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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

HIV-Infektion nicht länger Hindernis für Dienst in der Bundeswehr

LSVD begrüßt Neuregelung der Verwendungsfähigkeit von HIV-Infizierten

Pressemitteilung vom 23.03.2017

Anlässlich der Neuregelung der Verwendungsfähigkeit von HIV-Infizierten für den Dienst in der Bundeswehr erklärt Sandro Wiggerich, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Als Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßen wir, dass die Bundeswehr den diskriminierenden Pauschalausschluss von HIV-infizierten Soldat*innen sowie Bewerber*innen für den Dienst in der Bundeswehr abgeschafft hat. Hierfür hatte sich der LSVD eingesetzt. Damit beendet sie eine Praxis der Ausgrenzung und Benachteiligung, die sich medizinisch nicht mehr begründen lässt.

Die Bundeswehr erkennt damit an, dass die meisten Menschen, die mit einer HIV-Infektion leben, uneingeschränkt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Eine gut wirksame HIV-Therapie schützt nach Einschätzung von Fachgesellschaften mindestens genauso zuverlässig vor der Übertragung von HIV wie Kondome. Deshalb dürfen symptomlose HIV-Infizierte im Bereich Beschäftigung und Beruf nicht benachteiligt werden. Dies galt schon bisher für Beamtenbewerber*innen, nicht jedoch für Soldat*innen.

Der LSVD setzt sich weiterhin dafür ein, dass Menschen mit einer HIV-Infektion ein angst- und diskriminierungsfreies Leben führen können. Jeglicher Stigmatisierung aufgrund einer HIV-Infektion muss entschieden entgegen getreten werden.

Mit der Neuregelung zur Begutachtung von HIV-Infizierten rückt die Bundeswehr von ihrer bisherigen starren Begutachtungspraxis ab, nach der HIV-Infizierte generell wehrdienstunfähig waren. Eine HIV-Infektion stellt unter einer wirksamen antiretroviralen Therapie, ausreichender Immunkompetenz sowie bei Fehlen von Krankheitszeichen nunmehr keinen grundsätzlichen Hinderungsgrund für die Einstellung, Dienstzeitverlängerung und Übernahme in den Status Berufssoldat*in dar.

LSVD-Bundesverband

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Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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