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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Bundesrat drängt auf Nachbesserungen

Gemeinsames Adoptionsrecht und Diskriminierungsschutz für Lesben und Schwule in kirchlichen Einrichtungen gefordert

Pressemitteilung vom 11.04.2018

Der Bundesrat hat heute seine Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner (BR-DRs. 18/841) sowie zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (BR-DRs. 102/14) verabschiedet. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der LSVD begrüßt die Empfehlungen des Bundesrates zu den beiden Gesetzesentwürfen der Bundesregierung. Der Bundesrat hat sich für die Zulassung der gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner ausgesprochen und den Gesetzgeber aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Lebenspartner, die bei der römisch-katholischen-Kirche beschäftigt sind, durch die Übermittlung ihrer Meldedaten nicht Gefahr laufen, entlassen zu werden.

Wie schwarz-gelb setzt die schwarz-rote Bundesregierung mit dem Gesetz zur Sukzessivadoption nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die SPD muss hier deutliches Profil zeigen, wenn sie sich nicht mitschuldig an der ideologischen Blockade der Union auf Kosten von Regenbogenfamilien machen will. Sie darf sich nicht die Deutungshoheit der Union über die im Koalitionsvertrag vereinbarte Beendigung der Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aufzwingen lassen. Vor dem Bundesverfassungsgericht gelten keine Wahlversprechen, sondern verfassungskonforme Gesetzgebung.

Im Meldewesen muss der Gesetzgeber dringend darauf achten, dass der römisch-katholischen Kirche weder der Familienstand „Lebenspartnerschaft“ noch der Name der Lebenspartner mitgeteilt werden darf. Denn die Eingehung einer Lebenspartnerschaft gilt in der römisch-katholischen Kirche bis heute als „schwerwiegender Loyalitätsverstoß“, der eine Weiterbeschäftigung unmöglich macht. Tausende lesbischer und schwuler Angestellte in katholischen Einrichtungen wären von der Kündigung bedroht. Diese Sperre ist solange notwendig, bis die römisch-katholische Kirche nicht mehr versucht, ihre Moralvorstellungen unserer pluralistischen Gesellschaft aufzuzwingen, und deshalb Menschen entlässt, die in einem vom Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht gebilligten familienrechtlichen Rechtsinstitut leben. Die römisch-katholische Kirche sollte endlich mit unserer pluralistischen Gesellschaft ihren Frieden machen. Sie darf ihre theologische Überzeugung nicht weiter über unsere demokratische Gesetzgebung stellen.

LSVD-Stellungnahmen zu den beiden Gesetzesentwürfen

LSVD-Bundesverband

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