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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Was hat der LSVD getan und erreicht?

Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes zum LSVD-Verbandstag 2015

1. Verbandstag

Am 5./6. April 2014 fand in Berlin der 26. LSVD-Verbandstag statt. Der Verbandstag verabschiedete u.a. das Berliner Manifest „Freiheit, Gleichheit und Respekt“, einen Wahlaufruf zu den Wahlen zum EU-Parlament und eine Resolution gegen die Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften durch den Arbeitsgeber Römisch-Katholische Kirche. Gastredner waren der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer MdB, zur Situation von LSBTI in Deutschland sowie im globalen Süden und Osteuropa und zu den Bemühungen und Vorhaben der Bundesregierung in diesem Bereich sowie Bruno Selun aus dem Sekretariat der Intergroup zu LSBTI-Rechten im Europaparlament über die Folgen des Lunacek-Berichtes für die EU, zur Arbeit der Intergroup und zur Bedeutung der EU-Wahlen. In den Vorstand gewählt wurden Axel Blumenthal, Manfred Bruns, Imke Duplitzer, Günter Dworek, Henny Engels und Martin Pfarr. Weiterhin für ein Jahr im Amt waren Axel Hochrein, Helmut Metzner, Hasso Müller-Kittnau, Uta Schwenke, Tobias Zimmermann und Eva Henkel.

2. Mitgliederentwicklung

Im vergangenen Jahr verlief die Mitgliederentwicklung wieder positiv: Die Zahl unserer Mitglieder stieg in den vergangenen zwölf Monaten um 110 von 4.236 Mitglieder (20. März 2013) auf 4.346 Mitglieder (27. März 2014). Davon sind 1.661 Frauen, 2.372 Männer und 113 korporative Mitglieder (Gruppen, Vereine, Unternehmen)also 57% Männer, 40 % Frauen und 3 % Gruppen usw.

3. respekt! und andere Produkte

Im Juni 2014 erschien eine neue Ausgabe unserer Zeitschrift respekt! in einer Auflage von 12.000 Exemplaren. Die Redaktion besorgten Renate Rampf, Günter Dworek, Eva Henkel und Markus Ulrich, Franka Braun liefert das ansprechende Design und Layout. Zudem produzierte der LSVD zahlreiche Give aways wie Lollies, Fächer oder Kulis zum CSD, Plakate und Banner etwa zum Bundeskongress der Schwusos, für den Verbandstag und unsere Demonstration zum Adoptionsrecht vor dem Kanzleramt. Im Projekt Regenbogenfamilien erschien die Neuauflage des Beratungsführers (s.u.). Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung produzierte eine Neuauflage der Weltkarte sowie Aufkleber und T-Shirts des Gay Folks Movement.

Der LSVD ist auch in den social media aktiv. Die Seite des LSVD-Bundesverbandes konnte die Facebook Fans auf über 5.000 steigern. Das ist mehr als eine Verdopplung zum letzten Jahr. Mit dabei sind auch die Hirschfeld-Eddy-Stiftung und LSVD fresh, wir tauschen uns aus mit den vielen facebook-Seiten der Landesverbände und LSVD-Projekte. Auch auf Twitter stieg die Zahl unserer Follower stark an. Die beiden Netzwerke werden täglich mit aktuellen Meldungen vom LSVD-Hauptstadtbüro gespeist.

Große Zugriffszahlen verzeichnet auch der LSVD-bLOG. Auf http://www.lsvd-blog.de/ gibt es etwa alle drei Tage einen neuen Bericht über Aktionen des LSVD auf Bundes- wie Landesebene, Hintergrundberichte und Interviews zu Themen wie Ehe, Adoption, Personenstandsrecht und Intersexualität, Videofilm zu Transgender, Rehabilitierung und vieles mehr. Außerdem dokumentieren wir dort Positionsbestimmungen des LSVD und Statements unserer internationalen Partner. Das vom Redaktionsteam der Pressestelle betreute Online-Magazin hat durchschnittlich 4.000 Aufrufe im Monat.

Die Homepage www.lsvd.de und die weiteren Webseiten des LSVD, etwa die des Projektes Regenbogenfamilien, der Hirschfeld-Eddy-Stiftung oder der Mission Aufklärung sind weiterhin eine umfassende Informationsquelle, die täglich von vielen Menschen genutzt werden.

Die Inhalte unserer Verbandshomepage, insbesondere die Presseschau, werden täglich aktualisiert. Auch alle rechtlichen Informationen, das Lebenspartnerschaftsrecht und andere Rechtsbereiche betreffend, werden ständig aktualisiert. Die Statistik der eindeutigen Besucher der vielen Webseiten des LSVD und seiner Untergruppierungen zeigt hohe Besucherzahlen auf (ca. 25.000 eindeutige Besucher pro Monat allein auf der LSVD-Seite).

4. Beratungsarbeit

Der Beratungsbedarf zum Lebenspartnerschaftsrecht ist weiterhin sehr hoch. Fast alle Rechtsgebiete sind betroffen. Noch immer erreichen uns täglich zahlreiche Anfragen von Ratsuchenden, die sämtlich prompt und kompetent von Manfred Bruns und z. T. auch von der Geschäftsstelle beantwortet werden. Manfred Bruns begleitet als „Beistand“ auch weiterhin mehrere hundert Verfahren von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, die sich gegen ihre Benachteiligungen wehren. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben wir auf unserer Webseite eine vollständige Dokumentation der Rechtsprechung eingerichtet, die ständig aktualisiert wird. Beratungsarbeit findet auch im Projekt Regenbogenfamilien für interessierte Lesben und Schwule sowie Fachpersonal der Familienverbände statt.

5. Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Hauptstadtbüro gab es im vergangenen Herbst umfangreiche Veränderungen beim Personal: Unsere langjährige Pressesprecherin Renate Rampf hat ihre hauptamtliche Tätigkeit beim LSVD zum 1. November 2014 beendet und übernahm eine neue Aufgabe an der Universität in Kiel. Bei einer öffentlichen Verabschiedung im neuen Hauptstadtbüro würdigte der Bundesvorstand die großen Verdienste von Renate Rampf. Markus Ulrich, bis Oktober 2014 als Assistent für Pressearbeit und Koordinator zur Unterstützung der LSVD-Landesverbände tätig, wurde neuer LSVD-Pressesprecher und Leiter des Hauptstadtbüros. Weiterhin arbeitet in der Pressestelle Franka Braun mit einer halben Stelle Öffentlichkeitsarbeit. Neuer Koordinator zur Unterstützung der LSVD-Landesverbände ist seit 1. Januar 2015 René Mertens, Sarah Kohrt ist seit 1. April 2015 als Projektleiterin der Plattform LSBTI-Menschenrechte (Hirschfeld-Eddy-Stiftung) mit einer halben Stelle beschäftigt. Auch in der Bundesgeschäftsstelle gab es Personalwechsel: Ilka Borchardt, Leiterin des vom BMFSFJ geförderten LSVD-Projekt „Homosexualität und Familien. Eine Herausforderung für familienbezogenes Fachpersonal“, und Heiko Reinhold, stellvertretender Projektleiter, schieden aus, nachdem das Projekt Ende Juni 2014 regulär ausgelaufen ist. Sue Winter schied im Februar 2015 als Bürokraft mit einer halben Stelle aus. Als neue Bürokraft konnte Juliane Steinbrecher gewonnen werden, die zunächst im Rahmen eines Minijobs tätig wurde und ab 1. Mai mit einer halben Stelle in der LSVD-Bundesgeschäftsstelle beschäftigt sein wird. Sandra Ramolla wirkt weiterhin als Finanzreferentin für den LSVD und die Hirschfeld-Eddy-Stiftung, Elke Jansen leitet das Projekt „Regenbogenfamilien“, und Klaus Jetz ist Geschäftsführer des LSVD-Bundesverbandes und seiner Hirschfeld-Eddy-Stiftung.

6. Umzug des Hauptstadtbüros

Nachdem im letzten Frühjahr bereits die LSVD-Bundesgeschäftsstelle umgezogen war, folgte im Herbst auch das Hauptstadtbüro: Nach fünf Jahren in der Chausseestr. 29 fanden wir schöne Räumlichkeiten in der Almstadtstr. 7 nahe am Alexanderplatz. Der Umzug ging ohne größere Komplikationen über die Bühne. Besonders Helmut Metzner engagierte sich bei der Bürosuche, den Verhandlungen und der Umzugsorganisation. Auch fand er Sponsoren für die Einrichtung der neuen Büroräume.

7. Projektarbeit

In der Trägerschaft des Familien- und Sozialvereins des LSVD werden Projekte im Bereich der Familienarbeit durchgeführt.

7.1. LSVD-Projekt Regenbogenfamilien

Das LSVD Projekt „Regenbogenfamilien“ setzt sich seit 2002 bundesweit für die Verbesserung der persönlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Situation von Regenbogenfamilien ein. Die Bandbreite der projektinternen Angebote reicht von einem bundesweiten Beratungsangebot für Regenbogenfamilien und Fachleute, über Veröffentlichungen und Pressearbeit bis hin zu Vorträgen und (Fach-)Veran­staltungen (www.family.lsvd.de).

Beratungsarbeit

In den vergangenen zwölf Monaten wurden unverändert in diesem Rahmen ca. 100 persönliche oder telefonische Beratungsgespräche geführt und ca. 500 Emailanfragen (family@lsvd.de) beantwortet, jede zehnte Anfrage kam von Fachleuten, wie z.B. Mitarbeiter/innen von Familienberatungsstellen, Jugendämtern, Lehrer/innen, Politiker/innen und Medienvertreter/innen. Mit der Unterstützung von Manfred Bruns wurden auch 2014 in verschiedenen strittigen Fällen lesbische Mütter bei Stiefkindadoptionen und in Fragen des Sorgerechts unterstützt.

Internetauftritt, Veröffentlichungen, Vorträge und Veranstaltungen

Seit 2006 stellt sich das Projekt (www.family.lsvd.de) im Internet umfangreich dar. Hier können alle Informationen rund um die Themen Familienplanungen, Familienalltag und rechtliche Situation von Regenbogenfamilien abgerufen werden. Die Seite wurde auch 2014 aktualisiert. Das Ilse-Forum, das 2007 eingerichtet wurde, hatte in den vergangenen Jahren einen stetigen Zuwachs an Mitgliedern (März 2015: 4.170 Mitglieder). 2014 wurde das Forum vollständig aktualisiert und technisch auf den neusten Stand gebracht.

Wie schon in den Vorjahren gab es auch 2014/2015 Veröffentlichungen, Vorträge und Veranstaltungen im Rahmen des Projektes. Vorträge über Regenbogenfamilien wurden bundesweit durchgeführt, z. B. für LSVD-Landesverbände, für schwul-lesbische Organisationen oder kommunale Gremien ebenso wie für Fachpublikum. So wurde auch 2014 wieder Fachleute in der Ausbildung und Fortbildung von Psycholog_innen und Familienberater_innen durch Vorträge und Workshops über die Herausforderungen und Potentiale dieser neuen Familienform informiert und sensibilisiert, so z. B. im Rahmen von Veranstaltungen bei einer Evangelischen Familienberatungsstellen in Rheinland-Pfalz, der Universitäten in Bonn und Oldenburg.

2014 hatten wir erstmals nicht nur Regenbogenfamilien aus Deutschland sondern aus ganz Europa zu Gast. Vom 01. bis 04. Mai 2014 lud der LSVD zur Europäischen Konferenz für Regenbogenfamilien gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (Forum Politik und Gesellschaft) und dem Network of European LGBT Families Associations (NELFA) nach Köln ein. Die Konferenz stand unter der Schirmherrschaft unserer Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und wurde dankenswerterweise vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt. Für den Bundesvorstand wurde die Konferenz begrüßt und begleitet von Eva Henkel. Unter dem Motto “Different Families – Same Schools” folgten gut 200 lesbische Mütter, schwule Väter und Fachleute und 100 Kinder und Jugendliche aus 17 Europäischen Ländern, Kanada und Südamerika unserer Einladung. Die zweisprachige Konferenz beleuchtete ein breites Spektrum von aktuellen Fragestellungen und Brennpunkten von Regenbogenfamilien in Europa: Sie reichten vom Schwerpunkt Regenbogenfamilie und Schule über die individuelle Ausgestaltung der Elternrollen, die Pflege der Paarbeziehungen und die Stärkung der Kinder bis hin zu den Herausforderungen in Trans*familien und dem Spannungsfeld von Homosexualität und Kirchen. Neben dem fachlichen Austausch lag es uns am Herzen großzügig Raum zu schaffen, damit die lesbischen Mütter, schwulen Väter und ihre Kinder aus Europa sich kennenlernen und Kontakte aufbauen konnten. Hierzu dienten vielfältige Familienaktivitäten und ein Fest im Kölner Odysseum anlässlich des Internationalen Regenbogenfamilientags (IFED). Der IFED setzt alljährlich am ersten Sonntag im Mai weltweit ein Zeichen der Solidarität für alle Familien: „Zusammen sind wir stark!“ Ein emotionales Highlight war sicher – neben dem Fest – ein Panel mit fünf Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen aus Regenbogenfamilien, die aus ihrem Leben berichteten und den Familien ein paar gute Empfehlungen mit auf den Weg gaben. Für Nachhaltigkeit sorgte eine ausführliche Berichterstattung (siehe LSVD Blog, Tag NELFA), eine umfangreiche Textdokumentation und eine kurze filmische Dokumentation von Philipp Stendebach und Lisa Müller.

Politische Beratungsarbeit

Die politische Arbeit des Projektes stand auch 2014 im Zeichen der Unterstützung bei der Umsetzung bundeslandbezogener Aktionspläne für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. In NRW fand dies vorrangig durch Mitarbeit in der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Regenbogenfamilien“ statt und wurde ergänzt durch Gespräche mit den zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter in NRW. Darüber hinaus haben wir im Dienste der Synergie in NRW eine Landesarbeitsgruppe Regenbogenfamilien gegründet, in der sich alle, die sich als und für Regenbogenfamilien in NRW engagieren, vernetzen und austauschen können.

… schöne Aussichten

Mit der Friedrich-Ebert-Stiftung NRW gemeinsam veranstalten wir am 16./17. Mai 2015 in Köln erstmals einem Empowerment-Workshop für Regenbogenfamilien-Engagierte. Frauen und Männer, die sich mit, für und als Regenbogenfamilie/n engagieren, sind herzlich eingeladen, sich in Vorträgen und Arbeitsgruppen zu informieren, auszutauschen und zu vernetzen. Am ersten Oktoberwochenende 2015 laden wir in Berlin zum 12. LSVD Familienseminar ein zum sechsten Mal in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (Forum Politik und Gesellschaft).

7.2. Homosexualität und Familien

Das vom BMFSFJ geförderte Projekt startete im Sommer 2011 und endete regulär im Juni 2014. Es richtete sich an die klassischen Strukturen der Familienberatung und Familienbildung und sensibilisiert für das Thema Homosexualität und Familie. Die drei inhaltlichen Schwerpunkte sind spätes Coming out, Großelternschaft in Regenbogenfamilien und Homosexualität in Migrationsfamilien. Arbeitsschwerpunkte im 1. Halbjahr 2014 waren neben Beratungen und Fortbildungen für Fachpersonal die Durchführung eines Fachtages in Berlin sowie die Erstellung des Handbuchs für Fachpersonal, das neben Fachwissen und Informationen aus der Forschung auch Übungen zur Selbstreflexion der Leserinnen und Leser und zum direkten Einsatz in den eigenen Praxis-Teams enthält.

8. LSVD-Webmaster und Datenschutzbeauftragter

Benjamin Rottmann betreut ehrenamtlich unseren Webauftritt. Weiterhin erstellt er regelmäßige Berichte zum Datenschutz im Verband und in den Geschäftsstellen.

Auch ist Benjamin ehrenamtlicher Koordinator für die technische Infrastruktur der beiden Geschäftsstellen. Vorstand und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Benjamin sehr dankbar für die hervorragende Arbeit.

9. Bund-Länder-Treffen 2014

Das Bund-Länder-Treffen 2014 des LSVD fand am 01./02.11.2014 in Saarbrücken statt. Fast alle Landesverbände waren vertreten, zum Teil wurden von ihnen ausführliche schriftliche Berichte vorgelegt. Themen des BLT 2014 waren Erfolge und Herausforderungen 2013/2014, die Öffentlichkeitsarbeit des LSVD in vier Arbeitsgruppen, Fundraising und Schwerpunkte der LSVD-Arbeit in 2015 sowie die Projekte der Hirschfeld-Eddy-Stiftung. Seitens des Bundesvorstandes nahmen teil Martin Pfarr, Hasso Müller-Kittnau, Axel Hochrein, Günter Dworek, Manfred Bruns und Uta Schwenke.

10. LSVD-Aktionsfonds

Aus dem Topf des LSVD-Aktionsfonds wurden im Berichtszeitraum Projekte und Anschaffungen der LSVD-Landesverbände Niedersachsen, Saarland und Hamburg sowie des LSVD Köln mit einem Gesamtvolumen von bislang 3.250 Euro (7.000 Euro in 2014) unterstützt. Besonders hervorzuheben waren das Videoprojekt "Anti-Flashback" des LSVD Köln, das „Date mit dem Bischof“ des LSVD Saar sowie die Kampagne „Gesicht des LSVD“ des LSVD Niedersachsen-Bremen. Martin Pfarr ist auch weiterhin Vertreter des LSVD-Bundesvorstandes im Vergabegremium des LSVD-Aktionsfonds.

11. CSD-Veranstaltungen 2014

Der LSVD hat auch im vergangenen Jahr an mehreren CSDs und Straßenfesten zwischen Hamburg und München, Köln und Berlin teilgenommen. In Magdeburg und Chemnitz sind die LSVD-Landesverbände Veranstalter, in Saarbrücken organisiert das Team des LSVD Saar, auch Bundes- und Landesvorstandsmitglied Hasso Müller-Kittnau seit vielen Jahren den CSD. Der LSVD Mecklenburg-Vorpommern Gaymeinsam organisiert mit seinen Mitgliedsvereinen die CSDs in Mecklenburg-Vorpommern. Beim Kölner CSD und dem Berliner Straßenfest waren der LSVD und die Hirschfeld-Eddy-Stiftung mit Infoständen vertreten. Dort engagierten sich mehrere Bundesvorstandsmitglieder, etwa Axel Hochrein, Eva Henkel, Martin Pfarr, Günter Dworek, Helmut Metzner und Tobias Zimmermann.

12. LSVD-Zukunftsforum

Am 17. März fand auf Initiative von Helmut Metzner im Hauptstadtbüro erstmals ein Zukunftsforum statt. 15 Personen waren gekommen, Mitglieder und Nichtmitglieder, diskutiert wurden Community relevante Themen wie Homophobie, Diskriminierung, Sichtbarkeit, Bildung, Allianzenbildung oder Angst vor Backlash. Es wird ein Follow up stattfinden, wobei der eingeladene Kreis erweitert werden kann, zudem kann das Angebot in anderen Städten wiederholt werden.

13. Fundraising

Im Auftrag des Bundesvorstandes erarbeitete Danilo Höpfner zu Jahresbeginn ein Fundraising-Konzept für den LSVD. Mehrere Themen wurden identifiziert, die umgesetzt wurden bzw. noch umgesetzt werden sollen etwa im Bereich Newsletter und Dialogmarketing, Bußgeld-Spenden, Freianzeigen etc. Längerfristig hoffen wir, weitere tools umsetzen zu können, um das Spendenaufkommen zu erhöhen.

14. BürgerInnen-Dialog „Gut leben in Deutschland“

Was Lebensqualität in Deutschland ausmache, danach fragte die Bundesregierung Ende letzten Jahres bei einer Informationsveranstaltung zu einem geplanten Bürgerdialog in 2015. Der LSVD nahm an der Informationsveranstaltung teil. In Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sollen Veranstaltungen zur Leitfrage „Gutes Leben ist für mich, wenn ...“ stattfinden. Für 100 Veranstaltungen stellt das Kanzleramt Protokoll und Moderation. Der LSVD hatte Interesse für vier Veranstaltungen angemeldet, alle vier wurden akzeptiert. Die Workshops finden im Mai und September in Berlin, Köln, Saarbrücken und Düsseldorf statt. Am 13. April fand eine Auftaktveranstaltung im Gasometer in Berlin mit der Kanzlerin und dem Wirtschaftsminister statt, an der Henny Engel, Helmut Metzner und Markus Ulrich für den LSVD teilnahmen.

15. Politische Arbeit

Termin Bundesminister Maas

Am 24.09.2014 fand ein Gespräch mit Bundesjustizminister Maas statt, an dem Manfred Bruns, Uta Schwenke und Axel Hochrein teilnahmen. Themen waren die Öffnung der Ehe und die gemeinschaftliche Adoption und was die Vorenthaltung für Lesben und Schwule bedeutet, die Diskriminierung von ausländischen Ehepartnern, die nach Deutschland kommen, die Rehabilitierung der nach 1945 verfolgten Homosexuellen, der Ausbau der Antidiskriminierungspolitik auf deutscher und europäischer Ebene, Artikel 3 GG und die Aufnahme der sexuellen Identität sowie der Entwurf des BMJV zu Hasskriminalität. Das Gespräch fand in einer sehr offenen Atmosphäre statt, blieb aber leider ohne Ergebnis.

Hasskriminalität

Im März 2015 fand im Bundestag die Debatte über den Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität aus dem BMJV statt. Ende August 2014 hatte das Bundeskabinett dem von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Gesetzentwurf zugestimmt. Der Entwurf sah vor, das Strafgesetzbuch zu ändern und auf die Tatmotive Bezug zu nehmen. Von Anfang an aber waren Homophobie und Transphobie außen vorgelassen worden. Während „rassistische“ und „fremdenfeindliche“ Motive genannt wurden, wurden alle anderen Formen der Hasskriminalität unkonkret unter der Sammelrubrik „sonstige menschenverachtende“ Ziele zusammengefasst. Wir werden weiter daran arbeiten (müssen), dass das Gesetz entsprechend geändert wird.

Gewalt gegen Lesben, Schwule und Transgender gehört immer noch zum Alltag, das bestätigen Überfalltelefone, Polizeistatistik und Medienberichte. Verschweigen bringt nichts, sondern verstärkt die Abwertung. Hass und Gewalt gegen Homosexuelle und Transgender müssen benannt werden. Es ist ein Ausdruck von Missachtung, wenn ein Gesetz gegen Hasskriminalität diese Formen von Gewalt in der Floskel „sonstige menschenverachtende“ Beweggründe versteckt. Alle Erfahrung zeigt: Wenn homophobe und transphobe Hasskriminalität nicht ausdrücklich mitbenannt ist, wird diesen Beweggründen in der Praxis von Polizei und Justiz zu wenig nachgegangen.

Der LSVD kritisierte zudem die reine Fokussierung auf Strafrecht und Strafzumessung: Eine offene Gesellschaft muss andere Mittel finden als nur nachträgliche Strafverfolgung. Hasskriminalität muss verhindert werden – Prävention ist das Schlüsselwort gegen Hass und Gewalt. Der LSVD forderte die Bundesregierung auf, Maßnahmen der Aufklärung und gegen Ausgrenzung von Homosexuellen und Transgender zu entwickeln und endlich einen Aktionsplan für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt anzugehen.

Flüchtlinge und Asyl

Im Dezember organisierte der LSVD zusammen mit der US-amerikanischen Flüchtlingsorganisation HIAS und Quarteera eine Abendveranstaltung zum Thema Asyl und Flüchtlinge. Thematisiert wurde insbesondere der Familiennachzug bei Flüchtlingen und Asylbewerbern. Einem Familiennachzug werden große Hürden in den Weg gelegt: Die Betroffenen brauchen ein Sprachzeugnis und müssen viele Papiere beibringen. Das Betreuungspersonal ist oft nicht ausreichend sensibilisiert. Zudem gibt es Probleme mit den Unterkünften und Übersetzern. Die Asylverfahren sind oft zweifelhaft, Bewerber müssen von Beginn an klare Aussagen machen. Auch die Drittstaatenregelung ist problematisch. Schikanen, die LSBTI in Russland erleiden, dienen nicht immer als Asylgrund in Deutschland. Interessenten und Aktivistinnen, die an der Veranstaltung teilnahmen, gründeten spontan eine offene Arbeitsgruppe zu Fragen rund um das Thema Flüchtlinge und LSBTI. Der LSVD wird die Gruppe koordinieren und zu Folgeveranstaltungen einladen.

Der LSVD hatte auch ein Gespräch von HIAS und Quarteera mit Parlamentariern initiiert, das am gleichen Tag im Bundestag stattfand. Hier ging es darum, für die angesprochenen Fragen zu sensibilisieren und zu eruieren, wie die Abgeordneten zur Frage von LSBTI-Kontingentflüchtlingen stehen.

LSVD begrüßt EuGH-Urteile

Anfang Dezember verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine für die deutsche Asylpraxis wichtige Entscheidung: Homosexuelle Asylsuchende wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Verwaltungsgerichten als unglaubwürdig abgelehnt, wenn sie sich nicht sofort bei der ersten Befragung als homosexuell outen. Vielen lesbischen und schwulen Flüchtlingen ist es aber wenige Tage nach ihrer Ankunft in Deutschland (noch) nicht möglich, offen über ihre sexuelle Identität und entsprechende Verfolgung zu berichten. Ein Outing vor fremden Mitarbeitenden in Behörden stellt für diese Menschen eine immense Barriere dar. Wenn sie aber den eigentlichen Fluchtgrund erst später vorbringen, wird das nicht selten als „gesteigertes Vorbringen“ abgetan, d. h. den Flüchtlingen wird vorgehalten, sie hätten diese Gründe bereits in der ersten Anhörung mitteilen können (und müssen); der neue Vortrag sei unglaubhaft.

Dieser Praxis schob der EuGH einen Riegel vor. Er hat klargestellt, dass die Asylbehörden die Aussagen von homosexuellen Asylsuchenden nicht allein deshalb als unglaubwürdig werten dürfen, weil sie ihre sexuelle Ausrichtung nicht sofort als Verfolgungsgrund geltend gemacht haben. Außerdem hat der EuGH Befragungen, die die Intimsphäre der Asylbewerber verletzen, verboten. Der LSVD begrüßte das Urteil. Damit wird endlich eine missbräuchliche Praxis der deutschen Asylbehörden und Verwaltungsgerichte beendet, der bisher immer wieder vergeblich gerügt worden ist.

Status des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Zum Jahresbeginn wurde bekannt, dass es Probleme gab mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung „Das Deutsche Institut für Menschenrechte soll eine stabile Grundlage auf der Grundlage der ‚Pariser Prinzipien‘ erhalten“. Der Gesetzentwurf von CDU/CSU griff in Struktur und Aufgaben des Instituts als der nationalen Menschenrechtsinstitution Deutschlands ein, was den Verlust der Unabhängigkeit des Instituts und den Verlust des A-Status und so auch Partizipationsrechte etwa bei internationalen Staatenkonferenzen zur Folge gehabt hätte. Der exzellente Ruf, den sich das Institut in den Jahren seines Bestehens international und national erarbeitet hat, wäre schwer beschädigt worden. Dass das Institut Menschenrechtsverletzungen nicht nur anderswo, sondern auch in Deutschland beobachtet und benennt, ist nicht nur eine Frage der Glaubwürdigkeit. Gerade für LSBTI ist es von höchster Bedeutung, dass dies erforscht und bewertet wird. Der LSVD und zahlreiche Organisationen der Zivilgesellschaft drängten deshalb zahlreiche Bundestagsabgeordnete, sich für den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums einzusetzen. Der A-Status scheint zunächst nach diesen massiven Protesten gesichert. Henny Engels beobachtet für den LSVD weiterhin das parlamentarische Verfahren.

Erfolgreiche LSVD-Kampagne gegen Ausgrenzung im ZDF-Fernsehrat

Erstmals in der Geschichte des ZDF werden LSBTI im Fernsehrat Sitz und Stimme bekommen. Das ist ein großer gesellschaftspolitischer Erfolg, ein wichtiges Signal für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Im März wies der LSVD mit zahlreichen Aktionen auf den Missstand im ZDF-Fernsehrat hin. Mit der anhaltenden Ausgrenzung von LSBTI aus dem Fernsehrat wäre Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität weiter fortgeschrieben worden. Die Entsendung der LSBTI-Vertretung über das Land Thüringen ist ein erster und wichtiger Schritt, um endlich auch in diesem wichtigen Gremium gesellschaftliche Realitäten abzubilden und ein Zeichen für Vielfalt in unserer Gesellschaft zu setzen. Die neue Landesregierung von Thüringen unter Ministerpräsident Bodo Ramelow hatte in letzter Minute dafür gesorgt hat, dass dieser gesellschaftliche Durchbruch 54 Jahre nach der Unterzeichnung des ersten ZDF-Staatsvertrages gelungen ist. Der LSVD dankte auch anderen Bundesländern, wie Bremen und Schleswig-Holstein, sowie zahlreichen Landtagsfraktionen, die sich ebenfalls für eine LSBTI-Vertretung stark gemacht haben.

Es ist zudem in Aussicht gestellt, dass in vier Jahren evaluiert wird, wie die Abbildung von Pluralität im Fernsehrat optimiert werden kann. Dabei sollte auch das jetzige Zweiklassenrecht aufgebrochen werden, wonach einige gesellschaftliche Gruppen eine ausdrücklich festgeschriebene Vertretung haben, andere eine Nominierung über einzelne Länder benötigen. Der LSVD wird sich weiter dafür einsetzen, dass es in allen Rundfunkgremien endlich auch eine gleichberechtigte und ausgewogene Interessenvertretung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen gibt. Die Förderung der Akzeptanz von LSBTI ist elementar für eine demokratische und offene Gesellschaft, die selbstbestimmte Lebensentwürfe schützt und ermöglicht.

Lebenspartnerschaftsrecht

In den vergangenen zwölf Monaten haben wir viel Arbeit und Energie darauf verwendet, dem Ziel der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften näher zu kommen. Zudem standen die Themen der weiteren rechtlichen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Mittelpunkt unserer politischen Arbeit. Auch leistet der LSVD Aufklärungs- und Beratungsarbeit zum Thema, etwa auf seiner Homepage, per E-Mail, telefonisch oder in seiner Mitgliederzeitschrift respekt!

Ebenso enttäuschend wie das Gesetz zur Hasskriminalität war auch der der Referentenentwurf des BMJV zur Bereinigung des LPartG, in dem wiederum die Hälfte aller zu bereinigenden Aspekte und Ungleichbehandlungen nicht enthalten ist. Die Öffnung der Ehe oder die Aufnahme einer Generalklausel wurde im Gesetzentwurf als mögliche Alternative erst gar nicht erwähnt. Manfred Bruns hat für den LSVD eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf formuliert, der auf unserer Webseite im Bereich „Recht“ unter „Reformvorhaben“ aufgerufen werden kann.

Keine Sonderrechte, sondern Gleichstellung

Im vergangenen Februar beschloss Finnland die Öffnung der Ehe. Der LSVD gratulierte Finnland zu seinem Votum für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt. Während in Deutschland die Union mit Bauchgefühlen Diskriminierung legitimiert und es der SPD an Durchsetzungsvermögen fehlt, entschied Finnland, Lesben und Schwule nicht weiter als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse zu behandeln. Deutschland fiel damit bei der Gleichberechtigung gegenüber anderen westlichen Ländern noch weiter zurück. Gerade angesichts der neuen homophoben Mobilisierung ist es bestürzend, dass in der Bundespolitik Stagnation bei der Gleichstellung stattfindet. Denn die demokratische Antwort auf die homophobe Mobilisierung muss heißen: Öffnung der Ehe. Der finnische Ministerpräsident Alexander Stubb betonte zu Recht, dass die Eheöffnung eine Menschenrechtsfrage ist. Die Zeit ist längst reif für die Öffnung der Ehe. Denn nur so wird zum Ausdruck gebracht: Für lesbische Bürgerinnen und schwule Bürger darf real wie symbolisch kein minderes Recht gelten. Die Abstimmung im finnischen Parlament war vom Fraktionszwang freigegeben. Wir forderten die SPD auf, darauf hinzuwirken, dass auch in Deutschland die Abstimmung über die Eheöffnung frei gegeben wird. Eine Mehrheit im Parlament ist da. Auch in Luxemburg wurde 2014 die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare mit großer Zustimmung des Parlamentes beschlossen, das Gesetz trat 2015 in Kraft.

Als der Bundestag im November 2014 über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen debattierte, mit dem die bestehende Ungleichbehandlung von Eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beendet werden sollte, kritisierte der LSVD die Verschleppungspraxis der Regierungsparteien.

Mit ihrer Ablehnung des gemeinschaftlichen Adoptionsrechts diffamierten die Rednerinnen und Redner der CDU/CSU im Bundestag erneut gleichgeschlechtliche Eltern als Gefahr für das Kindeswohl. Argumente konnten sie auch auf mehrfache Anfrage von Oppositionsabgeordneten nicht nennen. Die Haltung der CDU/CSU ist massiv unverantwortlich und diskriminierend. Sie leitet damit Wasser auf die Mühlen der aktuellen homophoben Mobilisierung in der Gesellschaft. Ein Bündnis aus christlich-fundamentalistischen, evangelikalen und rechtspopulistischen Gruppen und Initiativen versucht in Deutschland einen gesellschaftlichen Rollback durchzusetzen und insbesondere gleichgeschlechtliche Familien auszugrenzen und an den Rand zu drängen. Diese neue Bewegung ist eine ernste Gefahr für unsere offene Gesellschaft.

Folglich forderte der LSVD die Regierungsparteien auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und all jene in die Schranken weisen, die gegen die Gleichwertigkeit und für die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender eintreten.

Adoptionsrecht

Der Bundesrat drängte im April letzten Jahres in seinen Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung auf Nachbesserungen und forderte die Zulassung der gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner. Zudem forderte er, dass Lebenspartner, die bei der römisch-katholischen-Kirche beschäftigt sind, durch die Übermittlung ihrer Meldedaten nicht Gefahr laufen, entlassen zu werden.

Der LSVD verlangte von der SPD, hier deutliches Profil zu zeigen. Sie dürfe sich nicht die Deutungshoheit der Union über die im Koalitionsvertrag vereinbarte Beendigung der Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aufzwingen lassen Beim Bundesmeldegesetz haben wir wenigstens die Aufnahme des Zusatzes durchsetzen können, dass die Kirchen die ihnen übermittelten Daten nicht zu „arbeitsrechtlichen Zwecken“ verwenden dürfen. Gleichwohl raten wir allen Lebenspartnern, die bei Einrichtungen der Römisch-katholischen Kirche beschäftigt sind, weiterhin dringend, beim Meldeamt eine Auskunftssperre eintragen zu lassen. Diese Sperre ist solange notwendig, bis die römisch-katholische Kirche nicht mehr versucht, ihre Moralvorstellungen unserer pluralistischen Gesellschaft aufzuzwingen, und deshalb Menschen entlässt, die in einem vom Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht gebilligten familienrechtlichen Rechtsinstitut leben. Der LSVD forderte die römisch-katholische Kirche auf, mit der pluralistischen Gesellschaft ihren Frieden zu machen. Sie darf ihre theologische Überzeugung nicht weiter über unsere demokratische Gesetzgebung stellen.

Protestaktion vor dem Kanzleramt

Im Mai 2014 kritisierte der LSVD das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption als halbherzig und unzureichend. Der Bundestag hatte das von der Bundesregierung vorgelegte Minimalgesetz zur Adoption verabschiedet und damit lediglich das nachvollzogen, was das Bundesverfassungsgericht im Februar 2014 bereits mit sofortiger Wirkung beschlossen hatte: Die Zulässigkeit der Sukzessivadoption für Eingetragene Lebenspartnerschaften. Dem Geist der Entscheidung des Verfassungsgerichtes entsprach das aber nicht. Karlsruhe hatte klargestellt: „Unterschiede zwischen Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht.“ Darüber setzte sich die Regierung Merkel frech hinweg. Dagegen hatte der LSVD am 22. Mai 2014 mit der Aktion „Grundgesetz statt Bauchgefühl“ vor dem Bundeskanzleramt demonstriert. Mit der Protestaktion, bei der Helmut Metzner für den LSVD sprach, demonstrierten zahlreiche Lesben und Schwule und ihre Kinder gegen die Fortschreibung der Diskriminierung im Adoptionsrecht. Wer gleichgeschlechtlichen Paaren pauschal das gemeinschaftliche Adoptionsrecht verweigert, schürt in gefährlicher Weise homophobe Vorurteile. Dieses Fortschreiben von Diskriminierung würdigt auch bestehende Regenbogenfamilien herab, die Eltern wie die Kinder. Hier wird ideologische Politik zulasten des Kindeswohls gemacht.

Kanzlerin Merkel hatte im Wahlkampf bekundet, dass sie sich persönlich damit „schwertue“, wenn lesbische und schwule Paare Kinder adoptieren. Ein Argument konnte sie nicht nennen. Maßstab für verantwortliche Politik muss aber das Grundgesetz sein, nicht ein persönliches Bauchgefühl. Gesetze dürfen nicht auf Vorurteilen fußen. Wir forderten mit der Protestaktion die Bundestagsabgeordneten auf, Verantwortung für die Verfassung und den Schutz gleichgeschlechtlicher Familien zu übernehmen und für ein Ende der Diskriminierung im Adoptionsrecht zu stimmen.

Österreich

Im Januar 2015 veröffentlichte der österreichische Verfassungsgerichtshof sein Urteil zum Verbot der gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner und führte aus, dass dieses gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Da das österreichische Recht die Stiefkindadoption durch Lebenspartner zulasse, sei es „inkohärent“, gleichzeitig die gemeinschaftliche Adoption zu verbieten. Das Verbot könne auch nicht mit dem Schutz der Ehe oder der traditionellen Familie gerechtfertigt werden, da die gemeinschaftliche Annahme eines Kindes durch Lebenspartner die Ehe nicht gefährden könne.

Der LSVD begrüßte das Urteil. Die deutsche Bundesregierung sollte das österreichische Urteil zum Anlass nehmen, das hier geltende Verbot der gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner nun endlich ebenfalls zu beseitigen. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, dass „rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen“, beseitigt werden. Dazu gehört auch die Ungleichbehandlung beim gemeinsamen Adoptionsrecht. Die SPD sollte auf die Einhaltung des Koalitionsvertrags drängen und die versprochenen 100% Gleichstellung so konsequent umzusetzen, wie sie das bei anderen Wahlversprechen getan hat. Die ganz einfache Lösung dafür: Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Damit wäre die Ungleichbehandlung von homo- und heterosexuellen Paaren endlich vom Tisch.

Kündigungspraxis der römisch-katholischen Kirche

Im November 2014 wurde eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kündigungspraxis der Katholischen Kirche bekannt. Das Bundesverfassungsgericht hatte sein fast 30 Jahre altes Urteil bestätigt, wonach die Katholische Kirche allen Beschäftigten kündigen darf, die nach katholischer Auffassung „sündigen“. Wir kritisierten diese Entscheidung, angesichts der Vielfalt der Lebensweisen, die sich in Deutschland entwickelt hat bzw. immer mehr sichtbar wird. Viele Menschen werden damit in Geiselhaft der katholischen Morallehre genommen, denn kirchliche Träger haben vielerorts praktisch ein Monopol bei Einrichtungen im Sozial-, Gesundheits- und Erziehungswesen. Die Katholische Kirche hat ihre soziale Tätigkeit so ausgedehnt, dass rund 40 Prozent aller Arbeitsstellen in diesen Bereichen bei katholischen Trägern angesiedelt sind. Diese Tätigkeit finanziert die Katholische Kirche nicht mit den Kirchensteuern, sondern mit staatlichen Zuschüssen und den Beiträgen der BenutzerInnen. Sie nimmt mit ihren Einrichtungen am Wirtschaftsleben teil und hat sie zu "Sozialkonzernen" zusammengefasst, die mit den "Sozialkonzernen" anderer Träger hart konkurrieren. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung, dass nur die Katholische Kirche bestimmen kann, welche Grundsätze sie bei Kündigungen anlegt. Viele Beschäftigte sind deshalb dauerhaft von Kündigungen bedroht. Für Lesben und Schwule bedeutet das, dass sie sich wieder so tarnen und verstecken müssen wie in früheren Zeiten staatlicher Verfolgung. Das ist einer demokratischen Gesellschaft unwürdig. Der LSVD forderte den Gesetzgeber auf, die gesellschaftlichen Realitäten anzuerkennen und der unhaltbaren, weltfremden Kündigungspraxis der Katholischen Kirche einen Riegel vorzuschieben.

Gedenkfeier für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus: LSVD fordert Rehabilitierung der nach 1945 verfolgten Homosexuellen

Am 27. Januar 2015, dem 70. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz, luden LSVD und die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas zu einer Gedenkfeier am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin-Tiergarten ein. Günter Dworek hielt für den LSVD eine Gedenkrede. Über 200 Gäste nahmen an der Gedenkfeier teil, darunter Hinterbliebene von Opfern des Nationalsozialismus und zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundestages, des Berliner Abgeordnetenhauses und des Brandenburger Landtages. Der Berliner Staatssekretär für Kulturelle Angelegenheiten, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld sowie Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen, Parteien und Gewerkschaften aus Berlin und Brandenburg waren zugegen.

Die Nationalsozialisten hielten Homosexualität für eine „widernatürliche Veranlagung“, für eine den so genannten „Volkskörper“ schädigende „Seuche“, die „auszurotten“ sei. Schon kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wurde damit begonnen, die erste deutsche Homosexuellenbewegung vollständig zu zerschlagen: schwule und lesbische Lokale, Vereine, Verlage sowie Zeitschriften wurden verboten Im Herbst 1934 setzte die systematische Verfolgung homosexueller Männer ein. Über 100.000 Männer wurden polizeilich erfasst und rund 50.000 nach den Strafrechtsparagrafen 175 und 175a verurteilt. Etwa 10.000 schwule Männer wurden in Konzentrationslager verschleppt. Die Mehrheit überlebte diese Qualen nicht.

Die Verfolgung von Homosexuellen wurde auch nach 1945 in Deutschland ungebrochen fortgesetzt. In der Bundesrepublik wurde bis 1969 die nationalsozialistische Fassung der Paragrafen 175, 175a weiter angewandt und zerstörte das Leben unzähliger Menschen. Allein über 50.000 Männer wurden wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt. Sie kamen ins Gefängnis, sie verloren ihren Beruf – ihre gesamte bürgerliche Existenz wurde zerstört. Der Lesben- und Schwulenverband fordert die Bundesregierung auf, die Opfer der menschenrechtswidrigen Strafverfolgung endlich zu rehabilitieren und zu entschädigen. Diese Urteile aufzuheben und wenigstens die Würde dieser Menschen wiederherzustellen – das ist die Bundesrepublik ihnen schuldig.

16. Antihomophobiearbeit

Auch in den vergangenen Monaten hat der LSVD gegen homophobe Akteure und schwulen- und lesbenfeindliche Ausfälle protestiert.

Kongress „Respekt statt Ressentiment“

Das BMFSFJ unterstützt unseren Kongress „Respekt statt Ressentiment: Strategien gegen die neue Welle von Homo- und Transphobie“, die der LSVD zusammen mit der Amadeu Antonio Stiftung am 10. Juni in der Berliner Werkstatt der Kulturen durchführt. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren.

Für eine demokratische Gesellschaft sollte es selbstverständlich sein, Lesben, Schwule und trans- und intergeschlechtliche Menschen als gleichberechtigten Teil der Gesellschaft anzuerkennen. In jahrzehntelangen Kämpfen wurden Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen erreicht. Diese positive Grundstimmung erweist sich derzeit jedoch als brüchig. Antifeministische Strömungen und religiös fundamentalistische Bewegungen verbinden sich aktuell mit homo- und transphoben Meinungen, die zum Teil in der „Mitte der Gesellschaft“ vertreten werden. Hier entstehen Anschlüsse an die Rhetorik rechtspopulistischer und rechtsextremer Lager. Homo- und Transphobie gehen alle an. Notwendig sind breite gesellschaftliche Bündnisse gegen Rassismus, Antisemitismus, Homo- und Transphobie sowie jede weitere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung ist notwendig, um Diskriminierung gezielt zu bekämpfen.

Elephant Man

Im Februar wies der LSVD den Staatsschutz in Frankfurt/M., München und Leipzig auf geplante Konzerte des jamaikanischen Interpreten Elephant Man hin. In mehreren Songs ruft dieser dazu auf, schwule Männer mit einem Maschinengewehr zu töten. So etwa in den Songs „A Nuh Fi Wi Fault“, „We Nuh like Gay“ und „Log on“. Zudem hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn die CD „Log on“ von Elephant Man bereits im August 2008 wegen ihrer schwulenfeindlichen Mordaufrufe indiziert.

Uns scheint bei den oben genannten Titeln und Mordaufrufen der Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gem. § 111 StGB und der Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 StGB gegeben zu sein, sofern die besagten Songs zur Aufführung gebracht werden. Strafbar machen sich in diesem Fall auch die Veranstalter. Wir forderten die Polizeibehörden der jeweiligen Städte auf, dafür Sorge zu tragen, dass die genannten menschenverachtenden Lieder nicht zur Aufführung kommen und dass der Interpret auf der Bühne keine Aussagen macht, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Das Konzert in München wurde nach den Protesten des LSVD abgesagt.

Homophobe Eiferer

Vom 22. bis 24. Mai 2014 fand in Kassel der Kongress „Sexualethik und Seelsorge“ des Verbandes Weißes Kreuz statt, wieder einmal ein Netzwerktreffen von Fachverbänden des Diakonischen Werkes mit fundamentalistischen Kräften der evangelikalen Kirchen. Das Weiße Kreuz, ein Fachverband im Diakonischen Werk der EKD, hat dazu auch bekannte antihomosexuelle Eiferer als Referenten eingeladen, die behaupten, die homosexuelle Orientierung sei keine grundlegende Prägung, sondern eine Identitätsstörung. Sie propagieren pseudowissenschaftliche Therapiekonzepte mit fatalen Folgen für die betroffenen Menschen. Der LSVD und die Mission Aufklärung haben diese Praktiken wiederholt kritisiert. Die Bundesregierung und die Landesregierung von Sachsen-Anhalt haben sie als unwissenschaftlich und schädlich verurteilt. Das hat dazu geführt, dass Organisationen wie Wüstenstrom, Weißes Kreuz oder die Offensive Junger Christen ihre Aussagen manipulierend verändert haben. Die Absicht bleibt jedoch die gleiche: Sie wollen Homosexuelle umpolen. Wir kritisieren, dass sich das Diakonische Werk der EKD an diesem Treiben mitschuldig macht. Wir haben die Führung des Werkes mehrmals angeschrieben. Nichts ist passiert, die Homoheiler schmücken sich weiter als Fachverband des Diakonischen Werkes. In einer ähnlichen Kontroverse um den Verein Leo e.V. aus Bennungen in Sachsen-Anhalt hat der Paritätische Sachsen-Anhalt sofort reagiert und den Verein aus seinen Reihen ausgeschlossen.

Bündnisse gegen rechte und evangelikale GegnerInnen von zeitgemäßer Aufklärung

Zuerst nur in Stuttgart aktiv versuchten die VeranstalterInnen der „Demo für alle“, die nach eigenen Aussagen von der AfD-Europaabgeordneten Beatrix von Storch und Hedwig Freifrau von Beverförde organisiert werden, ihre hetzerische Propaganda auch in weiteren Städten Deutschlands zu verbreiten. Bei den „Besorgten Eltern“ handelt es sich eher um besorgniserregende Eltern, hinter denen in Deutschland agierende Mitglieder der von Kiew aus agierenden „Embassy of God“ stehen. Axel Blumenthal unterstützte im Namen des LSVD-Bundesverbandes die Gründung des „Bündnis Vielfalt statt Einfalt“, das zuerst in Hannover eine machtvolle Gegendemonstration organisierte und dann sich in anderen Städten gründende Bündnisse gleichen Namens unterstützte. Der Bildungsplan in Niedersachsen wurde im Zeitplan bleibend verabschiedet. Bündnisse existieren neben Hannover derzeit in Augsburg, Hamburg, Kassel, Köln und München. Eine Gemeinschaft „Aktionsbündnis Vielfalt statt Einfalt“ ist als Plattform bei Facebook eingerichtet. In München sagten die „Besorgten Eltern“ ihre Kundgebung ab. Axel Blumenthal sprach auf der Gegenkundgebung des Bündnisses.

Internationaler Tag gegen Homo- und Transphobie

Seit 24 Jahren gilt auch für die WHO Homosexualität nicht mehr als Krankheit. Trotzdem sehen Teile der Bevölkerung und reaktionäre Politikerinnen und Politiker Homosexualität nach wie vor als minderwertig oder ansteckend an. Ohne diese homophobe Grundüberzeugung gäbe es weder Therapie- und Umpolungsangebote für Lesben und Schwule noch Demonstrationen, die sich gegen einen Bildungsplan richten, der für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen und Transgender wirbt. Die römisch-katholische Kirche zeigt ihr homophobes Gesicht, indem sie gelebte Homosexualität weiter als Kündigungsgrund für ihre Angestellten sieht. Die ideologisch geprägte Ablehnung von Homosexuellen und Transgendern leitet auch die Politik der Bundesregierung. Noch immer müssen 50.000 schwule Männer, die auf Grund des § 175 verurteilt wurden, auf ihre Rehabilitierung und Entschädigung warten. Wir forderten deshalb die Bundesregierung wiederholt auf, dieses Unrecht nicht länger bestehen zu lassen. Zudem kritisierten wir erneut die Kanzlerin, die im Bundestagswahlkampf wegen eines Bauchgefühls das gemeinschaftliche Adoptionsrecht, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und die vollkommene rechtliche Gleichstellung abgelehnt hatte. Deutschland fällt derzeit bei der Gleichberechtigung gegenüber anderen westlichen Ländern immer weiter zurück. Angesichts der neuen homo- und transphoben Mobilisierung in Russland, Uganda und Nigeria muss sich Deutschland deutlich anders präsentieren und positionieren.

Vor 20 Jahren: Streichung von § 175 StGB

Am 11. Juni 1994 wurde § 175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Wir nahmen den 20. Jahrestag zum Anlass, erneut eine Entschädigung und Rehabilitierung der Opfer der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexualität zu fordern. Weit über 50.000 Männer wurden in der Bundesrepublik nach 1949 wegen homosexueller Handlungen verurteilt. Bis heute sind die Urteile nicht aufgehoben worden, die Menschen nicht rehabilitiert. Diese schweren Menschenrechtsverletzungen an schwulen Männern im demokratischen Staat müssen endlich umfassend aufgearbeitet werden. § 175 steht als Symbol für die Unterdrückung, Verfolgung und Einkerkerung von Menschen nur weil sie anders liebten. Seine endgültige Beseitigung war ein Meilenstein in der Geschichte der Bürgerrechte.

Über 100 Jahre Kampf waren notwendig, bis dieses antihomosexuelle Sondergesetz endlich abgeschafft werden konnte, 45 Jahre waren es in der Bundesrepublik. In der DDR war § 175 1968 modifiziert worden. Die Abschaffung seiner Nachfolgevorschrift § 151 DDR-StGB, die noch eine höhere Schutzaltersgrenze bei Homosexualität vorsah, wurde 1988 beschlossen. Gerade angesichts der brutalen Verfolgungsgeschichte gegenüber homosexuellen Menschen ist es unfassbar, dass starke politische Kräfte bis heute volle Gleichstellung bekämpfen und selbst eine angemessene Behandlung von Homosexualität im Schulunterricht massiv anfeinden. Vorurteile und Homophobie sind weiterhin virulent. Die richtige Konsequenz aus der Geschichte des § 175 muss lauten: Endlich volle rechtliche Gleichstellung durch Öffnung der Ehe. Nur wenn Deutschland in der eigenen Gesetzgebung gleiches Recht für alle schafft, kann es auch international glaubwürdig gegen Menschenrechtsverletzungen auftreten.

Ausschluss homo- und bisexueller Männern von der Blutspende

Im Juli 2014 begrüßte der LSVD die Schlussanträge des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs. Der wertete den generellen Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern von der Blutspende als eine „offenkundig indirekte Diskriminierung“. Homo- oder Bisexualität des potentiellen Spenders ist als alleiniges Kriterium für einen Ausschluss nicht hinreichend. Vielmehr muss ein individuelles und konkretes Risikoverhalten für eine hohe Ansteckungsgefahr mit HIV/AIDS festgestellt werden.

Auch in Deutschland werden homo- und bisexuelle Männer bislang generell von der Blutspende ausgeschlossen, da sie als Hochrisikogruppe gelten. Selbstverständlich stimmen wir mit der Notwendigkeit von höchstmöglicher Sicherheit für Blutkonserven überein, das Risiko bemisst sich aber nicht nach der Art der Sexualpraktiken, sondern danach, ob diese „safe“ oder „unsafe“ sind. Statt aufgrund einer bloßen Zugehörigkeit zur Gruppe der homo- und bisexueller Männer muss der Ausschluss von der Blutspende aufgrund eines konkretes unsafen Verhaltens erfolgen. Wir unterstützten daher die Petition www.buntspenden.de an die Bundesärztekammer.

Die Bundesärztekammer muss ihren Widerstand gegen eine entsprechende Überarbeitung der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) aufgeben. Sie sollte dabei zumindest dem Ergebnis der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern des „Arbeitskreises Blut nach § 24 TFG“ und des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie nach §§ 12a und 18 TFG“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer von 2012 folgen. Darin wird empfohlen, den dauerhaften Ausschluss von der Blutspende aufgrund der sexuellen Orientierung durch eine zeitlich befristete Zurückstellung wegen eines Sexualverhaltens mit hohem Risiko zu ersetzen.

Konsequenter Kampf gegen Homophobie notwendig

Im November 2014 stellte die Friedrich-Ebert-Stiftung die Studie «Fragile Mitte - Feindselige Zustände» vor. Die Studie zeigte: Rassismus und Homophobie sind weiterhin ein gravierendes Problem in der Gesellschaft. Der LSVD forderte die Bundesregierung auf, beim versprochenen Aktionsplan gegen Homophobie und Transphobie endlich in die Gänge zu kommen. Es ist unverantwortlich, das Thema weiter auszusitzen. Ein auffälliger Befund der Studie ist, dass die Abwertung von homosexuellen Menschen sowie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Sexismus und Islamfeindlichkeit in der Gruppe der Jüngeren häufiger als bei Befragten zwischen 30 und 60 Jahren zu finden ist. (Zahlen zur Abwertung von homosexuellen Menschen: 13,3 % in der Altersgruppe 16-30 Jahre, gegenüber 5 % bei den 30-60 Jährigen und 21 % bei den über 60jährigen). Diese Zahlen unterstreichen, wie notwendig Bildungspläne der Länder sind, die im Schulunterricht die Vielfalt der Gesellschaft vermitteln und deutlich machen, dass Homosexualität und Transsexualität Teil gesellschaftlicher Normalität sind. Wenn Gegner der Bildungspläne mit kaum kaschierten Hassparolen, Verzerrungen und Verdrehungen gegen eine Pädagogik der Vielfalt in Feld ziehen, wollen sie die homophobe Abwertung von Menschen weiter bestärken. Es wird höchste Zeit, dass sich alle demokratischen Parteien von homophober Propaganda klar und deutlich distanzieren.

Bundestreffen der AnsprechpartnerInnen für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der Polizei in Bremen

Auf ihrem Bundestreffen am 4./5. Dezember 2014 diskutierten die AnsprechpartnerInnen über ihre Arbeit und die realen Anforderungen der Community. Axel Blumenthal hielt für den LSVD ein Impulsreferat über die Anforderungen der Communities an eine moderne Polizei und speziell die Wünsche an die AnsprechpartnerInnen für gleichgeschlechtliche Lebensweisen.

17. Internationale Vernetzung

ILGA

Im letzten Jahr nahm der LSVD an der ILGA Europa-Konferenz Ende Oktober in Riga teil. Zudem arbeitet er regelmäßig im Europa-Netzwerk des Dachverbandes mit, das sich zwei Mal im Jahr trifft. Klaus Jetz nimmt für den LSVD an den Treffen teil, bei denen Strategien für die politische Arbeit in Bezug auf die EU-Institutionen und den Europarat diskutiert und festgelegt werden. Der LSVD leistete wichtige Überzeugungsarbeit für LSBTI-Themen auf europäischer Ebene gegenüber Bundestag und Bundesregierung. Auch mit ILGA World arbeitete der LSVD zusammen.

Im März 2015 verstärkten ILGA Europa und andere europäischer Netzwerke ihre Überzeugungsarbeit für eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie der Kommission. Die hatte einen neuen Anlauf genommen, damit Deutschland sich in der Frage bewege. Der LSVD führte deshalb in Berlin zusammen mit ILGA Europe Gespräche in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, im Auswärtigen Amt, im Bundestag und mit anderen Antidiskriminierungsverbänden in Berlin.

Amsterdam-Netzwerk

Im November 2014 fand in Washington das NGO Netzwerk-Treffen statt, bei dem rund 20 Organisationen aus Europa und Nordamerika vertreten waren. Der LSVD nahm teil. Inhalte waren die Ergebnisse der Washington-Konferenz, der Informationsaustausch über die jeweiligen thematischen und geografischen Arbeitsschwerpunkte der teilnehmenden Organisationen, die Leitlinien des Netzwerkes und der weitere Umgang mit diesen, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität und die Post 2015 Agenda und die Vorbereitung der nächsten Geberkonferenz für LSBTI-Projekte und die Rolle des Netzwerkes.

Washington-Konferenz

Diese dritte internationale Geber-Konferenz zur Koordinierung und Erhöhung der Förderung für LSBTI-Projekte wurde im November 2014 im State Department durchgeführt. Zeitweise nahmen bis zu 200 Personen teil. Sie folgte auf die Berliner Konferenz „Increasing Support and Resources for LGBT Rights“, die im Dezember 2013 auf Initiative und Einladung des LSVD und mit Unterstützung des BMZ stattgefunden hatte. In Washington waren Regierungsvertreter aus 30 Staaten, auch aus Deutschland, anwesend. Die US-Administration hatte vorab zwei Mal bei 50 Staaten demarchiert. Ein bLog-Bericht wurde verfasst. 25 Regierungsvertreter haben ein gemeinsames Communiqué unterzeichnet, in dem sie ihrer Sorge über Tendenzen zur weiteren Kriminalisierung von LSBTI Ausdruck verleihen und in dem sie sich verpflichten, weitere Bemühungen zur Stärkung der Menschenrechte von LSBTI in aller Welt zu unternehmen. Diese jährlich stattfinden Konferenzen dienen dem Austausch zwischen Akteuren aus verschiedenen Ländern mit dem Ziel die staatlichen und privaten Mittel für LSBTI-Projekte im globalen Süden und Osteuropa zu erhöhen. Für den LSVD nahmen Klaus Jetz und Axel Hochrein an der Konferenz teil.

18. Menschenrechtsarbeit

Forum Menschenrechte

Unsere Zusammenarbeit mit dem Forum Menschenrechte (FMR) und seinen Mitgliedsgruppen wurde auch in 2014/2015 weitergeführt. Der LSVD war wieder bei den Plenarsitzungen dabei und arbeitete in einigen der Arbeitsgruppen mit. Henny Engels engagiert sich für den LSVD im FMR und nahm am letzten Jahresplenum im Januar in Schmerlenbach teil. Zudem arbeitet sie für den LSVD in der AG Frauenrechte mit. Klaus Jetz arbeitet in der AG Wirtschaft und Entwicklung mit.

BMZ-Projekt „Masakhane“ zur Stärkung von Lesben und Transgender in Subsahara-Afrika

Ende 2013 hat uns das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ein Projekt zur „Stärkung von Lesben und Transgender in Subsahara-Afrika“ bewilligt. Ermöglicht wird damit eine dreijährige Projektarbeit in den Ländern Botswana, Namibia, Sambia und Simbabwe, wobei unsere Partnerorganisation Coalition of African Lesbians (CAL) und deren Geschäftsführerin Dawn Cavanagh das Projekt von Südafrika aus managen. Ein Projekt dieses Umfangs hat es für die Menschenrechtsarbeit für LGBTI im Entwicklungshilfebereich bisher noch nicht gegeben. Projektleiterin auf Seiten des LSVD ist Uta Schwenke, die sich die Leitung mit filia.die frauenstiftung teilt. Die Kooperationspartnerinnen (LSVD, filia und CAL haben sich auf den Titel „Masakhane“ (Zulu-Sprache für „Let us build each other“) verständigt. Das dreijährige Projekt zur Stärkung der Handlungsmacht von lesbischen, bisexuellen und transidentischen (LBT) Menschenrechtsverteidigerinnen im südlichen Afrika ist weiterhin auf einem guten Weg. Im ersten Projektjahr haben sowohl der Kick-Off Workshop mit allen beteiligten neun Organisationen als auch der nachfolgende Vernetzungsworkshop wie geplant in Johannesburg stattgefunden. Die Ausschreibung für die Aktionspläne in den beteiligten Ländern läuft. Damit wird an einem Fundament für eine Länder übergreifende Vernetzung der Menschenrechtsarbeit für Lesben und Trans in Afrika gearbeitet. U.a. auch im Rahmen der Reihe „Crossing and Alliances“ hat Uta Schwenke das Projekt auf Veranstaltungen in Hamburg, Saarbrücken, Bochum und Berlin vorgestellt.

GIZ-Projekt Ostafrika

Die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GIZ führt seit Dezember 2014 im Auftrag des BMZ ein 18monatiges LSBTI-Projekt in Afrika durch. Beraten wird sie dabei durch den LSVD, der auf ausdrücklichen Wunsch des BMZ seine Expertise und Kontakte der größten Organisation der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stellt.

Das Projekt hat zum Ziel, das afrikanische Menschenrechtssystem für LSBTI-Belange zu sensibilisieren, die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen zu vernetzen und diese zu stärken. Dazu sollen auch drei regionale Workshops im südlichen, östlichen und westlichen Afrika stattfinden, in deren Vorbereitung der LSVD ebenfalls eingebunden ist.

19. Hirschfeld-Eddy-Stiftung (HES)

Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung arbeitet seit der Gründung eng mit Bundesministerien, Zivilgesellschaft und der deutschen EZ und Menschenrechtspolitik zusammen. Sie gehört zu den ersten NGOs, die Projekte für Lesben und Schwule in Verfolgerstaaten durchführten und zudem die hiesige EZ und Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik für die Themen LSBTI-Rechte und Menschenrechtsschutz sensibilisieren. Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung ist die LSVD-Menschenrechtsstiftung.

Unterstützung von MenschenrechtsverteidigerInnen

In den letzten zwölf Monaten konnte die Hirschfeld-Eddy-Stiftung LSBTI-Menschenrechtsverteidiger in Uganda, Nigeria und Russland sowie ein exiliranisches Projekt unterstützen mit Spenden, die hierzulande gesammelt wurden. Neben vielen Spenden von Privatpersonen erhielt die Hirschfeld-Eddy-Stiftung auch Unterstützung für die befreundeten Projekte in Russland, Nigeria und Uganda von SportlerInnen wie die GayGolferInnnen, die im Oktober ihren 10. Geburtstag feierten und unter dem Motto „Golfing for LGBT rights“ Spenden sammelten, oder von über 30 KünstlerInnen wie Hella von Sinnen, Markus Grimm, Steffi List, Stephan Runge, Helena Marion Scholz, Claus Vinçon, Holger Edmaier, die mit dem Benefizsong 100% MENSCH ihre Stimme erhoben gegen Homo- und Transphobie. Der Erlös aus dem Verkauf der Single ging an die Hirschfeld-Eddy-Stiftung, die damit LSBTI-Menschenrechtsprojekte unterstützte. Ein Scheck über 1.000 Euro wurde am Stand der HES und des LSVD am Kölner CSD übergeben.

Plattform LSBTI-Menschenrechte

Im März 2014 startete das Projekt „Plattform LSBTI-Menschenrechte“ der Hirschfeld-Eddy-Stiftung. Seit April 2015 hat es einen Umfang von 20 Wochenstunden. Es wird von der Dreilinden gGmbH finanziert. Von März bis Oktober 2014 leitete Renate Rampf das Projekt, danach übernahm Sarah Kohrt. Die Plattform fördert die Vernetzung der Menschenrechtsarbeit für LSBTI und hat drei Schwerpunkte: die Veranstaltungen, den Plattform-Newsletter und die Yogyakarta-Allianz. Regelmäßig finden Vernetzungstreffen mit AktivistInnen statt. Im Sommer 2014 wurde das Konzept zur Veranstaltungsreihe Crossings & Alliances entwickelt, von Oktober 2014 bis April 2015 fanden zehn Veranstaltungen in Berlin, Saarbrücken und Bochum statt. Die Reihe wird im LSVD-Blog durch Fotos und Berichte dokumentiert. Der Newsletter der Plattform ist ein Element der Vernetzung. Er verbreitet für LSBTI relevante Informationen aus dem globalen Süden und Osten. Die Yogyakarta-Allianz trifft sich etwa alle sechs Wochen zum Plenumstreffen. Außerdem treffen sich VertreterInnen der Allianz regelmäßig mit VertreterInnen des Auswärtigen Amts und halten den Kontakt zum BMZ. Nach umfangreicher Diskussion und inhaltlicher Abstimmung hat sie sich im März 2015 ihre Verfahrensordnung gegeben und kann nun erweitert werden. Die Aufgabe der Plattform ist die Koordination der Yogyakarta-Allianz.

Projektarbeit in Nicaragua

Seit 2007 engagieren sich LSVD und Hirschfeld-Eddy-Stiftung für die Menschenrechte von LSBTI in Nicaragua. Die Kooperation mit unserer Partnerorganisation RDS Red de Desarrollo Sostenible (Netzwerk für nachhaltige Entwicklung) hat sich dank der Unterstützung des Auswärtigen Amtes in den letzten Jahren hervorragend entwickelt. Drei landesweite Projekte zum Thema Sexuelle Vielfalt und Menschenrechte in Nicaragua konnten durchgeführt werden, von denen das letzte zu Jahresbeginn regulär ausgelaufen ist. Es zielte auf die nachhaltige Stärkung der nicaraguanischen LSBTI-Bewegung und zugleich auf eine verstärkte Bewusstseinsbildung in der nicaraguanischen Gesellschaft für das Thema Menschenrechte und sexuelle Vielfalt, auf einem verstärkten Menschenrechtsschutz für LSBTI im Land und langfristig auf eine ausgewogenere Berichterstattung zu LSBTI-Themen und eine Steigerung der Akzeptanz für LSBTI in Nicaragua. Durch eine Kampagne „Wir leben in Vielfalt und fordern Gleichheit“ wurde die Bevölkerung des Landes für LSBTI-Anliegen sensibilisiert. Darüber hinaus wurde die Zusammenarbeit mit den Universitäten des Landes verstärkt. RDS bietet Seminare zum Thema Kommunikation und Menschenrechte von LSBTI an. Einige Universitäten haben LSBTI-Themen ins Curriculum des Studiengangs Unternehmenskommunikation und PR aufgenommen.

Konferenz in Serbien

Vom 11. bis 14. September fand in Belgrad die von Labris und der Hirschfeld-Eddy-Stiftung organisierte Konferenz „Die Zukunft gehört uns. LSBTI-Rechte und der Weg in die EU“ statt. Die Konferenz wurde unterstützt von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ und vom Auswärtigen Amt. Die Konferenz war wichtig für die LSBTI-Community in Serbien und der westlichen Balkan-Region. Sie kam zum richtigen Zeitpunkt, denn Serbien befindet sich seit letzten Dezember 2013 im Aufnahmeprozess für die EU. Diesen Integrationsprozess wollten Labris und die HES als Vehikel für einen größeren Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität nutzen. Die Konferenz erfreute sich eines großen internationalen Zuspruchs: Parlamentarierinnen, Diplomaten und Politikern aus Deutschland, der EU, Norwegen und der USA sowie AktivistInnen aus den Nachbarländern Serbiens nahmen teil.

Christoph Strässer, der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, betonte, auch Deutschland sei noch nicht am Ende des Weges für vollen Schutz und gleiche Rechte von LSBTI angekommen und verwies auf die gesellschaftliche Situation von Regenbogenfamilien oder den mangelnden Schutz für intersexuelle Kinder. Jahrzehntelang habe man gebraucht, um dort anzukommen, wo man heute stehe. Es gehe beim Thema LSBTI-Rechte nicht um besondere Rechte, sondern um die Rechte, die jeden durch Geburt zustehen. Strässer versicherte den rund 150 Konferenzteilnehmern, die Bundesregierung werde LSBTI-Organisationen auch künftig finanziell und politisch unterstützen. Er freue sich über Fortschritte in Serbien, doch bei der Frage, ob Ende September ein Belgrade Pride stattfinde könne, seien die serbischen Behörden in der Verantwortung.

Überschattet wurde die Konferenz von dem brutalen Angriff auf einen der Teilnehmer aus Deutschland in der Nacht auf den zweiten Konferenztag. Labris und Hirschfeld-Eddy-Stiftung entschieden sich dafür, die Konferenz fortzuführen, allerdings mit geändertem Programm. Es wurde ein Demonstrationszug vom Tagungsort vor das Belgrader Rathaus organisiert. Dieser wurde von einem massiven Polizei-Aufgebot geschützt. Als Zeichen der Solidarität begleitete der deutsche Botschafter in Serbien, ein Regierungsvertreter Serbiens und der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, die Demonstration. Im Anschluss kam das Plenum der Konferenz zusammen um eine Resolution zu erarbeiten und zu verabschieden. Sie ist ein Aufruf an die serbische Politik und Zivilgesellschaft ein Bündnis gegen Gewalt und Hassverbrechen zu bilden, um der vorhandenen fremdenfeindlichen und homophoben Stimmung in Teilen der serbischen Gesellschaft entschlossen entgegen zu treten.

Eine Bewilligung des Auswärtigen Amtes für eine Folgekonferenz in Belgrad, die wir im Herbst 2015 zusammen mit Labris und dem US-amerikanischen Gay and Lesbian Victory Institute durchführen, liegt bereits vor.