Tag gegen Gewalt an Frauen: Gewalt gegen Lesben, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Frauen ist auch geschlechtsspezifische Gewalt
Inklusive und umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention notwendig

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2020 erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Gewalt gegen Lesben, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Frauen ist auch geschlechtsspezifische Gewalt. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention ausdrücklich auch die Belange lesbischer, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Frauen selbstverständlicher und sichtbarer Bestandteil der Maßnahmen sind.
Deutschland hat das "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (Istanbul-Konvention) ratifiziert. Diese fordert ausdrücklich positive Aktionen, um dafür Sorge zu tragen, dass Präventionsmaßnahmen speziell den Bedürfnissen schutzbedürftiger Personen entsprechen und meint dabei explizit auch lesbische, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Frauen.
So wird Hasskriminalität gegen lesbische, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Frauen bislang in der Statistik zu Politisch motivierter Kriminalität noch nicht einmal gesondert erfasst. Die polizeilichen Erfassungssysteme müssen reformiert werden, damit Hasskriminalität detailliert aufgeschlüsselt und in ihren realen Ausmaßen gesellschaftlich sichtbar wird. Der LSVD fordert die Bundesregierung zudem auf, unverzüglich eine unabhängige Expert*innen-Kommission einzusetzen, die eine systematische Bestandsaufnahme aller Erscheinungsformen von LSBTI-Feindlichkeit und damit verbundener Hasskriminalität erarbeitet und der Bundesregierung sowie dem Bundestag einen Lagebericht mit Handlungsempfehlungen vorlegt.
Geschlechtsspezifische Gewalt richtet sich oft gegen Frauen, die gegen Geschlechterstereotype aufbegehren. Mit ihrem Auftreten, Erscheinen oder Beziehungen und Familien verstoßen lesbische, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Frauen oftmals gegen vorherrschende Normen, Konventionen und Zwänge, wie Frauen auszusehen, zu sein oder zu begehren und lieben zu haben.
Alle Frauen haben ein Recht darauf, gewalt-, angst- und diskriminierungsfrei über sich, ihr Leben, ihren Körper und ihre Beziehungen und Familien bestimmen zu können.
Hintergrund
- LSVD-Stellungnahme zum CEDAW-Staatenbericht der Bundesregierung (Punkt 2: Prävention und Bekämpfung von homophober und trans*/interfeindlicher Gewalt)
- Adressierung lesben- und transfeindlicher Gewalt bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention
- Diskriminierung und Gewalt gegen lesbische und bisexuelle Frauen in Deutschland
- Erfahrungen von transgeschlechtlichen Menschen in Deutschland
- Frei und sicher leben: Homophobe und transfeindliche Hasskriminalität entschieden bekämpfen. Forderungen des LSVD
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