Tunesien: Lange Haftstrafen für Homosexualität
Petition unserer Partnerorganisation Mawjoudin fordert Freilassung

Zwei junge Männer aus Tunesien wurden im Rahmen eines Berufungsverfahrens am vergangenen Dienstag, dem 28. Juli 2020, wegen Homosexualität jeweils zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. In Tunesien wird Homosexualität immer noch nach Art. 230 des Strafgesetzbuches mit Gefängnisstrafen geahndet.
Zunächst hatte das Gericht erster Instanz in Kef, einer Stadt ca. 175 km südwestlich von Tunis, die beiden Männer am 6. Juni 2020 zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Männer hatten sich geweigert, zu ihrer „Entlastung“ sogenannte Anal-Tests durchzuführen, eine Untersuchung, die keinerlei anerkannte wissenschaftliche Grundlage hat und die unter Zwang nach internationalem Recht als Folter angesehen wird.
Die aktuellen Urteile sind nicht nur erschreckend, weil sie nach Ansicht von Rechtsexperten gegen internationale Abkommen und die tunesische Verfassung von 2014 verstoßen, sondern auch, weil die verhängten Strafen deutlich über das Maß der Strafen hinausgehen, die in den letzten Jahren in vergleichbaren Fällen verhängt wurden.
Unsere tunesische Partnerorganisation Mawjoudin hat über die Plattform All Out eine Petition gestartet mit der Forderung, die beiden Männer sofort freizulassen und Artikel 230 des Strafgesetzbuches abzuschaffen.
Weiterlesen
- Nach dem Arabischen Frühling: LGBT zwischen Aufbruch und Repression: Interview mit Aktivist*innen aus Ägypten, Algerien, Libyen, Marokko, Oman und Tunesien
- Wo droht die Todesstrafe oder Gefängnis für Homosexualität? Einstellungen zu Homosexualität weltweit
- Nachhaltigen Schutz für die Menschenrechte von LSBTI umsetzen! Bundesregierung muss LSBTI-Inklusionskonzept in den internationalen Beziehungen endlich verabschieden
- Auf dem Weg in die Öffentlichkeit: Das 2. Mawjoudin Queer Film Festival in Tunesien
- Hat sich die Situation im postrevolutionären Tunesien verschlimmert? Ramy Khouili berichtet auf dem Verbandstag
- Das bewirkt eine Einstufung von Verfolgerstaaten zu "sicheren Herkunftsstaaten" Darum dürfen Algerien, Marokko und Tunesien nicht zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklärt werden.