Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

LSVD begrüßt Stärkung des Kindeswohls

Amtsgericht München erlaubt gemeinsame Vormundschaft von zwei Pflegemüttern

Pressemitteilung vom 05.08.2016

Zu der heute bekannt gewordenen Entscheidung des Amtsgerichts München vom 18.05.2016 zur gemeinsamen Wahrnehmung der Vormundschaft durch eingetragene Lebenspartnerinnen erklärt Sandro Wiggerich, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Entscheidung des Amtsgerichts München, das zwei Partnerinnen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gemeinsam als Vormünder bestellt hat. Indem das Gericht den beiden Pflegemüttern die rechtliche Sorge für das Kind überträgt, erkennt es die gesellschaftliche Normalität von Regenbogenfamilien an. Gleichzeitig verwirklicht es die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die einer Ehe.

Der LSVD fordert den Gesetzgeber auf, die gesellschaftliche Realität von Regenbogenfamilien anzuerkennen und durch Öffnung der Ehe die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden. Es ist unwürdig, wenn sich Lebenspartnerinnen und Lebenspartner die Achtung der Grundrechte für ihre Familien stets aufs Neue gerichtlich erkämpfen müssen.

Bisher konnten in der Regel nur Ehegatten gemeinschaftlich zu Vormündern bestellt werden. Hierin lag eine Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnern, die bereits in vielen Fällen die soziale Elternrolle auch für Pflegekinder übernehmen. Die Bestellung beider Pflegemütter verwirklicht in besonderem Maße das Kindeswohl, da sich beide gleichwertig um ihr Pflegekind kümmern. Dies zeigt sich auch daran, dass es in diesem Fall ausdrücklicher Wunsch des Kindes war, dass seine beiden Pflegemütter für ihn Entscheidungen treffen können.

In dem in München entschiedenen Fall lebt das Kind bereits seit acht Jahren bei den Pflegemüttern; die Vormundschaft hatte bislang ein katholischer Verein. Pflegeeltern können nur in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes von untergeordneter Bedeutung selbst entscheiden, während das Sorgerecht in allen bedeutenderen Fragen – etwa bei der Wahl der Schulform oder notwendigen medizinischen Behandlungen – vom Vormund ausgeübt wird.

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

LSVD-Bundesverband 
Hauptstadtbüro
Almstadtstraße 7
10119 Berlin 

Tel.: (030) 78 95 47 78
Fax: (030) 78 95 47 79
E-Mail: presse@lsvd.de