Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Ergänzung der LSVD-Satzung um einen weiteren Vereinszweck

Der Bundesvorstand schlägt vor, § 2 der LSVD-Satzung („Vereinszweck“) durch einen neuen Absatz 4 zu ergänzen:

„(4) Zweck des Vereins ist ferner die Förderung des Schutzes der Familie. Dieser Vereinszweck soll erreicht werden durch

  • Beratung von Lesben, Schwulen und Transgender mit Kindern oder mit Kinderwunsch (Regenbogenfamilien),
  • durch die Erstellung eines Beratungsführers für Regenbogenfamilien,
  • durch die Organisation eines Netzes von Selbsthilfegruppen für Regenbogenfamilien,
  • durch Sensibilisierung der Fachkräfte aus den Bereichen Familienberatung und -bildung für die besonderen Probleme von Regenbogenfamilien und ihrer Angehörigen,
  • durch die Erstellung und laufende Aktualisierung von Literaturlisten für Regenbogenfamilien und für die Fachkräfte aus den Bereichen Familienberatung und -bildung,
  • durch Mitwirkung an oder Durchführung von Vorträgen und Veranstaltungen für Regenbogenfamilien und für die Fachkräfte aus den Bereichen Familienberatung und -bildung,
  • durch Stellungnahmen zu pädagogischen, sozialen, rechtlichen, medizinischen, theologischen und politischen Fragen, die Regenbogenfamilien betreffen,
  • durch Zusammenarbeit mit ausländischen Vereinigungen und Verbänden vergleichbarer Zielsetzung sowie Mitarbeit in internationalen Organisationen.

Der bisherige Absatz 4 (Förderung der Bildung und Erziehung) wird dann Absatz 5.

(beschlossen auf dem 28. LSVD-Verbandstag am 17.04.2016 in Köln)