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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Letzte Sitzungswoche im Bundestag bringt keine Verbesserungen für LSBTI

Anträge abgelehnt zu Hasskriminalität, Ergänzung des Grundgesetzes, trans* Versorgung oder Blutspendeverbot

Pressemitteilung vom 25.06.2021

Während der letzten Sitzungswoche des Bundestags wurden zahlreiche Anträge der Opposition abgelehnt, die zu einer Verbesserung der rechtlichen und gesellschaftlichen Situation von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen beigetragen hätten. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Während der DFB und die Fußballnationalmannschaft der Männer konsequent am Engagement für Respekt und Akzeptanz festhalten, hat der Bundestag in seiner letzten Sitzungswoche zahlreiche Anträge zur Verbesserung der Situation von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) abgelehnt. Ihr im Koalitionsvertrag verkündetes Ziel, geschlechtliche Vielfalt zu respektieren und Diskriminierung von LSBTI entgegenzuwirken, hat die Große Koalition auf vielen Feldern meilenweit verfehlt. Der SPD fehlt es an Kraft, Willen oder Mut, sich gegen eine Union durchzusetzen, die auch in ihrem neuen Wahlprogramm auf 140 Seiten LSBTI mit keiner Silbe erwähnt.

In den Ausschüssen verhinderten die Regierungsfraktionen auch die Abstimmung zur Ergänzung des Grundgesetzes um einen verfassungsrechtlichen Schutz der sexuellen Identität sowie Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Hasskriminalität. Im Bundestag abgelehnt wurden etwa Anträge der Opposition zur Aufhebung des Blutspendeverbots für homo- und bisexuelle Männer, zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung von LSBTI, zur Solidarität mit LSBTI in Polen sowie den Möglichkeiten zur Familiengründung für lesbische Frauen. Bereits vor der letzten Woche stand fest, dass es trotz Versprechungen von Regierungsseite weder Fortschritte für Regenbogenfamilien bei der abstammungsrechtlichen Gleichstellung noch bei der Anerkennung geschlechtlicher Selbstbestimmung für transgeschlechtliche Personen geben wird. Die Verschiebung in die neue Legislatur bedeutet weitere Wartens- und Leidenszeit.

Einziger kleiner Lichtblick ist die Schaffung des Straftatbestands der verhetzenden Beleidigung, mit dem erstmalig Straftaten gegen die sexuelle Orientierung ausdrücklich genannt werden. Damit wird die sonst im Strafgesetzbuch vorherrschende Unsichtbarkeit von LSBTI als Zielgruppe politisch motivierter Kriminalität aufgebrochen. Wichtig wäre allerdings, dass auch die geschlechtliche Identität ausdrücklich mitgenannt wird. Trans- und intergeschlechtliche Menschen sind besonders häufig von Hasskriminalität betroffen, werden durch den neuen Straftatbestand jedoch nicht erfasst. LSBTI-feindliche Motive müssten aber auch in § 46 Abs. 2 StGB (Strafzumessung / Hasskriminalität) und § 130 StGB (Volksverhetzung) entsprechend ergänzt werden.

Im Ergebnis war die letzte Sitzungswoche des deutschen Bundestages eine Aneinanderreihung von enttäuschten Erwartungen an die versprochene Verbesserung der rechtlichen und gesellschaftlichen Situation von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Eine ausführliche queerpolitische Bilanz der letzten vier Jahre wird der LSVD in den kommenden Wochen veröffentlichen.

Alle Anträge zu LSBTI der letzten Sitzungswoche

Die nächste Wahlperiode muss queerpolitisch besser werden. Wahlprüfsteine des LSVD zur Bundestagswahl 2021

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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