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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Internationaler Frauentag: Gleichstellung der Frau meint auch Gleichstellung lesbischer, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Frauen

Kommende Regierung muss breiten Ansatz in allen gleichstellungspolitischen Maßnahmen berücksichtigen

Pressemitteilung vom 07.03.2018

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 08. März erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Grundgesetz verspricht die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und verpflichtet den Staat auf die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung und die Beseitigung bestehender Nachteile. Frauen sind keine homogene Gruppe. Ihre Erfahrungen, Chancen und Identitäten sind neben ihrem Geschlecht auch abhängig von vielen anderen Faktoren wie etwa Hautfarbe, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus, Einkommen, Religion oder auch ihrer sexuellen Orientierung ober ob sie sich mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren oder nicht. Alle Frauen haben ein Recht darauf, angst- und diskriminierungsfrei über sich, ihr Leben, ihren Körper und ihre Partnerschaften und Familien bestimmen zu können.

Die kommende Bundesregierung verspricht Maßnahmen zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, zur Bekämpfung von Sexismus sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention und ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern. Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) muss in all diesen gleichstellungspolitischen Maßnahmen ein breiter Ansatz verfolgt werden, der der Unterschiedlichkeit der Lebenslagen von Frauen gerecht wird.

So unterliegen Lesben häufig mindestens einer Mehrfachdiskriminierung – aufgrund von Sexismus und Lesbenfeindlichkeit. Bis heute verdienen Frauen zum Beispiel weniger als Männer, selbst bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit. Als gleichgeschlechtliche Paare trifft sie dieser Gender-Pay-Gap oftmals doppelt, mit Auswirkungen auf die finanzielle Unabhängigkeit im Alter (Gender-Pension-Gap).

Zudem fordert der LSVD ein modernes Familienrecht, das Lesben und ihre Familien anerkennt und rechtlich absichert. Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können, wenn keine anderslautende Elternschaftsvereinbarung vorliegt. Die bis heute notwendige Stiefkindadoption ist langwierig und diskriminierend und bildet die Familiengründung in Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien nicht sachgerecht ab. Sie.

Der LSVD macht darauf aufmerksam, dass die Lesbenbewegung immer auch ein starker und bedeutender Teil der Frauenbewegung war und bis heute ist.

Hintergrund

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zuständiges Vorstandsmitglied

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