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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Verbrechen aus Hass wiegen immer gleich schwer

Regierungsentwurf für Hasskriminalitätsgesetz ist diskriminierend

Pressemitteilung vom 17.12.2014

Der Rechtsausschuss führt am 17.12.2014 eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung durch, mit dem „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele des Täters als Strafzumessungsgrund in der Strafzumessungsregel des § 46 StGB besonders hervorgehoben werden sollen. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erachtet den Gesetzentwurf der Bundesregierung für unzureichend. Wir begrüßen es zwar ausdrücklich, dass rassistische Motive nun explizit benannt werden sollen. Es ist jedoch völlig unverständlich, dass anderen Formen der Hasskriminalität im Gesetzentwurf mit der Sammelrubrik „sonstige menschenverachtende“ Motive unsichtbar gemacht werden. So wird alltägliche Gewalt gegen Lesben, Schwule und Transgender nicht bekämpft, sondern tabuisiert und fortgeschrieben.

Der Katalog der Hassdelikte, der seit 2001 vom Kriminalpolizeilichen Meldedienst für die Erfassung politisch motivierter Kriminalität verwandt wird, hat sich bewährt und sollte übernommen werden. Dort wird Hasskriminalität definiert als alle Straftaten, die „sich gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status richten“. Wenn man aus dem Katalog nur einzelne Kriminalitätsformen herausgreift, wird von der Bundesregierung signalisiert, dass sie die anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit für nicht so gravierend hält. Doch Verbrechen aus Hass wiegen immer gleich schwer.

Wir erleben immer wieder, dass die Polizei bei Straftaten gegen Lesben, Schwule und Transgender nur den Tathergang ermittelt, aber sich nicht bemüht, aufzuklären, welche Beweggründe die Täter veranlasst haben, Lesben, Schwule und Transgender als Opfer auszusuchen. Auch die Staatsanwaltschaften nehmen solche Straftaten oft nicht ernst und verweisen die Opfer von Beleidigungen, tätlichen Beleidigungen und Sachbeschädigungen auf den Privatklageweg. Ein Gesetz, das Homo- und Transphobie klar benennt und verurteilt, würde in den Behörden zu mehr Sensibilisierung und Unterstützung für die Betroffenen führen.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist mit seinem inklusiven Ansatz in seinen Regelungsvorschlägen zu den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) und zu § 130 StGB in die richtige Richtung. Es ist deutlich wirksamer, wenn Kriminalität aus gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit umfassend angegangen werden soll.

Stellungnahme des LSVD

LSVD-Bundesverband

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