Berliner Gewalthilfegesetz: Queere Menschen müssen ausdrücklich berücksichtigt werden
Initiative queerer Träger fordert Nachbesserungen und startet Petition

Eine Initiative queerer und feministischer Berliner Organisationen fordert deutliche Nachbesserungen am Berliner Gewalthilfegesetz. LSBTQIA+ Personen, d.h. alle queeren Menschen – insbesondere trans*, inter* und nicht-binäre Menschen, aber auch lesbische*, schwule, bi+ und aspec* Personen – müssen im Gesetz ausdrücklich benannt und im Schutz- und Beratungsanspruch klar berücksichtigt werden. Andernfalls droht das Gesetz bestehende Lücken im Gewaltschutzsystem zu verstetigen.
Die Initiative hat dazu eine Petition gestartet und ruft gemeinsam mit Unterstützer*innen am 11. Juni um 13 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Berliner Abgeordnetenhaus auf. An diesem Tag wird der Gesetzentwurf im Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung beraten.
Aktuelle Berliner Studien zeigen, dass Gewalt in queeren Beziehungen kein Randphänomen ist. Mehr als ein Drittel der befragten LSBTQIA+ Personen berichtet von Gewalterfahrungen in Partnerschaften, bei nicht-binären Personen liegt der Anteil bei über 50 Prozent. Auch trans* Personen sind überdurchschnittlich betroffen. Gleichzeitig bestehen weiterhin erhebliche Hürden beim Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten. Diese reichen von fehlender Sensibilisierung in Einrichtungen bis hin zu konkreten Ausschlusserfahrungen im Hilfesystem.
„Gerade trans*, inter* und nicht-binäre Personen berichten, dass sie Schutzangebote nicht ohne Weiteres nutzen können, weil ihre geschlechtliche Identität nicht ausreichend mitgedacht oder respektiert wird. Ein Platz in der Regelversorgung ist wichtig, reicht aber nicht in allen Fällen aus. Schutzangebote müssen diskriminierungssensibel und tatsächlich sicher nutzbar sein. Ergänzend braucht es spezialisierte Schutzangebote wie die Queere Schutzwohnung, die dort ansetzen, wo Regelstrukturen nicht ausreichen“, sagt André Brunschier, Leitung der Queeren Schutzwohnungen beim LSVD Berlin-Brandenburg.
Die Queeren Schutzwohnungen werden gemeinsam vom LSVD Berlin-Brandenburg und der AWO Berlin betrieben und bieten einen Schutzraum für queere Menschen in akuten Gewaltsituationen.
Auch Fachstellen weisen auf die Verschränkung verschiedener Diskriminierungsformen hin.
„Queere Gewalterfahrungen lassen sich nicht in starre Kategorien pressen. Bi+ Personen erleben häufig (Hyper-)Sexualisierung, Unsichtbarmachung und Mehrfachdiskriminierung – oft verschränkt mit einer queeren Geschlechtsidentität, Rassismus, Ableismus, Fluchtgeschichten oder weiteren Diskriminierungsformen. Gewaltschutz muss diese Verschränkungen konsequent berücksichtigen“, sagt Carolin Reiß, Co-Projektleitung Fachstelle Bi+ von BiBerlin e. V.
Das geplante Gewalthilfegesetz arbeitet zwar an vielen Stellen mit geschlechtsneutralen Formulierungen wie „gewaltbetroffene Personen“. Doch an anderen Stellen steht im Gesetz explizit, dass es nur dem Schutz von Frauen und Mädchen dienen soll. Wir sagen: Alle Menschen verdienen Schutz vor Gewalt und sollten mit dem Gewalthilfegesetz einen Anspruch auf diesen Schutz bekommen. Zudem sind Frauen nicht die einzige Gruppe, die besonders stark von Gewalt betroffen ist. Das Land Berlin muss alle vulnerablen Gruppen vor Gewalt schützen.
Entscheidend ist, ob Betroffene tatsächlich sicheren Zugang zu Schutz erhalten – unabhängig von geschlechtlicher und sexueller Identität oder Lebensform. Schutz dürfe nicht davon abhängen, ob Einrichtungen ausreichend auf queere Realitäten vorbereitet sind.
“Wir fordern daher die ausdrückliche Benennung von LSBTQIA+ Personen im Gesetz sowie die strukturelle Absicherung spezialisierter, diskriminierungssensibler Schutz- und Beratungsangebote. Dazu gehört auch die verbindliche Einbindung bestehender Fachpraxis in die Umsetzung des Gesetzes”, so Leo Yannick Wild, fachliche Leitung der TIN*-Antigewaltberatung der Schwulenberatung Berlin.
In Berlin existieren bereits spezialisierte Strukturen wie L-SUPPORT e. V., LesMigraS von der Lesbenberatung Berlin e. V., die TIN*-Antigewaltberatung der Schwulenberatung Berlin und die Gewaltschutzangebote des LSVD Berlin-Brandenburg, die wichtige Expertise im Bereich queerer Antigewaltarbeit leisten.
Berlin versteht sich als Regenbogenhauptstadt. Dieser Anspruch muss sich auch im Gewaltschutzrecht widerspiegeln. Ein Gesetz, das LSBTQIA+ nicht ausdrücklich berücksichtigt, bleibt hinter den eigenen Gleichstellungs- und Schutzversprechen zurück.
“Queere Personen, die Gewalt innerhalb oder nach ihren Beziehungen erleben, berichten von einem radikalen Vertrauensverlust in die Community, wenn es keinen Rückhalt durch Freund*innen, Bezugspersonen und Strukturen gibt. Berlin muss hier klare Haltung zeigen und die Strukturen stärken, damit Queers nicht auf der Strecke bleiben”, sagt Charlotte Kaiser, Projektleitung von L-SUPPORT (lesbisch*-queeres Antigewaltprojekt) bei L-Support e. V.
Die Initiative appelliert an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, insbesondere im zuständigen Fachausschuss, den Gesetzentwurf entsprechend nachzubessern und bestehende Schutzlücken nicht fortzuschreiben.
Kundgebung: 11. Juni 2026, 13 Uhr, vor dem Berliner Abgeordnetenhaus
Petition hier unterzeichnen!
Presseanfragen:
L-SUPPORT e.V.: office@l-support.net
LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg e.V.: presse@lsvd.berlin
BiBerlin e.V.: presse@biberlin.de
LSVD⁺ Berlin-Brandenburg
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Pressesprecher*in Florian Winkler-Schwarz
LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg e.V. Feurigstraße 54 10827 BerlinTel.: 030 – 75 43 7700
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