Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Einstieg in die Gleichstellung der Steuerklassen

Steuersätze im Erbschaftsrecht werden angeglichen

Pressemitteilung vom 23.06.2010

Das Bundeskabinett hat heute die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften bei den Steuersätzen im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz sowie bei der Grunderwerbssteuer beschlossen. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen den Beschluss der Bundesregierung zur weiteren Angleichung des Steuerrechtes. Der Gesetzentwurf sieht vor, im Erbschafts- und Schenkungsrecht nach den Freibeträgen nun auch die Steuerklassen von Lebenspartnerschaft und Ehe gleichzusetzen. Außerdem werden Grundstücksübereignungen unter Lebenspartner genauso von der Grunderwerbsteuer befreit wie unter Ehegatten. Das ist ein sehr erfreulicher Schritt.

Bedauerlich ist dennoch, dass die Koalition nicht die Chance nutzt, eine Angleichung der Einkommensteuer vorzunehmen. Das wäre der logische Schritt, denn mit der Angleichung der Erbschaftssteuer ist der Einstieg in die Gleichstellung der Steuerklassen vorgenommen worden. Die Diskriminierung im Steuerrecht kann so nicht mehr verteidigt werden. Es ist Zeit Ehe und Lebenspartnerschaft endlich gleich zu stellen.

Pressekontakt

Pressesprecher*in