Deutschland im Prüfverfahren für den UN-Sozialpakt
LSVD fordert Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie und bessere Bekämpfung von Hasskriminalität
Heute überprüfen die Vereinten Nationen, inwieweit Deutschland den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) umgesetzt hat. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Entwicklung eines wirksamen Nationalen Aktionsplan gegen Homophobie und Transfeindlichkeit, sowie eine bessere Gesetzgebung zur Ahndung von Hasskriminalität. Diese beiden Forderungen hat der LSVD als Mitgliedsorganisation in den Parallelbericht des „Forum Menschenrechte“ zur Umsetzung des UN-Sozialpakts eingebracht.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einem konsequenten Einsatz gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verpflichtet und verspricht, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können sollen. Diesen Absichtserklärungen müssen nun Taten folgen.
2017 hat es die letzte Große Koalition verpasst, den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus ausreichend um die Themenfelder Homosexuellen- und Transfeindlichkeit zu erweitern. Die nun versprochene Weiterführung und Fortentwicklung des Nationalen Aktionsplans bietet die Chance für einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen, überprüfbaren Zielvorgaben und verbindlichen Selbstverpflichtungen.
Nachgebessert werden muss auch in der Hasskriminalitätsgesetzgebung. In den Bestimmungen zur Hasskriminalität im Strafgesetzbuch (§ 46 (2) StGB) müssen ausdrücklich auch homosexuellen- und transfeindliche Motive benannt werden. Das wurde bei der Reform 2015 ignoriert. Doch wenn homosexuellen- und transfeindliche Hasskriminalität nicht ausdrücklich im Gesetz benannt ist, fallen diese Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und damit auch bei der Strafzumessung in der Regel unter den Tisch.
Parallelbericht des Forum Menschenrechte
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19.Dezember 1966
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