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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

§ 175–Opfer: Bundeskabinett gibt endlich grünes Licht

Der Gesetzentwurf muss volle rechtliche Rehabilitierung und würdige Entschädigung bringen

Pressemitteilung vom 22.03.2017

Zum Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach § 175 und weiterer Bestimmungen verurteilten Männer erklärt Helmut Metzner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Endlich hat das Bundeskabinett den Weg frei gemacht für den lange versprochenen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der verfolgten Homosexuellen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass damit nach langen Jahrzehnten der Ignoranz endlich rechtspolitische Konsequenzen aus den schweren und massenhaften Menschenrechtsverletzungen gezogen werden, die auch vom demokratischen Staat an homosexuellen Menschen begangen wurden.

Der Gesetzentwurf muss volle rechtliche Rehabilitierung und würdige Entschädigung bringen. Der LSVD wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere darauf pochen, das bei der Aufhebung der Strafurteile wirklich alle früheren strafrechtlichen Ungleichbehandlungen von Homo- und Heterosexualität umfasst sind. Es wäre eine erneute Diskriminierung und unverantwortlich, wenn hier Lücken und damit Unklarheiten zu Lasten der oft hochbetagten Opfer bestehen blieben.

Ebenso pocht der LSVD darauf, dass es eine angemessene und würdige Entschädigung für das erlittene Unrecht gibt. Dafür sind auch laufende Rentenleistungen für die Opfer notwendig, die sich heute in einer Notlage im Sinne des Entschädigungsrechts befinden. Die menschenrechtswidrige Strafverfolgung hat die Biographien vieler Betroffener zerstört. Die staatliche Verfolgung bewirkte gesellschaftliche Ächtung, bedeutete oft den Verlust des Arbeitsplatzes und der gesamten beruflichen Karriere mit Auswirkungen bis heute z.B. auf die Höhe der Rente. Zudem müssen auch Menschen, die durch strafrechtliche Ermittlungsverfahren insbesondere durch Untersuchungshaft in ähnlicher Weise geschädigt wurden, in die Entschädigungsregelungen einbezogen werden, auch wenn es am Ende zu keiner Verurteilung gekommen ist.

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