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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Bewertung des Evaluationsberichts zur Umsetzung der Empfehlungen des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“

Stellungnahme des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt

Stellungnahme des LSVD⁺ - Verband Queere Vielfalt zum Entwurf des Evaluationsberichts zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“.

Gesamtbewertung und strategische Einordnung 

Der Evaluationsbericht greift die zentralen Problemstellungen im Bereich queerfeindlicher Hasskriminalität zutreffend auf und knüpft in wesentlichen Teilen an die fundierten Handlungsempfehlungen des Arbeitskreises an. Gleichwohl zeigt die Analyse erhebliche Defizite in der Umsetzungstiefe und Verbindlichkeit. Der Bericht verbleibt vielfach auf einer beschreibenden Ebene und verzichtet auf klare Zieldefinitionen, Zeitachsen sowie überprüfbare Indikatoren. Dies führt dazu, dass notwendige Reformen weiterhin fragmentiert und uneinheitlich umgesetzt werden könnten. Vor dem Hintergrund eines weiterhin hohen Dunkelfeldes und steigender Fallzahlen ist diese Unverbindlichkeit problematisch. 

Persistierende Problemlage und unzureichende Reaktionsdichte 

Der dokumentierte Anstieg queerfeindlicher Straftaten macht deutlich, dass LSBTIQ*-Personen in Deutschland weiterhin in nahezu allen Lebensbereichen Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalt ausgesetzt sind. Dies betrifft den öffentlichen Raum ebenso wie digitale Räume, Bildungseinrichtungen und das Gesundheitswesen. Der Evaluationsbericht erkennt diese Entwicklung zwar an, zieht daraus jedoch keine hinreichend konsequenten strukturellen Schlussfolgerungen. Insbesondere fehlt eine übergreifende Strategie, die festlegt, wie Sicherheitsbehörden, Justiz und Präventionsstrukturen systematisch auf diese Lage reagieren sollen. Es entsteht der Eindruck eines Nebeneinanders einzelner Maßnahmen ohne klare Steuerung. Vor diesem Hintergrund ist es aus unserer Sicht erforderlich, eine ressortübergreifende Gesamtstrategie mit klar definierter Steuerungsverantwortung auf Ebene von Bund und Ländern zu entwickeln und verbindlich umzusetzen. 

Strukturelle Defizite in Polizei und Koordinierung 

Ein zentrales strukturelles Defizit besteht weiterhin in der unzureichenden institutionellen Verankerung von LSBTIQ*-Kompetenz innerhalb der Polizeibehörden. Zwar wird die Bedeutung von polizeilichen Ansprechstellen (Ansprechpersonen für Queere Themen, zentrale Landeskoordinationen) hervorgehoben; in der Praxis zeigt sich jedoch, dass in mehreren Ländern weder klare Zuständigkeiten und wichtige Aufgabenbeschreibungen noch ausreichende personelle Ressourcen oder Qualifizierungsmöglichkeiten vorhanden sind. Häufig werden entsprechende Aufgaben im Nebenamt wahrgenommen, ohne verbindliche Freistellung oder strategische und operative Einbindung. Dies schwächt die Wirksamkeit dieser wichtigen und zentralen Schnittstellen erheblich. Um eine nachhaltige Verbesserung zu erreichen, ist es aus unserer Sicht zwingend erforderlich, bundesweit hauptamtliche LSBTIQ*-Ansprechpersonen bei allen Polizeibehörden (Polizeidirektionen und Polizeipräsidien) einzurichten, diese durch zentrale Landeskoordinationen mit klar definierten Steuerung- und Unterstützungssaufgaben zu ergänzen und verbindliche Aufgabenprofile sowie eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung im Sinne der erforderlichen Haushaltsmittel sicherzustellen. Nur so kann eine kontinuierliche und verlässliche Arbeit gewährleistet werden. 

Defizite in Aus- und Fortbildung sowie institutioneller Kultur 

Der Evaluationsbericht unterstreicht zwar die Bedeutung von Aus- und Fortbildung, bleibt jedoch hinsichtlich der strukturellen Verankerung unkonkret. In der Praxis zeigt sich, dass Inhalte zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt häufig nur punktuell vermittelt werden und stark von einzelnen Initiativen und dem Willen von Personen abhängen. Eine systematische Integration in Curricula fehlt vielfach. Besonders deutlich wird dies im Umgang mit trans*, inter* und nicht-binären Personen, der bislang nur in wenigen Bundesländern durch verbindliche Regelungen abgesichert ist. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, Inhalte zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt verbindlich und dauerhaft in alle Ausbildungs- und Fortbildungscurricula der Polizei zu integrieren sowie bundesweit abgestimmte Mindeststandards für Qualifizierung und Sensibilisierung festzulegen. Darüber hinaus bedarf es klarer rechtlicher oder untergesetzlicher Regelungen für den diskriminierungssensiblen Umgang mit TIN-Personen sowohl im Einsatz als auch im polizeiinternen Alltag, um Handlungs- und Rechtssicherheit zu schaffen und diskriminierende Praktiken zu vermeiden Durch diese wichtigen und erforderlichen Maßnahmen werden Klagewege vermieden, und das Vertrauen in die Polizei wird weiterhin aufgebaut und gestärkt.  

Unzureichende Fortschritte bei Dunkelfeld und Datenlage 

Das hohe Dunkelfeld queerfeindlicher Gewalt wird im Bericht zutreffend als zentrales Problem benannt, allerdings nicht mit ausreichenden operativen Konsequenzen unterlegt. Es fehlt leider an einem systematischen, bundesweit abgestimmten Monitoring sowie an einer strukturierten Verzahnung staatlicher und zivilgesellschaftlicher Datenquellen. Dadurch bleibt das tatsächliche Ausmaß der Gewalt weiterhin unklar. Um hier substanzielle Fortschritte zu erzielen, ist es erforderlich, ein bundesweites, integriertes Monitoringsystem unter Einbindung zivilgesellschaftlicher Meldestrukturen aufzubauen sowie die Erfassungssysteme der politisch motivierten Kriminalität verbindlich weiterzuentwickeln und zu standardisieren. Ergänzend sollte ein regelmäßig erscheinendes bundesweites Lagebild zu queerfeindlicher Hasskriminalität etabliert werden, um Transparenz zu schaffen, politische Steuerung zu ermöglichen sowie dieses in der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit auch in unterschiedlichen Medien sichtbar zu machen Die Berichterstattung zu dem Themenfeld wird seitens der Innenministerien und BMI kaum bis gar nicht erwähnt, obwohl ein hoher Anstieg zu sehen war und weiterhin hohe Zahlen in dem Deliktfeld 2025 PMK Queerfeindlichkeit zu erwarten sind. Auch werden die Zahlen und das Hellfeld nicht deutlich thematisiert; sie werden oftmals erst durch Vereine, Verbände und weitere NGOs sichtbar gemacht.  

Schwächen in Prävention und Schutzkonzepten 

Die Bedeutung von Prävention wird im Evaluationsbericht ausführlich beschrieben, aber aus unserer Sicht nicht ausreichend konkretisiert. Es fehlt an klaren Zuständigkeiten, nachhaltigen Finanzierungsstrukturen und verbindlichen Konzepten. Gleichzeitig ist festzustellen, dass zivilgesellschaftliche Unterstützungsangebote häufig nicht bedarfsgerecht finanziert sind, obwohl der Bedarf kontinuierlich steigt.  

Besonders deutlich wird dies auch beim Schutz von Pride-Veranstaltungen, für die bislang vielfach keine umfassenden, über Gefahrenabwehr hinausgehenden Konzepte vorliegen. Aus unserer Sicht ist daher erforderlich, flächendeckende Präventionsangebote strukturell, analog zu bestehenden Programmen wie beispielsweise bei Opferschutz zur Häuslichen Gewalt, zu verankern und dauerhaft abzusichern sowie ressortübergreifende Schutz- und Empowermentkonzepte für Pride-Veranstaltungen zu entwickeln, die Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe gleichermaßen gewährleisten. Hier könnten die etablierten Ansprechstellen und Landeskoordinationen vereinzelter Bundesländer mit ausreichend vorhandener Ressource wichtige Weichen stellen, um einen bundeseinheitlichen Standard zu realisieren. 

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf 

Der Arbeitskreis hatte verschiedene Gesetzesänderungen angeregt, unter anderem eine Erweiterung der §§ 192a und 130 Strafgesetzbuch (StGB) um geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive, eine Klarstellung in der StPO (§§ 158, 163) sowie Anpassungen in der RiStBV (Nr. 15, 86, 234). 

Die im Bericht aufgegriffenen strafrechtlichen Reformvorschläge sind wichtige Schritte, bleiben aber in ihrer politischen Einbettung unvollständig. Insbesondere fehlt eine übergeordnete verfassungsrechtliche Absicherung des Diskriminierungsschutzes. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, den Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität ausdrücklich in Artikel 3 des Grundgesetzes zu verankern und die vorgeschlagenen straf- und prozessrechtlichen Anpassungen konsequent umzusetzen. Hierzu erscheint es aus unserer Perspektive sachgerecht, § 130 StGB um geschlechtsspezifische sowie auf die sexuelle Orientierung bezogene Merkmale ausdrücklich zu ergänzen, um die bereits in der Rechtsprechung angelegte Einordnung als „Teile der Bevölkerung“ normativ zu präzisieren und rechtspolitisch sichtbar zu machen. Ergänzend sollte in § 46 Absatz 2 StGB klargestellt werden, dass entsprechende Beweggründe bei der Strafzumessung regelmäßig besonders zu berücksichtigen sind. Im Strafverfahrensrecht sollte zudem durch Anpassungen der §§ 160 und 163 StPO sowie klarstellende Vorgaben in der RiStBV sichergestellt werden, dass Hassmotive systematisch ermittelt, dokumentiert und einheitlich erfasst werden. Ziel ist keine Ausweitung der Strafbarkeit, sondern eine verbesserte Transparenz, Vergleichbarkeit und Sensibilität im Umgang mit queerfeindlicher Hasskriminalität sowie eine Stärkung der praktischen Rechtsanwendung. Hier ist es wichtig, weitere LSBTIQ-Ansprechpersonen im Bereich der Justiz-Staatsanwaltschaften einzurichten. 

Schlussfolgerung und politische Erwartung 

Queerfeindliche Hasskriminalität stellt bundesweit weiterhin eine reale und leider auch zunehmende Bedrohung dar. Es ist daher erforderlich, die erfolgten ersten Schritte und die bestehenden Handlungsempfehlungen nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern konsequent, verbindlich und messbar umzusetzen. Dies betrifft insbesondere die strukturelle Stärkung von Polizei und Justiz, den Ausbau und die nachhaltige Finanzierung von Präventions- und Unterstützungsstrukturen sowie die klare Wahrnehmung staatlicher Schutzverantwortung durch Bund und Länder. 

Wir möchten betonen, dass für ein nachhaltiges und professionelles Zusammenwirken von polizeilichen und behördlichen Strukturen mit der Zivilgesellschaft bei der Bekämpfung von Queerfeindlichkeit auch eine finanzielle Stärkung zivilgesellschaftlicher Melde-, Beratungs- und Anlaufstellen notwendig ist. Im Evaluationsbericht wird mehrfach darauf verwiesen, dass ein Erfolgsfaktor für bisherige und künftige Maßnahmen die Zusammenarbeit mit Communities und der Zivilgesellschaft ist. Das gilt insbesondere für die künftige Ausweitung von Maßnahmen auf ländliche Räume. 

Darüber hinaus ist es aus unserer Sicht unabdingbar, die Umsetzung dieser Maßnahmen kontinuierlich zu überprüfen und politisch nachzusteuern. Deshalb sollte spätestens in zwei Jahren eine erneute, systematische Evaluation der Fortschritte bei der Umsetzung aller Beschlüsse in Bund und Ländern erfolgen, um bestehende Defizite transparent zu machen und verbindliche Nachsteuerungen zu ermöglichen. Nur durch eine solche kontinuierliche Überprüfung kann sichergestellt werden, dass die beschlossenen Maßnahmen tatsächlich Wirkung entfalten und zu einer spürbaren Verbesserung des Schutzes von LSBTIQ*-Personen beitragen. 

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Die Stellungnahme als PDF.