Kein Generalverdacht beim Selbstbestimmungsgesetz!
LSVD⁺ kritisiert JuMiKo-Beschluss scharf

Berlin, 12.06.2026. Die Justizministerkonferenz hat heute einem Vorstoß zugestimmt, das Selbstbestimmungsgesetz wegen angeblicher Missbrauchsgefahren „nachzuschärfen“. Julia Monro, Mitglied im Bundesvorstand des LSVD⁺ - Verband Queere Vielfalt, kritisiert den Beschluss deutlich:
Wer jetzt neue Prüfmechanismen fordert, stellt eine besonders vulnerable Gruppe unter Generalverdacht. Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen haben jahrelang auf das Ende entwürdigender Begutachtungen gewartet. Die Errungenschaft des Selbstbestimmungsgesetzes darf nicht durch unklare Missbrauchsprüfungen ausgehöhlt werden. Standesämter oder andere Behörden dürfen nicht zu Prüfstellen geschlechtlicher Identität werden. Dies widerspricht dem Sinn von Selbstbestimmung, sowie der Evidenz, dass geschlechtliche Identität nicht anhand objektiver Kriterien feststellbar ist. Wir appellieren dringend daran den Geist demokratischer Verantwortung zu wahren und warnen ausdrücklich davor, einzelne Provokationen rechtsxtremer Akteur*innen zu instrumentalisieren, um die Selbstbestimmung einer ganzen Gruppe infrage zu stellen.
Eine Rückkehr zu Begutachtung durch die Hintertür ist nicht notwendig! Die aktuell vorgebrachten Bedenken sind nicht neu. Fragen des Zugangs zu Justizvollzugsanstalten für Frauen oder zu Frauen- und Gewaltschutzräumen wurden bereits im Gesetzgebungsverfahren intensiv diskutiert. Der Gesetzgeber hat sich bewusst für ein Verfahren auf Grundlage der Selbstauskunft entschieden und im sogenannten Hausrechtsparagraphen des SBGG die aktuell aufgeworfenen Fragen geregelt. Bestehende Regelungen zum Strafvollzug und Gewaltschutz gelten unabhängig von einer Änderung des Geschlechtseintrags und haben auch in bei herangezogenen Einzelfällen ihre Wirkung gezeigt. Unterbringungsentscheidungen werden weiterhin im Einzelfall anhand konkreter Sicherheits- und Schutzbedarfe getroffen. Rechtsstaatliche Gesetzgebung darf nicht auf gezielte Provokationen und mediale Ausnahmefälle reagieren, sondern muss sich an belastbaren Erkenntnissen und Grundrechten orientieren.
Der Koalitionsvertrag sieht außerdem bereits eine Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes bis zum 31. Juli 2026 vor. Wer vorher Verschärfungen fordert, greift evidenzbasierter Gesetzgebung vor und ist ein Versuch den öffentlich Meinungsbildungsprozess für eigene Positionen zu mobilisieren. Die Bundesregierung sollte dem politischen Druck nicht nachgeben, die Evaluation abwarten und betroffene Communitys konsequent einbeziehen.
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