Bundesregierung verabschiedet Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Eines der wenigen konkreten im Koalitionsvertrag versprochenen Vorhaben der Bundesregierung wird auf den Weg gebracht
Bis heute werden in Deutschland tagtäglich unnötige und irreversible Genitaloperationen an Kindern vorgenommen. Diese Operationen sind keine Heileingriffe, sondern verletzen massiv die Menschenrechte, Selbstbestimmung und Würde von intergeschlechtlichen Menschen. Heute, am 23. September 2020, hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für ein "Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung" verabschiedet.
Der LSVD hatte zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen aus dem Bundesjustizministerium kritisch Stellung genommen. Dem Grundrecht von intergeschlechtlichen Kindern auf körperliche Unversehrtheit ist endlich Geltung zu verschaffen. Es darf keine Schutzlücken geben! Daran werden wir den Regierungsentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren bewerten. Ein explizites Verbot von medizinisch nicht notwendigen Operationen an intergeschlechtlichen Menschen war eines der wenigen konkreten im Koalitionsvertrag versprochenen Vorhaben der Bundesregierung.
Laut der Studie "Häufigkeit normangleichender Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter" von Josch Hoenes, Eugen Januschke, Ulrike Klöppel und Katja Sabisch aus dem Jahr 2019 wurden in Deutschland zwischen 2005 und 2016 jährlich durchschnittlich 1.871 „feminisierende“ oder „maskulinisierende“ Operationen an Kindern unter zehn Jahren durchgeführt. Obwohl bestehende medizinische Leitlinien von diesen Eingriffen abraten. 2016 wurden sogar 2.079 solcher Operationen durchgeführt. Das sind fünf bis sechs Operationen pro Tag.
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