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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Tunesien: Lange Haftstrafen für Homosexualität

Petition unserer Partnerorganisation Mawjoudin fordert Freilassung

Zwei junge Männer aus Tunesien wurden am 28. Juli 2020 wegen Homosexualität zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Unsere tunesische Partnerorganisation Mawjoudin hat eine Petition gestartet, die die sofortige Freilassung der beiden Männer und die Abschaffung von Art. 230 des Strafgesetzbuches fordert.

Zwei junge Männer aus Tunesien wurden im Rahmen eines Berufungsverfahrens am vergangenen Dienstag, dem 28. Juli 2020, wegen Homosexualität jeweils zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. In Tunesien wird Homosexualität immer noch nach Art. 230 des Strafgesetzbuches mit Gefängnisstrafen geahndet.

Zunächst hatte das Gericht erster Instanz in Kef, einer Stadt ca. 175 km südwestlich von Tunis, die beiden Männer am 6. Juni 2020 zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Männer hatten sich geweigert, zu ihrer „Entlastung“ sogenannte Anal-Tests durchzuführen, eine Untersuchung, die keinerlei anerkannte wissenschaftliche Grundlage hat und die unter Zwang nach internationalem Recht als Folter angesehen wird.

Die aktuellen Urteile sind nicht nur erschreckend, weil sie nach Ansicht von Rechtsexperten gegen internationale Abkommen und die tunesische Verfassung von 2014 verstoßen, sondern auch, weil die verhängten Strafen deutlich über das Maß der Strafen hinausgehen, die in den letzten Jahren in vergleichbaren Fällen verhängt wurden.

Unsere tunesische Partnerorganisation Mawjoudin hat über die Plattform All Out eine Petition gestartet mit der Forderung, die beiden Männer sofort freizulassen und Artikel 230 des Strafgesetzbuches abzuschaffen.

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