Gesetz gegen Hasskriminalität muss Homophobie und Transphobie benennen
Wo bleibt der Aktionsplan?
Das Bundeskabinett hat gestern dem von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität zugestimmt. Der Entwurf sieht vor, das Strafgesetzbuch zu ändern und auf die Tatmotive Bezug zu nehmen. Ausdrücklich benannt werden im Gesetztext aber allein „rassistische“ und „fremdenfeindliche“ Motive. Alle anderen Formen der Hasskriminalität werden unkonkret unter der Sammelrubrik „sonstige menschenverachtende“ Ziele zusammengefasst.
Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), erklärt, warum das nicht ausreichend ist:
Gewalt gegen Lesben, Schwule und Transgender gehört immer noch zum Alltag, das bestätigen Überfalltelefone, Polizeistatistik und Medienberichte. Verschweigen bringt nichts, sondern verstärkt die Abwertung. Hass und Gewalt gegen Homosexuelle und Transgender müssen benannt werden. Es ist ein Ausdruck von Missachtung, wenn ein Gesetz gegen Hasskriminalität diese Formen von Gewalt in der Floskel „sonstige menschenverachtende“ Beweggründe versteckt. Alle Erfahrung zeigt: Wenn homophobe und transphobe Hasskriminalität nicht ausdrücklich mitbenannt ist, wird diesen Beweggründen in der Praxis von Polizei und Justiz zu wenig nachgegangen.
In dieser Fassung ist der Gesetzentwurf diskriminierend. Wir werden uns gegenüber Regierung und Parlament dafür einsetzen, dass hier nachgebessert wird.
Zu kritisieren ist auch die reine Fokussierung auf Strafrecht und Strafzumessung: Eine offene Gesellschaft muss andere Mittel finden als nur nachträgliche Strafverfolgung. Hasskriminalität muss verhindert werden – Prävention ist das Schlüsselwort gegen Hass und Gewalt.
Der LSVD fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen der Aufklärung und gegen Ausgrenzung von Homosexuellen und Transgender zu entwickeln. Wo bleibt der Aktionsplan für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt?
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