Diskriminierung bei der Blutspende beenden
Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Blutspendeverbot für schwule und bisexuelle Männer
Am 24. März findet im Gesundheitsausschuss die Anhörung zu den Anträgen der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Abschaffung des Blutspendeverbots für schwule und bisexuelle Männer statt. Der LSVD nimmt als Sachverständiger teil. Dazu erklärt Alfonso Pantisano aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Schwule und bisexuelle Männer dürfen in Deutschland absurderweise nur Blut spenden, wenn sie in den letzten zwölf Monaten keinen Sex mit einem Mann hatten. Die Unterstellung, dass Männer, die Sex mit Männern haben, in jedem Einzelfall einer größeren Infektionsgefahr unterliegen, ist nicht nur diskriminierend, sondern schlichtweg falsch. Die gleiche Sicherheit von Blutkonserven lässt sich ohne Diskriminierung gewährleisten. Das zeigt auch der Blick ins Ausland: Zahlreiche Länder weltweit haben längst ihre Sonderregelungen für schwule und bisexuelle Männer aufgegeben, ohne dass es zu einem Anstieg ungeeigneter Blutspenden kam.
Die entsprechende Richtlinie der Bundesärztekammer muss geändert werden. Das gilt auch für die gesonderte Erwähnung transgeschlechtlicher Personen als Risikogruppe, die überflüssig ist und gestrichen werden muss. Der LSVD begrüßt daher die Anträge von FDP und den Grünen, die das Blutspendeverbot für schwule und bisexuelle Männer abschaffen wollen. Die Anträge der Fraktionen sind am 24. März Thema einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss. Der LSVD ist als Sachverständiger zur Anhörung geladen.
Die Anhörung wird zeitversetzt am 25. März 2021 ab 12 Uhr auf www.bundestag.de übertragen.
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