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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Wieder keine Gleichstellung im Adoptionsrecht

Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Pressemitteilung vom 22.05.2014

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert das Gesetz als halbherzig und unzureichend. Der Bundestag hat das von der Bundesregierung vorgelegte Minimalgesetz zur Adoption verabschiedet und damit lediglich das nachvollzogen, was das Bundesverfassungsgericht im Februar letzten Jahres bereits mit sofortiger Wirkung beschlossen hatte: Die Zulässigkeit der Sukzessivadoption für Eingetragene Lebenspartnerschaften.

Dem Geist der Entscheidung des Verfassungsgerichtes entspricht das nicht. Karlsruhe hatte klargestellt: „Unterschiede zwischen Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht.“ Darüber setzt sich die Regierung Merkel frech hinweg. Dagegen hat der LSVD heute mit der Aktion „Grundgesetz statt Bauchgefühl“ vor dem Bundeskanzleramt demonstriert.

Schon heute wollen Zweidrittel der Bürgerinnen und Bürger gleiche Rechte für Lesben und Schwule auch im Adoptionsrecht. Aber die Union setzt auf Diskriminierung: Sie verweigert gleichgeschlechtlichen Paaren pauschal das gemeinschaftliche Adoptionsrecht und schürt damit homophobe Vorurteile.

Aber das letzte Wort ist damit noch nicht gesprochen. Wenn die Politik sich weiterhin weigert, die notwendigen Schritte zur Gleichstellung zu gehen, muss das Bundesverfassungsgericht auch in dieser Frage das Ruder in die Hand nehmen. Wir sehen uns in Karlsruhe!

„Grundgesetz statt Bauchgefühl!“
Berichte und Fotos der heutigen Aktion des LSVD zum gemeinsamen Adoptionsrecht:
http://www.lsvd-blog.de/?tag=kanzleramt

LSVD-Bundesverband

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