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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Geschlechtseintrag „divers“ muss allen offenstehen und Zwangsoperationen müssen verboten werden

Intersex Awareness Day: Grundrechte intergeschlechtlicher Menschen verwirklichen

Pressemitteilung vom 26.10.2018

Anlässlich des Intersex Awareness Day am 26. Oktober erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Als Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sprechen wir uns seit langem dafür aus, dass intersexuelle bzw. intergeschlechtliche Menschen in unserer Rechtsordnung selbstbestimmt leben können und ihnen rechtliche Anerkennung widerfährt. Dem muss die geplante Reform des Personenstandsrechts zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum dritten Geschlechtseintrag Rechnung tragen. Der LSVD fordert daher eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, über den der Bundestag zurzeit berät.

Bislang ist vorgesehen, dass intergeschlechtliche Menschen, die ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister ändern lassen wollen, eine „ärztliche Bescheinigung“ darüber vorlegen müssen, dass sie intergeschlechtlich sind. Das ist unzumutbar, angesichts der Gewalterfahrungen, die sie häufig mit der Medizin gemacht haben. Zumal damit weiterhin signalisiert wird, dass Intergeschlechtlichkeit eine Krankheit sei. Die vorgesehene enge Definition von Intergeschlechtlichkeit würde auch dazu führen, dass noch nicht einmal alle intergeschlechtlichen Menschen von der Möglichkeit der Personenstandseintragung „divers“ Gebrauch machen könnten.

Die im Gesetzentwurf geplante Beschränkung des Anwendungsbereichs der Regelung auf Menschen mit nachgewiesenen „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ widerspricht der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Berücksichtigung des nachhaltig empfundenen Geschlechts wesentlich. Der geplante Geschlechtseintrag „divers“ muss allen Menschen offenstehen stehen, die ihn benötigen und wollen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eindeutig aufgegeben, es allen Menschen zu ermöglichen, entsprechend ihrer subjektiven Geschlechtsidentität leben zu können. Der LSVD fordert daher, dass Änderungen des Vornamen und des rechtlichen Geschlechts künftig allein auf Antrag beim Standesamt möglich sein sollten, ohne demütigende Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren.

Zudem fordert der LSVD, dem Grundrecht intergeschlechtlicher Menschen auf körperliche Unversehrtheit endlich Geltung zu verschaffen. Ärztinnen und Ärzte in Deutschland unternehmen bis heute unnötige Genitaloperationen an Kindern. Diese Operationen sind keine Heileingriffe, sondern verletzen massiv die Menschenrechte, Selbstbestimmung und Würde von intergeschlechtlichen Menschen. Der LSVD fordert ein Ende dieser Zwangsoperationen. Das von der Bundesregierung versprochene Verbot muss endlich auf den Weg gebracht werden. Chirurgische, medikamentöse und hormonelle Eingriffe dürfen ausschließlich aufgrund der informierten Einwilligung der betroffenen Menschen erfolgen. Begleitend sind umfassende und vorurteilsfreie Informationen für Eltern intergeschlechtlicher Kinder notwendig.

Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverbandes zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Offener Brief vom 10.10.2018 von Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V., Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V., pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V., Bundesvereinigung Trans* e.V. (BVT*), Intersexuelle Menschen e.V. Bundesverband

LSVD-Bundesverband

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Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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Gabriela Lünsmann