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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Lesbische Mütter vor Gericht

(Angedrohter) Sorgerechtsentzug in BRD und DDR

Kurz vor der Jahrtausendwende wurden über fünfzig Jahre Ungerechtigkeit endlich behoben: Das auf den ersten Blick unscheinbare Urteil des EuGH vom 21.12.1999 hob die Möglichkeit auf, bei Scheidungen die sexuelle Orientierung einer*s Ehepartner*in für Sorgerechtsfragen heranzuziehen. Bis dahin befanden sich in Deutschland vor allem frauenliebende Frauen in ständiger Angst, dass bei einer Scheidung ihre Homo- oder Bisexualität öffentlich werden und einen Entzug des Sorgerechts nach sich ziehen könnte.

Das Bürgerliche Gesetzbuch sorgte in der Bundesrepublik ab 1946 dafür, dass Ehefrauen ihren Männern untergeordnet waren. Ehefrauen hatten ihre „eheliche Pflicht“ zu erfüllen – also Geschlechtsverkehr auch gegen ihren Willen – und mussten sowohl beim Abschließen eines Arbeitsvertrags als auch bei der Kontoeröffnung das Einverständnis ihres Ehemannes einholen. Gleichzeitig waren lesbisches Leben und nicht heteronormative Familienentwürfe nahezu unsichtbar. Dies führte – zusätzlich zur gesellschaftlichen Norm, sehr früh zu heiraten – dazu, dass auch viele frauenliebende Frauen zunächst eine heterosexuelle Ehe eingingen und oft Kinder bekamen.

Wenn sich lesbische oder bisexuelle Frauen ihrer Identität bewusstwurden und sich verliebten und ein neues Leben mit einer Frau aufbauen wollten, wurde ihnen dies durch die Rechtslage erschwert: Ehemann und Ehefrau mussten bis ins Jahr 1977 der Scheidung zustimmen. Männer blockierten dadurch teilweise jahrelang, dass ihre Ehefrau sich von ihnen scheiden lassen konnte. Darüber hinaus musste bei einer Scheidung die sogenannte „Schuldfrage“ geklärt werden – es musste also festgehalten werden, welche Person für die Scheidung verantwortlich sei. An diese Schuldzuweisung wurden dann auch Sorgerechtsfragen für gemeinsame Kinder geknüpft.

Der gesellschaftliche Druck, ein heteronormatives Leben zu führen, sowie die extreme Einsamkeit durch mangelnde Gemeinschaft mit anderen lesbischen und bisexuellen Frauen trafen auf die rechtliche Diskriminierung. Der Sorgerechtsentzug bei lesbischen Müttern traumatisierte die Mütter und ihre Kinder. Nach dem vorherrschenden Frauenbild übernahmen sie oft praktisch die gesamte Sorgearbeit – Väter und Kind(er) hatten dadurch oft kein enges Verhältnis. Um diesen automatischen Verlust der Kinder bei einer Scheidung zu verhindern, wurde meistens eine äußerste Verschwiegenheit über die sexuelle Orientierung an den Tag gelegt. Das ist ein Grund dafür, dass nur sehr wenige historische Quellen zu finden sind.

In mehreren Forschungsprojekten bereits untersuchte Dr. Kirsten Plötz diese diskriminierende Rechtslage in der Bundesrepublik: Die Ergebnisse von Rheinland-Pfalz (2021) und Nordrhein-Westfahlen (2025) sind bereits veröffentlicht. Nun werden im Rahmen des Projekts der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) Interviewpartner*innen über die Lage in Berlin gesucht. Neben Dr. Kirsten Plötz ist hieran auch Maria Bühner beteiligt und untersucht hierin zum ersten Mal auch die Lage homosexueller Eltern in der DDR und insbesondere Ostberlin.

Auch in der DDR wurden sehr früh Ehen geschlossen, weil es finanzielle Vorteile mit sich brachte. Hier wurde allerdings ein anderes Frauenbild propagiert. Frauen wurden in ihrer reproduktiven Selbstbestimmung und ökonomischen Unabhängigkeit gestärkt und bekamen als Alleinerziehende das Sorgerecht zugesprochen. Auch wenn Scheidungen hier einfacher zu erreichen waren, konnte der Staat sie blockieren. Es gab kein einklagbares Sorgerecht, sondern lediglich eine einmalige Regelung bei Scheidung. Darüber hinaus wurde der Jugendhilfe (Jugendwohlfahrt) bei Sorgerechtsfragen eine große Entscheidungsmacht zugewiesen. Bis jetzt sind in der DDR zwar keine Fälle bekannt, in denen ein solcher Sorgerechtsentzug bei lesbischen Müttern tatsächlich durchgeführt worden wäre – aber die Drohung war trotzdem präsent und schränkte lesbische und bisexuelle Frauen in ihrer Freiheit ein.

Unterhalts- und Sorgerechtsfragen werden heute in der Regel getrennt von Scheidungsfragen verhandelt. Trotzdem ist das Familien- und Abstammungsrecht sowie die Rechtsprechung in Deutschland bis heute von der falschen Annahme geprägt, dass queere Elternschaft einer besonderen Überprüfung zur Eignung als Eltern bedürfe. Wissenschaftliche Erkenntnisse widerlegen die Vorurteile rund um queere Elternschaft. Wir fordern daher den Zugang zu zwei rechtlichen Elternteilen von Geburt an für alle Kinder in Regenbogenfamilien.

 

Wissen Sie mehr über Sorgerechtsentzug bei lesbischen Müttern in Berlin? Ihre Geschichte ist wichtig! Helfen Sie, die Geschichte des Sorgerechtsentzugs bei Müttern in lesbischen Beziehungen in Berlin sichtbar zu machen und einen Beitrag zur Aufklärung und Dokumentation lesbischer Diskriminierungsgeschichte zu leisten. Sie haben Hinweise zum Thema Sorgerechtsentzug in Berlin oder sind/waren selbst betroffen? Dann wenden Sie sich gerne persönlich und vertraulich an die Projektleitung und Wissenschaftliche Referentin Gesellschaft, Teilhabe und Antidiskriminierung der BMH.

Dieser Beitrag basiert auf dem Vortrag „Vortrag: Sichtbar werden. Sorgerechtsentzug bei Müttern in lesbischen* Beziehungen in Berlin“ am 30.03.26 im Spinnboden Lesbenarchiv Archiv zum Projekt „Sorgerechtsentzug bei lesbischen Müttern“ der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld.

Kerstin Thost
Pressesprecher*in

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