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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Adoptionshilfe-Gesetz im Bundesrat verhindern!

Lesben- und Schwulenverband für Nachbesserungen im Vermittlungsausschuss

Pressemitteilung vom 09.06.2020

n einem aktuellen Schreiben an die Ministerpräsidenten der Bundesländer setzt sich der Lesben- und Schwulenverband dafür ein, dass das vom Bundestag beschlossene Adoptionshilfe-Gesetz im Bundesrat keine Zustimmung findet.

Hierzu erklärt Kristin Otto, Vorständin des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg: „Wir fordern den Regierenden Bürgermeister von Berlin und den Ministerpräsident von Brandenburg dazu auf, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu verweisen. Wir wenden uns entschieden dagegen, dass die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien im Verfahren der Stiefkindadoption weiter verschärft wird.“

Zwei-Mütter-Familien erfahren bereits aktuell eine erhebliche Diskriminierung durch den Zwang zur Durchführung eines förmlichen Adoptionsverfahrens als einziger rechtlicher Möglichkeit zur Erlangung der gemeinsamen Elternschaft. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Diese Diskriminierung wird durch das verabschiedete Adoptionshilfe-Gesetz weiter massiv verschärft. Sie sollen nun zusätzlich auch eine verpflichtende Beratung absolvieren. Der Nachweis dieser Beratung wird zwingende Antragvoraussetzung für die Adoption sein. So drohen noch längere Wartezeiten bis zur rechtlichen Absicherung der Kinder.

„Das Kindeswohl liegt auch uns als Lesben- und Schwulenverband am Herzen. Es darf jedoch nicht als Argument sachgrundlos missbraucht werden, um werdende Regenbogenfamilien zu diskriminieren“, so Kristin Otto.

LSVD Berlin-Brandenburg

Pressekontakt

Pressesprecher*in Christopher Schreiber

Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) Berlin-Brandenburg e.V.
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