Placebo-Gesetz zum Adoptionsrecht
Kabinettsentwurf zögert Gleichstellung hinaus
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner beschlossen. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) bedauert die Halbherzigkeit des Regierungsentwurfs. Statt endlich das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption aufzuheben, wird ein Placebo-Gesetz vorgelegt. Das ist vollkommen unzureichend und diskriminierend. Es gibt keinerlei sachlichen Grund, eingetragenen Lebenspartnerschaften das gemeinschaftliche Adoptionsrecht weiterhin zu verweigern. Der LSVD fordert den Bundestag auf, den Gesetzwurf der Bundesregierung umfassend nachzubessern.
Der Entwurf beschränkt sich auf die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption vom 19.02.2013 (1 BvL 1/11 u. 1 BvR 3247/09, NJW 2013, 847). Die gemeinschaftliche Adoption durch Lebenspartner soll nicht erlaubt werden. Der Gesetzentwurf ignoriert, dass das Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung ausdrücklich betonte: „Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht; insbesondere sind beide Partnerschaften gleichermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt“ (Rn. 104).
Das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption von Kindern durch Lebenspartner hat praktisch keine Bedeutung mehr, weil Lebenspartner es dadurch umgehen können, dass sie ein Kind nacheinander adoptieren. Wir werten deshalb den Verzicht auf die Zulassung der gemeinschaftlichen Adoption als Versuch, die verfassungswidrige Diskriminierung der Lebenspartner möglichst lange aufrecht zu erhalten, und als Brüskierung des Bundesverfassungsgerichts.
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