Elternverfügung bei fehlender Stiefkindadoption
Benennung der Partner*in als Vormund für das Kind
Aufgrund fehlender abstammungsrechtlicher Regelungen können zwei Frauen nur gemeinsam rechtliche Eltern werden, wenn die nicht-leibliche Mutter, das leibliche Kind ihrer Partnerin/ Ehefrau adoptiert (Stiefkindadoption). Der Prozess der Stiefkindadoption kann sich hinziehen und in dieser Zeit ist das Kind nicht rechtlich abgesichert. Es gibt die Möglichkeit, eine sogenannte Elternverfügung zu machen, wenn die leibliche Mutter einziger rechtlicher Elternteil und allein sorgeberechtigt ist. Die Elternverfügung sollte handschriftlich gemacht werden (getrennt vom Testament) und wie folgt lauten:
Elternverfügung gem. § 1776 BGB
Für den Fall, dass ich
Name, Geburtsdatum, Anschrift der leiblichen Mutter
als allein sorgeberechtigte Mutter meines Kindes
Name, Geburtsdatum, Anschrift des Kindes
(alternativ: das von mir zum voraussichtlichen Geburtstermin am _______ erwartete Kind)
die elterliche Sorge aufgrund meines Todes oder aufgrund eines Unfalls bzw. einer Erkrankung nicht mehr ausüben kann,
benenne ich hiermit meine Ehefrau
Name, Geburtsdatum Anschrift der Ehefrau
als Vormund für das Kind.
[Kurze Begründung möglich: Ehe besteht seit…….. / gemeinsame Familiengründung / Zusammenleben mit dem Kind seit……… / Klarstellung, dass es keinen rechtlichen Vater gibt]