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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Homo- und bisexuelle Soldaten zügig rehabilitieren und würdig entschädigen

LSVD begrüßt Initiative zur Aufarbeitung der Diskriminierung in der Bundeswehr

Pressemitteilung vom 17.09.2020

Donnerstag, 17. September 2020. Die Bundesministerin für Verteidigung stellt heute eine Studie zum Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität vor und hat Eckpunkte angekündigt, für die Rehabilitierung von Soldaten, die aufgrund ihrer Homo- oder Bisexualität aus dem Dienst entlassen, degradiert oder nicht befördert worden sind. Dazu erklärt Helmut Metzner aus dem Bundesverband des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Rehabilitierung und Entschädigung von Bundeswehrangehörigen, die wegen ihrer Homo- oder Bisexualität drangsaliert, degradiert oder aus dem Dienst entlassen wurden, ist längst überfällig. Der demokratische Rechtsstaat muss das jahrzehntelange Unrecht endlich korrigieren und den Opfern Gerechtigkeit verschaffen.

Der LSVD begrüßt es sehr, dass Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer Rehabilitierung und Entschädigung nun vorantreiben will. Die bereits von Ursula von der Leyen in Auftrag gegebene Studie zeigt den Handlungsbedarf auf.

Nun kommt es vor allem darauf an, dass die Betroffenen schnell und unbürokratisch rehabilitiert und entschädigt werden. Die Entschädigung darf nicht nur symbolisch sein, sondern muss einen wirksamen finanziellen Ausgleich für die vom Staat verursachten Schäden bieten. Die Degradierung oder Entlassung aus dem Dienst hat Menschen nicht nur entwürdigt, sondern oft ihre Berufsbiografien zerstört und wirkt sich bis heute negativ auf ihr Leben aus, beispielsweise durch niedrigere Rentenzahlungen.

Im Juli 2020 hat sich Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer dafür entschuldigt, dass schwule und bisexuelle Bundeswehrsoldaten ungerecht behandelt wurden. Das war ein wichtiges Signal. Sie hatte bereits eine Rehabilitierung und Entschädigung für Betroffene angekündigt, die in der Vergangenheit aufgrund ihrer sexuellen Orientierung dienstrechtlich benachteiligt worden sind. Jetzt muss schnell ein konkreter Gesetzentwurf folgen.

Hintergrund

Schwule und bisexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der Bundeswehr damit rechnen, degradiert, entlassen oder nicht befördert zu werden. Bis 1979 war Homosexualität ein Ausmusterungsgrund. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut, wenn ihre sexuelle Orientierung bekannt wurde. Homosexualität galt als Ausschlusskriterium für eine Karriere als Offizier oder Unteroffizier. Bis in das Jahr 2000 wurden etwa Soldaten der Bundeswehr nicht zu Berufssoldaten ernannt, sie wurden mit truppendienstgerichtlichen / disziplinarrechtlichen Urteilen und unehrenhaften Entlassungen aus Ausbildungs- und Vorgesetztenfunktionen herausgelöst und sogar aus dem Dienst entfernt. Das wurde auch vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung bis Ende der 1990er Jahre gebilligt.

LSVD-Bundesverband

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Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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