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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

FDP bricht Versprechen für entschiedenen Einsatz für die Menschenrechte weltweit

Algerien, Marokko und Tunesien sind unsichere Herkunftsstaaten

Pressemitteilung vom 01.03.2018

Anlässlich des Gesetzesentwurfs der FDP-Bundestagsfraktion, Algerien, Marokko und Tunesien als sogenannte sichere Herkunftsstaaten einzustufen, erklärt Benjamin Rottmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
 
Die FDP wollte sich vor der Wahl noch entschieden für die weltweiten Menschenrechte von Lesben, Schwulen und Transgender einsetzen. Ihre Forderung, Verfolgerstaaten wie Algerien, Marokko und Tunesien zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, konterkariert dieses Versprechen. Ein glaubwürdiger Kampf für die Entkriminalisierung von Homosexualität sieht anders aus! Staaten als „sicher“ zu deklarieren, die Homosexualität kriminalisieren, verstößt nicht nur wissentlich gegen ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, sondern stellt Menschenrechtsverfolgungen auch einen Persilschein aus. Sie macht sich zum Handlanger von Regierungen, die Menschenrechte verleugnen und mit Füßen treten.
 
Das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ begegnet größten menschenrechtlichen Bedenken. Kraft Gesetzes wird vermutet, Flüchtlingen drohe dort keine Verfolgung. Die damit verbundenen Schnellverfahren ohne Zugang zu fachkundiger Beratung und ausreichendem Rechtsschutz bedeuten gerade für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Geflüchtete, dass sie faktisch von einer fairen Prüfung ihrer Asylgründe ausgeschlossen werden. Zudem werden sie verpflichtend in besonderen Aufnahmeeinrichtungen mit Menschen aus ihren Herkunftsländern untergebracht, so dass sie Gefahr laufen, Unterdrückungs- und Ausgrenzungsmechanismen bis hin zur Gewalt wie in ihrer Heimat ausgesetzt zu sein.
 
Nach dem grundlegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1996 (BVerfGE 94,115) dürfen Staaten nur zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt werden, wenn dort landesweit für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen Sicherheit vor politischer Verfolgung besteht. Wenn Deutschland Staaten für „sicher“ erklärt, in denen homosexuelle Handlungen strafrechtlich verfolgt werden, ist das eklatant rechtswidrig.

Hintergrund

Menschenrechte von LSBTI in der Entwicklungszusammenarbeit und Außenpolitik fördern! Antwort der FDP vor der Bundestagswahl 2017

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