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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Anhörung im Innenausschuss: Hasskriminalität gegen LSBTI bekämpfen

Anträge von FDP und Bündnis 90/ Die Grünen setzen Thema endlich auf die innen- und justizpolitische Agenda

Pressemitteilung vom 07.06.2021

Heute, am 07. Juni 2021 findet im Ausschuss für Inneres und Heimat die öffentliche Anhörung zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen „Hass und Hetze gegen LSBTI wirksam bekämpfen.“ und dem Antrag der FDP-Fraktion „Vielfalt schützen – Homo- und transfeindliche Hasskriminalität bekämpfen“ statt. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) nimmt als Sachverständiger teil. Dazu erklärt Axel Hochrein, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Trotz des Versprechens der Bundesregierung Homosexuellen- und Transfeindlichkeit zu verurteilen und jeder Diskriminierung entgegenzuwirken, müssen wir kurz vor dem Ende der Legislatur leider feststellen, dass die Bundesregierung bei der realen rechtsstaatlichen Bekämpfung von LSBTI-feindlicher Hasskriminalität weitgehend ein Totalausfall war. Aus diesem Grund unterstützt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) die Anträge von Bündnis 90/ Die Grünen und der FDP. Diese setzen das Thema auf die innen- und justizpolitische Agenda und beinhalten langjährige LSVD-Forderungen zu Prävention, Erfassung und Strafverfolgung von Hasskriminalität.

So sollen unter anderem die eklatanten Erkenntnislücken im Hinblick auf LSBTI-feindliche Hasskriminalität mit verstärkter Forschung angegangen und die Erfassung von Hasskriminalität gegen LSBTI verbessert werden. Zudem sollen LSBTI-feindliche Beweggründe explizit in den erweiterten Bestimmungen zur Hasskriminalität (§ 46 StGB) und Volksverhetzung (§ 130StGB) aufgenommen werden. Die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD hat diese notwendige Erweiterung hartnäckig in beiden Gesetzgebungsverfahren zur Hasskriminalität seit 2014 abgelehnt.

Zusätzlich unterstreichen möchten wir dabei die von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vorgebrachte Aufforderung an die Bundesregierung, sich im Rahmen der Ständigen Kommission der Innenminister*innen und Innensenator*innen verstärkt für die Bekämpfung und Prävention von LSBTI-feindlicher Hasskriminalität einzusetzen. Seit 1954 gibt es die Innenministerkonferenz als ständige Einrichtung. Noch nie stand auf einer dieser Konferenzen lsbti-feindliche Gewalt als Besprechungspunkt auf der Tagesordnung.

Als Aufgabe für die nächste Wahlperiode fordert der LSVD die Einsetzung einer Expert*innen-Kommission durch die Bundesregierung. Diese soll eine systematische Bestandsaufnahme aller Erscheinungsformen von LSBTI-Feindlichkeit und damit verbundener Hasskriminalität erarbeiten sowie Empfehlungen für einen Nationalen Aktionsplan entwickeln. Bestandteil dieses Aktionsplans muss ein Bund-Länder-Programm gegen LSBTI-feindliche Gewalt sein.

2020 gab es laut Innenministerium mit 782 registrierten Straftaten von Hasskriminalität gegen LSBTI, darunter 154 Gewalttaten (144 Körperverletzungen), einen Anstieg von 36%. Dabei sind drei schwulenfeindlich motivierte Morde nicht in dieser Statistik aufgeführt. Die veröffentlichten Zahlen sind dabei nur die Spitze des Eisbergs. Lediglich ein Bruchteil LSBTI-feindlicher Hasskriminalität wird angezeigt oder angemessen erfasst.

Die Anhörung wird am Dienstag, 08. Juni, ab 13:00 Uhr zeitversetzt auf www.bundestag.de übertragen.

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LSVD-Bundesverband

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Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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