Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Homophobie ist auch Hasskriminalität

Bundesregierung schweigt zu Gewalt gegen Lesben, Schwule und Transgender

Pressemitteilung vom 19.03.2015

Anlässlich der Beschlussfassung im Bundestag zum Regierungsentwurf Hasskriminalitätsgesetz (Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages Drucksache 18/3007) erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Ein Gesetz zu Hasskriminalität, das Gewalt aufgrund von Homo- und Transphobie ignoriert, ist vollkommen unzureichend. Es ist zu begrüßen, dass rassistische Motive ausdrücklich genannt werden. Warum jedoch Motive wie etwa Homophobie und Transphobie im Gesetzestext ausgespart bleiben, ist nicht nachzuvollziehen. Denn die Erfahrung des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) zeigt: Verbrechen aus Hass wiegen immer gleich schwer. Was im Gesetz nicht ausdrücklich aufgeführt wird, fällt in der Praxis der polizeilichen Ermittlungen und strafrechtlichen Bewertung in der Regel unter den Tisch. So wird alltägliche Hassgewalt gegen Lesben, Schwule und Transgender von der Bundesregierung tabuisiert und verharmlost.

Die Regierungsparteien haben alle Einwände von Expert/innen ignoriert und am ursprünglichen Entwurf festgehalten. So ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum der bewährte Katalog der Hassdelikte des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes nicht übernommen wurde. Dort wird Hasskriminalität definiert als alle Straftaten, die „sich gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status richten“. Dieses Gesetz kann nicht das letzte Wort zum Thema Hassgewalt sein und muss nachgebessert werden.

Homo- und Transphobie klar zu benennen und zu verurteilen, hätte in den Behörden zu mehr Sensibilisierung und Unterstützung für die Betroffenen geführt. Das ist offensichtlich nicht im Interesse der Bundesregierung. Indem sie nun einzelne Kriminalitätsformen herausgreift, signalisiert sie vielmehr, dass sie die anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit für nicht so gravierend hält. Gerade in Anbetracht einer neuen Welle homo- und transphober Mobilisierung, in der wieder verstärkt gegen die Akzeptanz von Lesben, Schwulen und Transgender agitiert und auf die Straße gegangen wird, ist das gedankenlos und das falsche Signal.

Stellungnahme des LSVD

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

LSVD-Bundesverband 
Hauptstadtbüro
Almstadtstraße 7
10119 Berlin 

Tel.: (030) 78 95 47 78
Fax: (030) 78 95 47 79
E-Mail: presse@lsvd.de