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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Bundesrat verhindert Verschärfung der Diskriminierung von lesbischen Müttern

Ministerin Giffey muss nun zügig eine nicht-diskriminierende Regelung für das Adoptionshilfe-Gesetz finden

Pressemitteilung vom 03.07.2020

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat dem Adoptionshilfe-Gesetz seine Zustimmung verweigert. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist erleichtert, dass sich der Bundesrat heute einer Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien verweigert hat. Wir fordern Bundesfamilienministerin Giffey dazu auf, zügig das Adoptionshilfe-Gesetz so zu formulieren, dass dadurch lesbische Mütter bei der rechtlichen Anerkennung ihrer Familie nicht noch mehr benachteiligt werden als im bestehenden Recht. So könnte das Adoptionshilfe-Gesetz, das ansonsten viele sinnvolle Regelungen enthält, bald Inkrafttreten. Der LSVD hat längst einen konkreten Vorschlag zur Gesetzgebung unterbreitet, der durch eine einfache Ausnahmeregelung die Verschärfung der Diskriminierung verhindern würde.

Für den LSVD ist es absolut unverständlich, warum das Bundesfamilienministerium überhaupt an der verschärfenden Regulierung im Gesetz festgehalten hat. Die Kritik war lang bekannt. Hauptverantwortlich ist jedoch Bundesjustizministerium Lambrecht, die die seit Jahren versprochene und notwendige Reform im Abstammungsrecht weiter verschleppt. Damit sorgt sie dafür, dass lesbische Mütter auf das Verfahren der Stiefkindadoption angewiesen bleiben, um beide als rechtliche Eltern anerkannt zu werden. Es ist sehr zu begrüßen, dass der Bundesrat nun wenigstens verhindert hat, dass Zwei-Mütter-Familien die Untätigkeit im Justizministerium ausbaden müssen.

Der LSVD hatte alle Landesregierungen angeschrieben und sie gebeten, das Adoptionshilfe-Gesetz im Bundesrat nicht passieren zu lassen, solange es die Diskriminierung lesbischer Paare verschärft.

Zwei-Mütter-Familien erfahren bereits aktuell eine erhebliche Diskriminierung durch den Zwang zur Durchführung eines förmlichen Adoptionsverfahrens, als einzige rechtliche Möglichkeit zur Erlangung der gemeinsamen Elternschaft. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Diese Diskriminierung soll nach dem Willen der Regierungskoalition durch das Adoptionshilfe-Gesetz weiter massiv verschärft werden. Sie sollen nun zusätzlich auch eine verpflichtende Beratung absolvieren. Der Nachweis dieser Beratung wird zwingende Antragvoraussetzung für die Adoption sein. So drohen noch längere Wartezeiten bis zur rechtlichen Absicherung der Kinder.

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