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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer

Jetzt Gleichstellung bei der Einkommenssteuer verwirklichen!

Pressemitteilung vom 17.08.2010

17.08.2010: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftssteuer verfassungswidrig ist. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer wurde zwar im Wesentlichen bereits 2007 erreicht. Und auch im Jahressteuergesetz 2010 will der Gesetzgeber für eine Gleichstellung bei den Steuersätzen sorgen. Allerdings wollte der Gesetzgeber dies nicht rückwirkend bis 2001 tun.

In unserer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht hatten wir darauf gedrängt, dass der Frage grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird. Das ist nun passiert und darüber sind wir sehr froh.

Das Bundesfinanzministerium hat die Gleichstellung bisher verweigert mit der Begründung, man wolle erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Diese liegt nun vor. Das Urteil ist sehr wichtig auch im Hinblick auf die ausstehende Gleichstellung bei der Einkommenssteuer.

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, schleunigst für eine umfassende Gleichstellung auch bei der Einkommenssteuer und der Beamtenversorgung zu sorgen. Es widerspricht unserer Verfassung, eingetragene Lebenspartnerschaften gegenüber Eheleuten zu benachteiligen.

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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