Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Forderung nach Sitz für LSBTIQ* im Bayerischen Rundfunk: Queer und sichtbar in den Medien

LSVD Bayern und die Queer Media Society starten gemeinsame Petition

LSVD Bayern und die Queer Media Society starten gemeinsame Petition für mehr Vielfalt im  Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks und im Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien

LSVD Bayern und die Queer Media Society starten gemeinsame Petition für mehr Vielfalt im  Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks und im Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien

Medien prägen unsere Sicht auf die Welt und zeigen uns regelmäßig Dinge, die wir sonst im Alltag nie mitbekommen würden. LSBTIQ* und deren Geschichten sind allerdings in den Medien selten sichtbar und werden sehr oft stereotypisiert dargestellt.

Zur Petition – jetzt unterschreiben und teilen

Wir wollen, dass sich unsere vielfältige Gesellschaft auch in vielfältigen Medien widerspiegelt. Um den Auftrag der öffentlich-rechtlichen und privaten Medienhäuser zu kontrollieren und mitzugestalten, wurden Rundfunk- und Medienräte gegründet. Darin sitzen Interessensvertreter:innen verschiedener Berufe, Parteien und gesellschaftlicher Gruppen. Sie dürfen sich inhaltlich in das Medienangebot einbringen und können damit zur Meinungsbildung beitragen.

Queere Menschen, die rund 10 Prozent der Bevölkerung ausmachen, sind aber weder im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) noch im Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) offiziell vertreten. Deshalb fordern wir jeweils einen Platz für LSBTIQ* im Rundfunkrat des BR und im Medienrat der BLM. Damit queere Menschen sichtbar sein können. In den Medien und dadurch auch in unserer Gesellschaft.

Warum jetzt?

2022 enden die Amtszeiten des aktuellen bayerischen Rundfunkrats und des bayerischen Medienrats. Es wird Zeit, eine fairere Verteilung der Plätze auf den Weg zu bringen und umzusetzen.

Bereits vor sechs Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln sollen. Seitdem wurde mit der Berufung von Vertreter:innen beim ZDF, beim Deutschlandradio, beim Saarländischen Rundfunk und bei Radio-Bremen erstmals auch queeren Menschen die Teilhabe in den Aufsichtsgremien eröffnet. Auch in den Landesmedienanstalten von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland haben LSBTIQ* mittlerweile eine Stimme. In Bayern ist dies aber noch immer nicht der Fall.

Bundesweite LSBTIQ*Vertretungen in Rundfunk- und Medienräten

Nachdem die Bevölkerungsgruppen der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*-, intergeschlechtlichen und queeren Menschen (LSBTIQ*) in der Bundesrepublik über 60 Jahre von jeder Vertretung in Rundfunk, Fernsehen und Medien ausgegrenzt blieben, hat das Verfassungsgerichtsurteil von 2014 einen Wandel eingeleitet. Seitdem wurde mit der Berufung von Vertreter*innen des LSVD beim ZDF, beim Deutschlandradio, beim Saarländischen Rundfunk und bei Radio-Bremen erstmals auch LSBTIQ* die Teilhabe in den Aufsichtsgremien eröffnet. Auch beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) und in den Landesmedienanstalten von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland haben LSBTIQ* mittlerweile Sitz und Stimme.

Die reale Zivilgesellschaft muss bei den öffentlich-rechtlichen Medien wirksam beteiligt werden

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik werden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LSBTI) im ZDF-Fernsehrat Sitz und Stimme bekommen. Der Freistaat Thüringen wird eine LSBTI-Vertretung in den ZDF-Fernsehrat entsenden. So wurde es in letzter Minute im Entwurf für den neuen ZDF-Staatsvertrag verankert. Die Kampagne des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) für einen Sitz im ZDF-Fernsehrat, die viel Unterstützung fand, hatte damit Erfolg. Das sind ein wichtiges Zeichen für Vielfalt in unserer Gesellschaft und ein erster Durchbruch, um in den Gremien der öffentlich-rechtlichen Medien die heutigen gesellschaftliche Realitäten abzubilden.

Diesem ersten Schritt müssen nun weitere folgen, beim ZDF ebenso wie bei allen anderen öffentlich-rechtlichen Medien. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem am 25.3.2014 veröffentlichten Urteil zum ZDF-Staatsvertrag deutlich gemacht, dass die bisherige Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates dem Grundsatz der Vielfaltsicherung nicht genügt. In dem Urteil heißt es u.a.: „Die Zusammensetzung der Kollegialorgane muss darauf ausgerichtet sein, Personen mit möglichst vielfältigen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens zusammenführen“ (BVerfG, 1 BvF 1/11 Rz. 39).

Der LSVD fordert deshalb

  • Die heutige gesellschaftliche Vielfalt muss sich in den Gremien aller öffentlich-rechtlichen Medien und den entsprechenden Gremien der Landesmedienanstalten abbilden. Auch dort müssen die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Grundsätze zum Tragen kommen. Alle Staatsverträge und gesetzlichen Grundlagen zu öffentlich-rechtlichen Medien müssen auf den Prüfstand, ob die jeweiligen Rundfunk-und Fernsehgremien diese Anforderung erfüllen. LSBTI müssen in diesen Gremien überall angemessen vertreten sein. Das wollen wir bei künftigen Änderungen von rundfunk- und medienrechtlichen Staatsverträgen durchsetzen.
  • Im Interesse der Vielfaltsicherung sollten die Parlamente in die Entscheidungen, welche Gruppen in Rundfunk- und Fernsehgremien am besten die Vielfalt der Zivilgesellschaft widerspiegeln, von Anfang an einbezogen werden. Dort können dann über öffentliche Anhörungen und andere Beteiligungsformen transparente Verfahren stattfinden.

Hintergrund