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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Keine Speicherung von Daten zur sexuellen Orientierung im Ausländerzentralregister

Gefährliches Gesetz der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters muss gestoppt werden

Pressemitteilung vom 03.05.2021

Mit dem Entwurf zum Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters (AZR) plant die Bundesregierung, dass die in Asylverfahren verfassten Asylbescheide, aber auch asyl- und aufenthaltsrechtliche Gerichtsentscheidungen, in das Ausländerzentralregister im Volltext aufgenommen werden sollen. Somit hätten in Zukunft 600 lokale Ausländerbehörden, die Geflüchtetenunterkünfte der Bundesländer, die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter und Jobcenter, die Bundespolizei, alle »sonstigen« Polizeivollzugsbehörden, Zolldienststellen, Staatsanwaltschaften, das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter sowie deutsche Auslandsvertretungen Zugriff auf Informationen unter anderem zur sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Asyl-Antragsteller*innen. Dazu erklärt Patrick Dörr, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) lehnt den Gesetzesvorschlag nicht nur aus datenschutzrechtlichen Überlegungen aufs Schärfste ab, sondern sieht in dem Vorhaben der Bundesregierung eine massive Gefahr für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Geflüchtete in Deutschland und deren Umfeld im Herkunftsland. Die sexuelle Orientierung bzw. Geschlechtsidentität der Asylantragsteller*innen bzw. die aufgrund dessen erlebten Verfolgungshandlungen sind oft zentraler Aspekt in ihrem Asylverfahren. Nach dem Willen der Bundesregierung würden diese Informationen nun im Ausländerzentralregister gesammelt werden und unzähligen Behördenmitarbeitenden zugänglich. Der geplante Gesetzesentwurf ist ein vollkommen ungerechtfertigter und massiver Einschnitt in das Recht der Betroffenen auf Privatleben (Art. 8 EMRK, Art. 17 UN-Zivilpakt) und auf Datenschutz (DGSVO, Art. 9) und in die informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Grundgesetz).

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung muss gestoppt werden; wenn dies nicht möglich ist, muss es dringend nachgebessert werden. Nicht ohne Grund gelten Daten zur sexuellen Orientierung entsprechend der Datenschutzgrundverordnung als besonders geschützt. Ein Diskriminierungsrisiko durch hiesige Behörden ist keineswegs ausgeschlossen. Die Information könnte aber auch in die Herkunftsländer von Geflüchteten gelangen. In 70 Staaten der Welt stehen homosexuelle Handlungen unter Strafe, in 11 Ländern ist sogar die Todesstrafe möglich. Sollten Daten des Ausländerzentralregisters zur sexuellen Orientierung beispielsweise eines schwulen iranischen Asylantragstellers im Herkunftsland der Polizei oder der Familie bekannt werden, könnte dies eine massive Gefährdung für ihn selbst – sollte er ins Herkunftsland zurückgeschickt werden – in jedem Fall aber eine sehr konkrete Gefahr für ehemalige Partner und queere Bekannte bedeuten.

Heute, am 3. Mai, findet zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundestag eine Expert*innenanhörung statt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber und Dr. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, haben in ihren Stellungnahmen zur Anhörung wegen der datenschutzrechtlichen Implikationen massive Bedenken geäußert und sind dabei auch auf das Thema sexuelle Orientierung eingegangen. Auch der Paritätische, die Caritas und ProAsyl haben ihre Ablehnung der geplanten ebenso gefährlichen wie unnötigen Speicherung solch sensibler Daten geäußert. Pro Asyl, der Verein Digitalcourage und die Flüchtlingsräte warnen vor massenhaftem Datenmissbrauch durch deutsche Behörden.

Hintergrund

Der Entwurf sieht zwar vor, dass entsprechende BAMF-Bescheide und Gerichtsentscheidungen nur gespeichert werden, „soweit besondere gesetzliche Verarbeitungsregelungen oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person dem nicht entgegenstehen“. Wie jedoch in der Praxis überhaupt solche Daten gespeichert werden sollen, ohne dass Informationen bezüglich der – sexuellen Orientierung gespeichert werden, und welche Kontrollrechte die Betroffenen haben, bleibt unklar. Sicherlich mag für viele der genannten Stellen das Ergebnis eines Asylverfahrens relevant sein – die Gründe jedoch, die zu dem jeweiligen Ergebnis führten, dürften diese jedoch in der Regel vollkommen unerheblich sein.

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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Patrick Dörr