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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Bundesrat soll drohende Verschärfung der Diskriminierung von Regenbogenfamilien stoppen

LSVD Baden-Württemberg ruft Landesregierung auf Adoptionshilfe-Gesetz im Bundesrat zu blockieren

Pressemitteilung vom 09.06.2020

Stuttgart, 09. Juni 2020. Am 28. Mai hat der Bundestag das sogenannte Adoptionshilfe-Gesetz verabschiedet. Neben einigen positiven Aspekten verschärft das Gesetz die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien im Verfahren der Stiefkindadoption. Die Stiefkindadoption ist für lesbische Paare die einzige Möglichkeit, die gemeinsame Elternschaft zu erreichen. Im Juli muss der Bundesrat noch dem Gesetz zustimmen.

„Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, die Verschärfung der Diskriminierung für Regenbogenfamilien im Bundesrat zu stoppen. Solange das Abstammungsrecht Zwei-Mütter-Familien ignoriert, müssen sie vom Adoptionshilfe-Gesetz ausgenommen werden. Es ist entwürdigend und im höchstem Maße diskriminierend, wenn der Co-Mutter durch Staat und Behörden erst einmal widersprochen wird, Mutter sein zu können.“, so Kerstin Fritzsche aus dem Landesvorstand des LSVD Baden-Württemberg.

In einem Schreiben an den Ministerpräsidenten Kretschmann hat der LSVD die Landesregierung gebeten, das geplante Gesetz nicht im Bundesrat passieren zu lassen.

„Wir hoffen, dass die Landesregierungen der Bevormundung und Diskriminierung von lesbischen Eltern im Bundesrat widersprechen und somit den Weg in den Vermittlungsausschuss freimachen werden. Im April hatte der LSVD den Mitgliedern des Familien- und Rechtsausschusses im Bundestag einen konkreten Formulierungsvorschlag unterbreitet, der die Verschärfung der Diskriminierung für lesbische Eltern verhindern würde. Leider hat die Große Koalition diesen Vorschlag ignoriert“, so Fritzsche vom LSVD Baden-Württemberg weiter.

Hintergrund

Appell des LSVD Baden-Württemberg an Ministerpräsident Kretschmann

Wird ein Kind in eine heterosexuelle Ehe hineingeboren, ist automatisch der Ehemann der Vater, unabhängig davon ob er biologische Vater ist oder nicht. Bei lesbischen Ehepaaren ist das nicht so. Immer noch muss die Co-Mutter in einem langwierigen Verfahren ihre “Eignung” als Erziehungsberechtigte beweisen. Zu dieser ohnehin schon schwierigen Situation würde mit dem Adoptionshilfe-Gesetz eine weitere Zwangsberatung hinzukommen, bei der die Co-Mutter bis ins Kleinste ihre Lebens- und Einkommensverhältnisse offenlegen zu muss.

LSVD Baden-Württemberg

Pressekontakt

Pressesprecher*in Brigitte Aichele-Frölich

Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)
Landesverband Baden-Württemberg
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70174 Stuttgart

Tel.: 01577 469 78 78 (ab: 17:00 Uhr )
E-Mail: brigitte.aichele-froelich@lsvd.de