Expliziter Schutz queerer Menschen würde laut Thorsten Frei „unser Grundgesetz überfrachten”
LSVD⁺ fordert von Union endlich Übernahme ihrer historischen Verantwortung für die Verfolgung queerer Menschen

Berlin, 11.08.2026. Medienberichten zufolge äußerte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei gegenüber der Funke Mediengruppe, er halte eine feste Verankerung des Diskriminierungsverbots aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz für „nicht notwendig”. Hierzu habe er ausgeführt: „Den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt kann ich verstehen. Aber das würde unsere Verfassung überfrachten.” Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ - Verband Queere Vielfalt:
Gerade der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU sollte wissen, dass eine Ergänzung des Grundgesetzes mehr als ein symbolischer Akt ist. Trotz Artikel 3 wurden auch in der Bundesrepublik zigtausende Männer unter Paragraph 175 Strafgesetzbuch verfolgt – eine jahrzehntelange Kriminalisierung queeren Lebens, die die Union mit zu verantworten hat. Gerade ein führender Unionspolitiker, dessen Partei sich in der Vergangenheit gegen die Abmilderung und Abschaffung des Paragraphen 175 gestemmt hatte, sollte nun nicht behaupten, dass unser expliziter verfassungsrechtlicher Schutz nicht notwendig sei. Wäre die Community damals bereits durch Artikel 3 explizit geschützt gewesen, hätte auch die strafrechtliche Verfolgung und rechtliche Diskriminierung queeren Lebens wohl keinen Bestand haben können.
Zweimal in der Geschichte – 1957 und 1973 – überprüfte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungskonformität des Strafrechtsparagraphen 175 – und bestätigte diese. Dabei urteilten die Richter*innen beide Male, dass die Verfolgung schwuler und bisexueller Männer gerade auch mit Artikel 3 vereinbar sei. Herr Frei hat zwar recht, wenn er sagt, dass das Verfassungsgericht seither seine Rechtsprechung geändert hat – dies kann es jedoch jederzeit wieder tun. Nicht ohne Grund findet sich der Schutz queerer Menschen bereits in mehreren Landesverfassungen und mehrere unionsgeführte Bundesländer unterstützen inzwischen die Forderung nach einer Ergänzung des Grundgesetzes. Zudem sind uns zahlreiche Unionsabgeordnete und Parteimitglieder bekannt, die sich für eine Ergänzung des Artikel 3 aussprechen und sich tagtäglich für den Schutz der LSBTIAQ* Community stark machen.
Wenn sich die Unionsfraktion weiterhin gegen den expliziten Schutz der queeren Community in der Verfassung stellt, dann übersieht sie dabei die queerfeindliche Geschichte der Bundesrepublik sowie ihrer eigenen Partei. Auch nach der Abschaffung des Unrechtsparagraphen 175 stellte sich die Union zunächst gegen jeden Abbau von Diskriminierung – sei es gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz, gegen die Eheöffnung, gegen die dritte Option des Geschlechtseintrags oder gegen das Selbstbestimmungsgesetz.
Seit Inkrafttreten wurde das Grundgesetz bereits 69 Mal geändert. 1994 wurde Artikel 3 bereits richtigerweise um den Schutz von Menschen mit Behinderungen ergänzt. Queere Menschen sind somit die letzte große Personengruppe, die von den Nazis verfolgt wurde und die weiterhin nicht ausdrücklich geschützt ist. Die Stärke unserer Verfassung zeichnet sich durch ihre fortlaufende Optimierung aus. Entsprechend sind wir überzeugt, dass das Grundgesetz stark genug ist, um auch einen Platz für den Schutz queeren Lebens in Art. 3 Abs. 3 zu bieten.
Die Unionsfraktion sollte endlich praktische Verantwortung für ihre eigene queerfeindliche Vergangenheit übernehmen und dafür sorgen, dass in unserer Verfassung einer erneuten Verfolgung und Diskriminierung unserer Community ein Riegel vorgeschoben wird.
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