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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Bundesregierung muss Entschädigungszahlungen für Opfer von § 175 ausbauen

Pressemitteilung vom 12.05.2017

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat eine Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf für die Rehabilitierung und Entschädigung der nach §175 verurteilten Männer beschlossen. Dazu erklärt Helmut Metzner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Unterstützung des Bundesrats für die Rehabilitierung der nach § 175 verurteilten homosexuellen Männer. Wie der LSVD fordert der Bundesrat die Ausweitung der Entschädigungszahlungen. Das muss im Gesetzesentwurf der Bundesregierung dringend nachgebessert werden.

So müssen wirklich alle Betroffenen der menschenrechtswidrigen strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Handlungen entschädigt werden. Das gilt auch für diejenigen, die in Untersuchungshaft waren und in ähnlicher Weise geschädigt wurden.

Die vorgesehenen Beträge findet der LSVD angesichts der Dimension des erlittenen Unrechts weiterhin zu gering. So sollten auch laufende Renten vorgesehen werden, wenn sich die Betroffenen heute in einer Notlage im Sinne des Entschädigungsrechts befinden. Das ist die Bundesrepublik den Opfern der menschenrechtswidrigen Verfolgung schuldig.

Ausführliche LSVD-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung

LSVD-Bundesverband

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Helmut Metzner