen und in den Gewahrsamsordnungen der Länder stärker berücksichtigt werden. Bei einer Neuregelung muss insbesondere reflektiert werden, welches Geschlecht die durchsuchende Person haben sollte. Bis zur Verabschiedung einer neuen Regelung sollten die Länder als Übergangslösung Leitfäden erarbeiten, um bei Durchsuchungen die Belange von trans*, inter* und nicht-binären Personen im erforderlichen Maß zu berücksichtigen. 
  • Plattformbetreiber*innen stärker in Verantwortung nehmen:  Plattformbetreiber*innen kommen ihrer Verantwortung zur Bekämpfung von digitaler Gewalt gegenwärtig nicht nach. Auch sie müssen von der Europäischen Union, wie auch den Mitgliedsstaaten, insbesondere Deutschland, in die Verantwortung genommen werden. Nutzer*innen, die sich der digitalen Gewalt gegen LSBTIQ*, wie auch anderen Gruppen, schuldig machen, sind entsprechend zu ahnden und im Zweifelsfall von der Plattform zu entfernen.  
  • Grundgesetz ergänzen: Gerade in einer Zeit, in der Hass und Hetze wieder deutlich stärker geworden sind, braucht es eine klare verfassungsrechtliche Absicherung, dass staatliche Ausgrenzung, Unterdrückung und Verfolgung in Deutschland nie wiederkehren können. Deshalb, auch als Handlungsauftrag gegen LSBTIQ*-Feindlichkeit, muss Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes endlich um den ausdrücklichen Schutz aller LSBTIQ* Menschen ergänzt werden. 

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