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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Menschenrechtliche Schwerpunkte der deutschen EU-Ratspräsidentschaft aus LSBTI-Sicht

Ab dem 1. Juli 2020 übernimmt Deutschland für sechs Monate die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union (EU).

Ab dem 1. Juli 2020 übernimmt Deutschland für sechs Monate die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union (EU). Wie sollte Deutschland diese Zeit nutzen, um sich für Menschenrechte von Lesben, Schwule, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen einzusetzen

Deutsche EU-Ratspräsidentschaft. EU Deutschland 2020. LSBTI-Menschenrechte. Waldemar Brandt Unsplash

Frieden, Freiheit, Demokratie, Einheit und Überwindung von Nationalismus, dafür steht Europa. Die europäische Idee und die europäischen Werte, entstanden in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts als Lehren aus der europäischen Geschichte, müssen immer wieder aufs Neue verteidigt und gestärkt werden.

Trotz vieler Fortschritte sind in vielen EU-Staaten gleiche Rechte für LSBTI noch nicht durchgesetzt. In einigen Mitgliedsstaaten gibt es immer wieder Rückschläge und massive Anfeindungen, die von Teilen der Politik befördert oder zugelassen werden. Europäische Grundwerte wie Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtstaatlichkeit werden in Frage gestellt. Bei Minderheitenrechten und Menschenrechten von LSBTI weht ein starker Gegenwind.

In dieser Situation ist es umso wichtiger, Flagge zu zeigen und immer wieder aufs Neue die Menschenrechte von LSBTI zu schützen und zu stärken. Die EU-Grundrechtecharta enthält ein Verbot der Diskriminierung wegen der „sexuellen Ausrichtung“. Das Europäische Parlament hat vielfach deutlich gegen Homophobie, gegen Transfeindlichkeit und für gleiche Rechte in Europa Position bezogen. Zusammen mit unseren Partnerorganisationen setzen wir uns in Straßburg und Brüssel dafür ein, dass diese politische Grundhaltung in allen europäischen Institutionen engagiert und kontinuierlich zum Tragen kommt.

Der LSVD setzt sich dafür ein, dass Deutschland im Europäischen Rat die Durchsetzung gleicher Rechte, die Schaffung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes sowie den nachhaltigen Kampf gegen Homophobie und Transfeindlichkeit aktiv befördert. Dafür muss Deutschland auch die sechsmonatige EU-Ratspräsidentschaft 2020 nutzen.

1. Grundrechte und zivilgesellschaftlicher Raum in der EU

  • Mechanismen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit stärken
  • Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für die Zivilgesellschaft auf EU- und nationaler Ebene
  • Maßnahmen zur Förderung eines günstigen und sicheren Umfelds für Menschenrechtsverteidiger*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen

2. Bekämpfung von Hassverbrechen und Hassreden gegen LSBTI

  • Schließung von Gesetzeslücken beim Schutz vor LSBTI-feindlichen Hassverbrechen und Hassreden
  • Nutzung der vorhandenen Rechtsinstrumente zur Bekämpfung und Verhinderung von Hassverbrechen und Hassreden
  • Bekämpfung von Hassverbrechen und Hassreden in allen Bereichen
  • Unterstützung und Förderung von Instrumenten zur Bewältigung anerkannter Probleme bei der Bekämpfung von Hass
  • Verstärkung der Ausbildung von Beamt*innen und Angestellten der Strafverfolgung, des Gesundheitswesens und der öffentlichen Verwaltung in LSBTI-Fragen
  • Forschung über die Verbindungen zwischen Hassreden und körperlicher Gewalt
  • Sicherstellen, dass sich IT-Unternehmen dem Verhaltenskodex zur Bekämpfung von illegalem Hass im Internet verpflichten und gleichzeitig die Fähigkeit und Kapazitäten von CSOs zur Teilnahme an Überprüfungsmechanismen stärken
  • Unterstützung der Forschung und des Austauschs zu Strategien zur Bekämpfung des Online-Hasses (Gesetzgebung in einigen Mitgliedsstaaten, Politiken und Strategien von Online-Plattformen und zivilgesellschaftlichen Organisationen)

3. Gesundheitswesen

  • Verbreitung der Informationen und Ausbildungshandbücher des Health4LGBTI-Projekts durch die Mitgliedstaaten sicherstellen
  • Entpathologisierung von trans* Identitäten
  • Sicherstellung des Zugangs zu Medikamenten und medizinischer Versorgung in der gesamten EU (PrEP (Prävention von HIV), Behandlung mit antiretroviralen Medikamenten und Zugang zu Hormonen für trans* Personen)
  • Schutz und Förderung des Rechts auf Gesundheit für intergeschlechtliche Personen
  • Ein LSBTI-inklusives Gesundheitswesen EU-weit sicherstellen

4. EU-Erweiterung, Nachbarschaft und außenpolitische Maßnahmen

  • Weiterentwicklung der EU Guidelines zur Förderung und zum Schutz der Rechte von LSBTI in allen Außenbeziehungen mit Drittländern
  • Die EU-Kommission muss sicherstellen, dass die Menschenrechte von LSBTI in ihre gesamte Arbeit mit Drittstaaten einbezogen werden und dass die EU-Delegationen die Informationen und die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um sicherzustellen, dass ihre Arbeit LSBTI-inklusiv ist.
  • Im Rahmen der Politik der Östlichen Partnerschaft sollte die EU Menschenrechtsprinzipien, auch in Bezug auf die Menschenrechte der LSBTI-Bevölkerung, als nicht verhandelbaren Bestandteil aller Abkommen mit Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldawien und der Ukraine verankern

5. LSBTI-Gleichstellung in Bildung, Gesundheit und Beschäftigung

  • Die Europäische Kommission sollte es zu einer Priorität machen, dass es gleichen und starken Rechtsschutz für alle aus allen in Artikel 19 des EU-Vertrags enthaltenen Gründen gibt. Dazu gehört auch die Fortsetzung der Arbeit an der Annahme der horizontalen Antidiskriminierungsrichtlinie
  • Gewährleistung einer sicheren und inklusiven Schulumgebung für LSBTI-Kinder und –Jugendliche
  • sicherstellen, dass alle Initiativen und politischen Vorschläge LSBTI-Student*innen einbeziehen
  • Unterstützung von Pilotprojekten zur SOGIESC-Inklusion in Schulen.
  • Vollständige Umsetzung bestehender Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung im Bereich Beschäftigung
  • Bekämpfung der unverhältnismäßig hohen Arbeitslosigkeit bei trans* Personen

6. LSBTI und ihre Familien über Grenzen hinweg

  • Sicherstellen der vollständigen Umsetzung des Coman-Urteils und insbesondere die Überwachung und Unterstützung derjenigen EU-Mitgliedstaaten, die keine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften haben
  • Grenzüberschreitende Anerkennung von Dokumenten sicherstellen
  • Durchführung von Studien zur Situation von Regenbogenfamilien in der EU bei Grenzübertritt oder Umzug in ein anderes EU-Land
  • Klare Leitlinien für die Mitgliedstaaten und die Öffentlichkeit für die grenzüberschreitenden Rechte von Regenbogenfamilien

7. Schutz von LSBTI im europäischen Asylsystem

  • Sicherstellen der vollständigen Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden EU-Gesetzgebung zum Schutz von LSBTI-Asylsuchenden
  • Überwachung der Behandlung von LSBTI-Asylsuchenden durch die Mitgliedstaaten und Gewährleistung der Rechenschaftspflicht
  • Schutz von LSBTI-Asylsuchenden bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (CEAS) oder einem zukünftigen Pakt über Migration und Asyl gewährleisten
  • Die Kommission sollte mit den einschlägigen UN-Organisationen, insbesondere dem UNHCR, zusammenarbeiten, um die Standards, Mechanismen und Programme zur Unterstützung und Berücksichtigung der Bedürfnisse von LSBTI*-Asylsuchenden in Europa und darüber hinaus zu stärken

8. Schutz der Menschenrechte von trans* und inter* Personen

  • Intensivierung der Datenerhebung
  • Sicherstellen des Austauschs über good practice zwischen den Mitgliedstaaten zum Schutz der Menschenrechte von inter* Personen
  • Sichtbares und entschlossenes Eintreten für und Vorantreiben von Trans*-Rechten auf EU-Ebene
  • Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck als Schutzgründe festlegen
  • Gewährleistung konkreter Folgemaßnahmen zu den Ergebnissen der EU-Trans*-Studie 2019
  • Kindeswohl in den Mittelpunkt des Diskurses über trans* Kinder stellen

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