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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Homosexuellen-Verfolgerstaaten sind keine „sicheren Herkunftsländer“

LSVD protestiert gegen die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien

Pressemitteilung vom 13.05.2016

Zum Beschluss des Bundestages, die Länder Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen, erklärt Henny Engels, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die von CDU/CSU und SPD im Bundestag beschlossene Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien zu so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ ist eine menschenrechtliche Bankrotterklärung. In allen drei Ländern sind Schwule und Lesben massiven Verfolgungen ausgesetzt, ist einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen gleichen Geschlechts mit hohen Gefängnisstrafen bedroht.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert den Bundesrat auf, dieses rechtswidrige Gesetz zu stoppen. Wer Algerien, Marokko und Tunesien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt, rechtfertigt vielfache Menschenrechtsverletzungen. Er macht sich mitschuldig, dass dort Menschen politisch verfolgt, eingesperrt und misshandelt werden, nur weil sie anders lieben. Wir können uns nicht vorstellen, dass Länder mit Grünen- oder Linken-Regierungsbeteiligung im Bundesrat dafür die Hand heben.

Erst vor zwei Tagen hat Justizminister Maas angekündigt, einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung der in Deutschland nach § 175 StGB Verurteilten vorzulegen, und nannte die frühere Strafverfolgung Homosexueller völlig treffend „Schandtaten des Rechtsstaats“. Heute stellt die schwarz-rote Koalition der Schandtat der Homosexuellen-Strafverfolgung in Algerien, Marokko und Tunesien ein Unbedenklichkeitszeugnis aus. Sie rät, den dortigen Lesben und Schwulen, sich unauffällig zu verhalten. Das ist einfach nur zynisch.

Der Bundestagsbeschluss missachtet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das klar und eindeutig verlangt: „Für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat muss Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen“ (BVerfGE 94, 115). Für die Bevölkerungsgruppe der Lesben und Schwulen besteht diese Sicherheit in Algerien, Marokko und Tunesien in keiner Weise.

Das Konzept der „sichere Herkunftsstaaten“ begegnet größten menschenrechtlichen Bedenken. Die damit verbundenen Schnellverfahren ohne Zugang zu fachkundiger Beratung und ausreichendem Rechtsschutz bedeuten gerade für Menschen aus dem Personenkreis der Lesben, Schwulen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen, dass sie faktisch von einer fairen Prüfung ihrer Asylgründe ausgeschlossen werden. Zudem werden sie verpflichtend in besonderen Aufnahmeeinrichtungen mit Menschen aus ihren Herkunftsländern untergebracht, so dass sie Gefahr laufen, den gleichen Unterdrückungs- und Ausgrenzungsmechanismen wie in ihrer Heimat ausgesetzt zu sein.

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