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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Unverständliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Freibrief für die katholische Kirche passt nicht in eine demokratische Gesellschaft

Pressemitteilung vom 20.11.2014

Zur heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.10.2014 (2 BvR 661/12) zur Kündigungspraxis der katholischen Kirche erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Bundesverfassungsgericht hat sein fast 30 Jahre altes Urteil bestätigt, wonach die katholische Kirche allen Beschäftigten kündigen darf, die nach katholischer Auffassung „sündigen“. Diese Entscheidung ist angesichts der Vielfalt der Lebensweisen, die sich in Deutschland entwickelt hat, völlig unverständlich. Viele Menschen werden damit in Geiselhaft der katholischen Morallehre genommen, denn kirchliche Träger haben vielerorts praktisch ein Monopol bei Einrichtungen im Sozial-, Gesundheits- und Erziehungswesen.

Die katholische Kirche hat ihre soziale Tätigkeit so ausgedehnt, dass rund 40 Prozent aller Arbeitsstellen in diesen Bereichen bei katholischen Trägern angesiedelt sind. Diese Tätigkeit finanziert die katholische Kirche nicht mit den Kirchensteuern, sondern mit staatlichen Zuschüssen und den Beiträgen der Benutzer. Sie nimmt mit ihren Einrichtungen am Wirtschaftsleben teil und hat sie zu "Sozialkonzernen" zusammengefasst, die mit den "Sozialkonzernen" anderer Träger hart konkurrieren.

Infolge der großen Ausweitung des "sozialen Sektors" muss die Katholische Kirche auch viele Personen einstellen, die kirchenfern sind und sich in ihrem Privatleben nicht an die Vorschriften der katholischen Kirche halten. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner neuen Entscheidung dennoch bestätigt, dass nur die katholische Kirche bestimmen kann, welche Grundsätze sie bei Kündigungen anlegt. Viele Beschäftigte sind deshalb dauernd von Kündigungen bedroht. Für Lesben und Schwule bedeutet das, dass sie sich wieder so tarnen und verstecken müssen wie in früheren Zeiten staatlicher Verfolgung. Das ist einer demokratischen Gesellschaft unwürdig.

Der LSVD fordert den Gesetzgeber auf, die gesellschaftlichen Realitäten anzuerkennen und der unhaltbaren, weltfremden Kündigungspraxis der katholischen Kirche einen Riegel vorzuschieben.

LSVD-Bundesverband

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