Koalitionsvertrag nicht eingehalten
Bundesregierung erweitert Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus nur unzureichend um das Thema LSBTIQ*-Feindlichkeit
Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus durch die Bundesregierung erklären der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und die Bundesvereinigung Trans* (BVT*):
Die Bundesregierung hat die Chance auf eine nachhaltige Erweiterung des Aktionsplans gegen Rassismus um die Themen Homo- und Transphobie vergeben. Gemeinsam mit dem Netz gegen Rassismus haben die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) deutlich gemacht, was für diskriminierungsfreies Zusammenleben notwendig wäre. Was zu einem effektiven Abbau von Benachteiligungen und einer präventiven Begegnung von Ideologien der Ungleichwertigkeit führen würde, zeigt das gemeinsame Papier „Menschenrechte schützen, Diskriminierungen beseitigen“.
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass erstmals auf nationaler Ebene der Versuch unternommen wurde, den Bedürfnissen und Lebenslagen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und queeren Menschen (LSBTIQ*) Rechnung zu tragen. Leider wird darin deutlich, dass die Große Koalition keine ernsthafte Strategie für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt verfolgt.
Der von der Bundesregierung verabschiedete „Plan“ ist nicht in die Zukunft gerichtet und nachhaltig, sondern in weiten Teilen bloße beschönigende Rückschau. Er marginalisiert LSBTIQ*-Anliegen, beinhaltet keine konkreten Maßnahmen und bleibt unverbindlich. LSVD und BVT* sehen deshalb darin einen enttäuschenden Bruch des Koalitionsvertrags. Darin wurde die Erweiterung des „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ um das Thema Homo- und Transphobie versprochen.
Angesichts gegenwärtiger gesellschaftlicher Entwicklungen wäre das umso dringlicher gewesen. Religiöse Fundamentalist*innen, Rechtspopulist*innen und Rechtsextreme kämpfen mit großer Verve und zunehmend gut vernetzt dafür, LSBTIQ* weiterhin gleiche Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten zu verweigern und sie aus dem öffentlichen Leben zu drängen. LSBTIQ*-feindliche Einstellungen und Handlungen finden sich weit über das genannte Spektrum hinaus – auch in der so genannten „Mitte der Gesellschaft“. Der vollen gesellschaftlichen Teilhabe von LSBTIQ* und der umfassenden Verwirklichung ihrer Menschenrechte stehen weiterhin strukturelle und institutionelle Barrieren im Weg.
Gerade in einer sich wandelnden Gesellschaft, verbunden mit der Globalisierung der Wirtschaft und den Herausforderungen der Einwanderungsgesellschaft müssen die grundlegenden Menschenrechte – wie z.B. das Verbot der Diskriminierung und das Recht auf Gleichbehandlung – im Alltag immer wieder neu durchgesetzt werden. Es bedarf der Gleichbehandlung unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, Religion, sozialer Zugehörigkeit, dem Vorhandensein einer Behinderung, der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität sowie dem Schutz vor rassistischer Diskriminierung.
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