Glossar
Es ist erforderlich, die folgenden Begriffe stets klarzustellen, da sie in verschiedenen Fachgebieten, sowie umgangssprachlich, verschiedenartig verwendet werden, was zu größeren Missverständnissen führen kann.
Regenbogenfamilie
Von einer Regenbogenfamilie spricht man, wenn mindestens ein Elternteil sich als lesbisch, schwul, bi- oder trans*sexuell versteht, bzw. intersexuell ist. Dabei kann es sich um eine Zwei-Mütter-Familie, eine Zwei-Väter-Familie, eine Mehrelternfamilie oder alleinstehende Elternteile handeln. Die Kinder können Pflegekinder sein, adoptiert, aus einer früheren verschiedengeschlechtlichen Verbindung stammen oder innerhalb der Regenbogenfamilie geboren worden sein.
Queer-Family
Der Begriff Queer-Family wird mit zweierlei Bedeutung verwendet.
Im englischen Sprachraum steht Queer-Family als Überbegriff und somit als Synonym zum deutschen Begriff Regenbogenfamilien und mitunter wird dies so auch im deutschen Sprachraum verwendet.
Häufiger wird der Begriff Queer-Family jedoch als Synonym zu Mehrelternfamilien verwendet, was eine Untergruppierung des Begriffes Regenbogenfamilien darstellt.
Mehrelternfamilie, Zwei-Eltern-Familie, Co-Parenting
Trifft ein Paar gemeinsam die Entscheidung eine Familie gründen zu wollen (Ehe, Lebenspartnerschaft, eheähnliche Lebensgemeinschaft), so wird hier im Regelfall eine Zwei-Eltern-Familie gelebt.
Mitunter entscheiden sich mehr als zwei Personen gemeinsam eine Familie zu gründen, hier spricht man von einer Mehrelternfamilie. Dabei kann es sich z.B. um ein lesbisches Paar und den Vater, ein schwules Paar und die Mutter oder ein lesbisches und ein schwules Paar handeln.
Wenn zwei Menschen sich entscheiden, gemeinsam Kinder zu bekommen, ohne als Paar zusammen zu leben, spricht man von Co-Parenting.
Stieffamilie, Patchworkfamilie
Stieffamilie ist eine Familie, bei der mindestens ein Elternteil ein Kind aus einer früheren Beziehung in die neue Familie mitgebracht hat.
Eine Stieffamilie wird heute auch als Patchworkfamilie bezeichnet.
Herkunftseltern
Als Herkunftseltern bezeichnet man die leiblichen Eltern von Pflege- und Adoptivkindern.
Ursprungsfamilie
Der Begriff Ursprungsfamilie bezieht sich auf Personen, die sich gemeinsam zur Familiengründung entschlossen haben. Hierbei kann es sich um verschiedengeschlechtliche Paare handeln, aber auch um gleichgeschlechtliche Paare und um Alleinstehende. Die Personen können durch Geschlechtsverkehr, mit Hilfe der Reproduktionsmedizin oder einer privat organisierten Samenspende eine Familie gegründet haben. Die biologische und rechtliche Elternschaft können bei einer Ursprungsfamilie auseinanderfallen.
Biologische, genetische, rechtliche und soziale Elternschaft
Spricht man von Elternschaft, so ist zu unterscheiden, ob konkret Aussagen zur biologischen (leiblichen), zur genetischen, zur rechtlichen oder zur sozialen Elternschaft getroffen werden.
Mutter
Rechtliche Mutter ist nach geltendem Recht die Frau, die das Kind gebiert.
Bei der Gebärenden (austragenden Mutter) spricht man von der biologischen Mutter; dies wird im Falle einer Eizellspende von der Eizellspenderin unterschieden, die als genetische Mutter bezeichnet wird.
Nach Adoption (Fremdadoptionen oder Stiefkindadoption) entsteht bei der Annehmenden eine rechtliche Elternschaft.
Im Falle einer Eizellspende wird oftmals keine rechtliche Mutterschaft angestrebt, über den Weg der Leihmutterschaft kann dies jedoch auch der Fall sein, z.B. bei Frauen ohne Gebärmutter.
Vater /Spender
Biologischer Vater ist der Mann, von dem die Spermien/Gameten stammen. Bei der Vaterschaft wird begrifflich nicht zwischen biologischem und genetischem Vater unterschieden. Bei den biologischen Vätern ist es wichtig, zwischen einer biologischen Spenderrolle und einer sozialen Vaterrolle zu unterscheiden.
Ist der biologische Vater mit der Gebärenden verheiratet, so wird er automatisch auch rechtlicher Vater. Liegt keine Ehe vor, so kann er durch Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung rechtlicher Elternteil werden. Auch durch Adoption - Fremdadoptionen oder Stiefkindadoption - erlangt ein sozialer Vater eine rechtliche Vaterschaft.
Im Falle einer Spermienspende (Abgabe von Gameten, Gametenspende) wird zumeist keine Vaterschaft angestrebt. Spender bei Samenbanken streben nicht an, auf diesem Wege eine Familie zu gründen, und es ist nicht die Funktion der Samenbanken, zeugungsfähigen Männern zur Familiengründung mit einem unbekannten Paar zu verhelfen. Bei privat organisierten Spermienspenden ist dieser Punkt besonders zu betrachten: oftmals handelt es sich um eine Spende, mit der der Spender einem Paar altruistisch zur Gründung einer geplanten Familie verhilft. Dabei kann es sich um verschiedengeschlechtliche Paare handeln oder um ein gleichgeschlechtliches Frauenpaar. Im Falle von geplanten Mehr-Elternschaften oder Leihmutterschaften kann auch eine rechtliche Vaterschaft das Ziel der Spermienspende sein.
Mitunter nimmt der Spender eine „Onkelfunktion“ ein, in der er das Aufwachsen des Kindes zwar verfolgt, aber weder die Vaterschaft anerkennen, noch die elterliche Sorge übernehmen will.
Soziale Eltern
Soziale Eltern sind diejenigen, die die primären Bezugspersonen des Kindes sind. Regelmäßig sind biologische Eltern auch die sozialen Eltern ihres Kindes. Dies kann aber auch unabhängig von der biologischen oder rechtlichen Elternschaft erfolgen, was sich auch gerade in der Rolle der „Co-Mutter“ und des „Co-Vaters“ zeigt.
Die Begriffe „Co-Mutter“ und „Co-Vater“ werden in der juristischen Literatur verwendet, in der sozialwissenschaftlichen Literatur ist von sozialen Eltern die Rede. Umgangssprachlich wurden früher „Co-Mutter“ und „Co-Vater“ verwendet, wo heute mehr und mehr die Begriffe soziale Mutter und sozialer Vater stehen.