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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Tschetschenien: Merkel und Gabriel betonen Menschenrechte von Homosexuellen

Verfolgten Aufnahme anbieten

Pressemitteilung vom 04.05.2017

Nach den Medienberichten über eine staatlich organisierte Verfolgung von Homosexuellen in Tschetschenien haben Bundeskanzlerin Merkel und Bundesaußenminister Gabriel betont, dass Menschenrechte auch für Homosexuelle gelten und Russland aufgefordert mehr für deren Schutz zu tun. Dazu erklärt Helmut Metzner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt den Einsatz der Bundeskanzlerin Merkel und des Bundesaußenministers Gabriel für die Menschenrechte von Homosexuellen in Tschetschenien. Seit den ersten Medienberichten Anfang April über eine brutale, staatlich organisierte Verfolgungswelle gegen Homosexuelle in der autonomen russischen Teilrepublik forderte der LSVD, dass die Bundesregierung aktiv wird. Mehr als 100 Männer wurden in Geheimgefängnisse verschleppt und gefoltert. Bislang weiß man von drei namentlich bekannten ermordeten Männern. Der internationale Druck darf jetzt nicht nachlassen. Deutschland muss hartnäckig auf Aufklärung der Morde, Bestrafung der Schuldigen und sofortiger Freilassung aller verschwundenen Männer bestehen.

Währenddessen hofft die russische Organisation LGBT Network, tschetschenische Geflüchtete ins Ausland vermitteln zu können, gerade weil diese auch in Russland nicht sicher vor weiterer Verfolgung seien. Deutschland muss gefährdete Personen aus Tschetschenien schützen, ihnen die Aufnahme anbieten bzw. die Visa-Vergabe für Betroffene lockern. Das gilt auch für die Journalist*innen, die die Verfolgung öffentlich gemacht haben und nun massiven Drohungen ausgesetzt sind. Auch hier sollten die Bundeskanzlerin und der Außenminister nun handeln: Die deutschen Konsulate und die deutsche Botschaft müssen dementsprechend angewiesen werden.

Des Weiteren müssen diese schrecklichen Berichte Einfluss auf die Entscheidungen über laufenden Asylverfahren haben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf nach Kenntnis der derzeitigen Situation die Asylanträge lesbischer, schwuler, bisexueller und transgeschlechtlicher Tschetschenen nicht ablehnen. Eine Aufforderung, Schutz in anderen Teilen Russlands zu suchen, ist angesichts der dortigen Menschenrechtslage ebenfalls keine Alternative. Zu groß ist die Gefahr, dass die Familien den Wohnort erfahren, die Geflüchteten dort angreifen oder ermorden.

LSVD-Bundesverband

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