Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Weihnachten im Kreise der Lieben auch für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen ermöglichen

LSVD kritisiert Formulierung der geplanten Ausnahmeregelungen bei den Kontakteinschränkungen

Pressemitteilung vom 14.12.2020

Anlässlich der geplanten Ergänzungen zu den Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erklärt Alfonso Pantisano, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die für Weihnachten geplanten Ausnahmeregelungen bei den Kontakteinschränkungen sollen nur für den engsten Familienkreis und Verwandte in gerader Linie gemacht werden. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert, dass so nur leibliche Verwandte als wichtigste Bezugspersonen gelten. Die Idee der heilen Familie ignoriert sowohl das massive Vorkommen von häuslicher Gewalt, als auch die mitunter gravierenden Diskriminierungserfahrungen, die Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in ihren Herkunftsfamilien machen müssen und daher mit diesen gebrochen haben. Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie sind daher für LSBTI essenziell und überlebenswichtig. Ihnen soll jetzt ein gemeinsames Weihnachten verboten werden. Das verstärkt die soziale Isolation von LSBTI. Das kann so nicht hingenommen werden.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erkennt die Notwendigkeit von Kontaktbeschränkungen prinzipiell an, er plädiert gleichzeitig dafür, dass sich alle Landesregierungen an der Formulierung von Berlin orientieren. Danach dürfen sich zu Weihnachten maximal fünf Personen aus beliebig vielen Haushalten plus Kinder unter 14 Jahren zu privaten Zusammenkünften treffen. Diese Regelung trägt den Stellenwert von Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie Rechnung, spiegelt die Lebensrealität sehr vieler Menschen in unserem Land und ermöglicht ein Weihnachten im Kreise der Lieben für alle.

Hintergrund

Wo Weihnachten mit der Wahlfamilie und Freund*innen bislang erlaubt ist. Überblick über die Regelungen der Länder.

Die Corona-Krise ist mit massiven Einschränkungen und Einschnitten für uns alle verbunden. Gleichwohl verstärkt die Pandemie auch bestehende Verletzlichkeiten und Ungleichheiten. Die Auswirkungen von Corona und die politischen Entscheidungen zur Bekämpfung der Pandemie treffen nicht alle Menschen gleich, sondern je nach Lebenslage unterschiedlich und in unterschiedlicher Intensität. Wie sich Covid19 auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, transgender und intergeschlechtliche Menschen auswirkt

Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 13. Dezember 2020: „In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 -als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).“

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

LSVD-Bundesverband 
Hauptstadtbüro
Almstadtstraße 7
10119 Berlin 

Tel.: (030) 78 95 47 78
Fax: (030) 78 95 47 79
E-Mail: presse@lsvd.de

zuständiges Vorstandsmitglied

Alfonso Pantisano